Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 310

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 310 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 310); in Oswald, Krs. Niederungen, wohnhaft in Anklam, Rudolf-Breitscheid-Platz 10, bei Becker, verh., 1 Kind, angeblich nicht vorbestraft, in U-Haft seit dem 10.12.1952, 2) den Bauschlosser Hugo Drews, geboren am 8. Dezember 1912 in Slonke-Krs. Kolma, wohnhaft in Greifswald, Stalinstr. 59, bei Frau Malies, verh., 2 Kinder, angeblich nicht vorbestraft, wegen Diebstahls VE. Die Strafkammer des Kreisgerichtes Wolgast hat in der Sitzung vom 13. Januar 1953, für Recht erkannt: Der Angeklagte R e h f e 1 d wird wegen Diebstahls von genossenschaftlichem Eigentum unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt. Der Angeklagte Drews wird wegen Beiseiteschaffens von ge-nossenchaftlichen Eigentum in Tateinheit mit Sach-Hehlerei zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten. Aus den Gründen: Am 3. Dezember 1952 half der Angeklagte Rehfeld einem Arbeitskollegen dessen selbstgeworbenes Holz mit einem von der Bauunion gestellten Trecker mit Anhänger von Peenemünde nach Koserow zu bringen. Die Strasse war sehr vereist. Der Trecker konnte daher in Koserow nicht weiterkommen. Zur gleichen Zeit kam ihnen ein Trecker der MAS. Boltenhagen entgegen. Der Kraftfahrer dieses Treckers wurde gebeten, seinen Trecker zur Verstärkung vorzuhängen, damit die Steigung überwältigt werden konnte. Der Treckerführer erklärte sich dazu bereit und hängte seinen Trecker vor. Bei dem Anhänger an der Strasse blieb der Angeklagte Rehfeld zurück. Als der Treckerführer zurückkam, vermisste er seinen Montierhebel. Der Angeklagte Rehfeld stieg auf den Anhänger, um angeblich suchen zu helfen. Bei dieser Gelegenheit entwendete er einen Ballen leerer Säcke, die sich in einem anderen Sack befanden. Der Anhänger trug keine Firmenbezeichnung. Die entwendeten Säcke versteckte der Angeklagte Rehfeld auf seiner Arbeitsstelle Peenemünde hinter einem Stapel Pressplatten. Am Sonnabend, dem 6.12.1952, holte er diese in seinen Wohnwagen, um sie mit nach Hause nach Anklam zu nehmen. Dabei war der Angeklagte Drews zugegen, der sich darüber wunderte, dass der Angeklagte Rehfeld seinen Seesack so voll gestopft hatte. Der Angeklagte Rehfeld erzählte ihm, dass er 9 Säcke entwendet hatte und bot dem Angeklagten Drews 2 Säcke davon an. Diese Säcke nahm der Angeklagte Drews entgegen. Bei dem Auspacken der Säcke stellten die beiden Angeklagten fest, dass es sich um Säcke einer BHG handelte, da die Säcke mit der Aufschrift (Stempel) Bäuerliche Handelsgenossenschaft Wolgast und Umgebung versehen waren. Da sich der Umfang der Straftat als nicht sehr erheblich erwies, hielt die Staatsanwältin die gesetzliche Mindeststrafe für angemessen und beantragte darauf. Das Gericht schloss sich diesem Anträge an. gez. Mahnke gez. Wendt gez. Pooch Unmenschlich hart sind aber nicht nur die Straferkenntnisse der Gerichte, unmenschlich hart sind auch die Verfügungen im Strafvollzug. Für den Staat ist es hier in erster Linie wichtig, dass die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst grossem Masse ausgebeutet wird. Einzelheiten darüber gingen bereits aus den Dokumenten hervor, die über das Bestehen der Zwangsarbeitslager als Institution des Strafvollzuges Zeugnis ablegten. Schwerste körperliche Arbeit, keine Freizeit, nicht zu kontrol- 310;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 310 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 310) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 310 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 310)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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