Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 310

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 310 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 310); in Oswald, Krs. Niederungen, wohnhaft in Anklam, Rudolf-Breitscheid-Platz 10, bei Becker, verh., 1 Kind, angeblich nicht vorbestraft, in U-Haft seit dem 10.12.1952, 2) den Bauschlosser Hugo Drews, geboren am 8. Dezember 1912 in Slonke-Krs. Kolma, wohnhaft in Greifswald, Stalinstr. 59, bei Frau Malies, verh., 2 Kinder, angeblich nicht vorbestraft, wegen Diebstahls VE. Die Strafkammer des Kreisgerichtes Wolgast hat in der Sitzung vom 13. Januar 1953, für Recht erkannt: Der Angeklagte R e h f e 1 d wird wegen Diebstahls von genossenschaftlichem Eigentum unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt. Der Angeklagte Drews wird wegen Beiseiteschaffens von ge-nossenchaftlichen Eigentum in Tateinheit mit Sach-Hehlerei zu 1 Jahr Zuchthaus verurteilt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten. Aus den Gründen: Am 3. Dezember 1952 half der Angeklagte Rehfeld einem Arbeitskollegen dessen selbstgeworbenes Holz mit einem von der Bauunion gestellten Trecker mit Anhänger von Peenemünde nach Koserow zu bringen. Die Strasse war sehr vereist. Der Trecker konnte daher in Koserow nicht weiterkommen. Zur gleichen Zeit kam ihnen ein Trecker der MAS. Boltenhagen entgegen. Der Kraftfahrer dieses Treckers wurde gebeten, seinen Trecker zur Verstärkung vorzuhängen, damit die Steigung überwältigt werden konnte. Der Treckerführer erklärte sich dazu bereit und hängte seinen Trecker vor. Bei dem Anhänger an der Strasse blieb der Angeklagte Rehfeld zurück. Als der Treckerführer zurückkam, vermisste er seinen Montierhebel. Der Angeklagte Rehfeld stieg auf den Anhänger, um angeblich suchen zu helfen. Bei dieser Gelegenheit entwendete er einen Ballen leerer Säcke, die sich in einem anderen Sack befanden. Der Anhänger trug keine Firmenbezeichnung. Die entwendeten Säcke versteckte der Angeklagte Rehfeld auf seiner Arbeitsstelle Peenemünde hinter einem Stapel Pressplatten. Am Sonnabend, dem 6.12.1952, holte er diese in seinen Wohnwagen, um sie mit nach Hause nach Anklam zu nehmen. Dabei war der Angeklagte Drews zugegen, der sich darüber wunderte, dass der Angeklagte Rehfeld seinen Seesack so voll gestopft hatte. Der Angeklagte Rehfeld erzählte ihm, dass er 9 Säcke entwendet hatte und bot dem Angeklagten Drews 2 Säcke davon an. Diese Säcke nahm der Angeklagte Drews entgegen. Bei dem Auspacken der Säcke stellten die beiden Angeklagten fest, dass es sich um Säcke einer BHG handelte, da die Säcke mit der Aufschrift (Stempel) Bäuerliche Handelsgenossenschaft Wolgast und Umgebung versehen waren. Da sich der Umfang der Straftat als nicht sehr erheblich erwies, hielt die Staatsanwältin die gesetzliche Mindeststrafe für angemessen und beantragte darauf. Das Gericht schloss sich diesem Anträge an. gez. Mahnke gez. Wendt gez. Pooch Unmenschlich hart sind aber nicht nur die Straferkenntnisse der Gerichte, unmenschlich hart sind auch die Verfügungen im Strafvollzug. Für den Staat ist es hier in erster Linie wichtig, dass die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst grossem Masse ausgebeutet wird. Einzelheiten darüber gingen bereits aus den Dokumenten hervor, die über das Bestehen der Zwangsarbeitslager als Institution des Strafvollzuges Zeugnis ablegten. Schwerste körperliche Arbeit, keine Freizeit, nicht zu kontrol- 310;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 310 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 310) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 310 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 310)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung und in den Bezirken des Leiters der Bezirksverwaltung. Der behandelnde Arzt ist nicht von den Haftgründen zu unterrichten und darf nur Mitteilung über die Person des Inhaftierten erhalten, die zur Behandlung erforderlich sind. Haftunterbrechung bei Haftunfähigkeit Wird in einem fachärztlichen Gutachten Haftunfähigkeit festgestellt, so entscheidet bezüglich der Haftunterbrechung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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