Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 308

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 308 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 308); kennen und die Einziehung des Gesamtvermögens des Verurteilten oder eines näher bezeichneten Vermögensgegenstandes verfügen. Besonders hart sind die Strafen bei Vergehen gegen staatliches oder genossenschaftliches Eigentum. Die Wegnahme unbedeutendster und nur einen ganz geringen Wert darstellender Gegenstände aus öffentlichem oder staatlichem Eigentum wird mit jahrelanger Freiheitsstrafe geahndet. Nachstehende Veröffentlichung beweist, dass für geringfügige Entwendungen mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden. DOKUMENT 214 (SOWJET-UNION) „Mitteilungen der Staatsanwaltschaft der UdSSR” In Ausführung der Verordnungen (Ukas) des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 4.6.1947 „Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Diebstahl staatlichen und gesellschaftlichen Eigentums” und „Über die Verstärkung des Schutzes des persönlichen Eigentums der Bürger” wurden in letzter Zeit eine Reihe von Personen zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen und dem Gericht übergeben. 1) In Saratow wurde gem. V.O. vom 4.6.1947 W. F. Judin verhaftet und dem Gericht übergeben, der schon wegen Diebstahls vorbestraft war, weil er in einer Fischkonservenfabrik Fische gestohlen hatte. Am 24.6.1947 verurteilte das Volksgericht des Wolga-Kreises, Saratow, W. F. Judin zu 15 Jahren Haft in einem Besserungsarbeitslager und Beschlagnahme seines persönlichen Vermögens. 2) Am 11.6.47 stahl der Elektromonteur der Energieversorgungsabteilung des Eisenbahnbezirks Moskau-Rjasan, D. A. Kusselow auf der Fahrt von Kossino nach Weschnjaki aus einem Waggon Pelzwaren; er wurde mit dem Diebesgut ertappt und dem Gericht übergeben. Am 24.6.47 verurteilte das Militärtribunal des Eisenbahnbezirks Moskau-Rjasan Kusselow zu 10 Jahren Haft in einem Besserungsarbeitslager. 3) In Pawlowo-Posad, Moskauer Gebiet, wurde L. N. Markelov verhaftet und dem Gericht übergeben, weil er Manufakturwaren aus der Pawlowo-Posader Textilfabrik gestohlen hat. Am 20.6.47 verurteilte das Volksgericht von Pawlowo-Posad L. N. Markelov zu 8 Jahren Haft in einem Besserungsarbeitslager. 4) Im Bezirk Rodnikow des Gebietes Iwanow wurden die Kolchosbauern J. W. Smirnow und W. W. Smirnow wegen Diebstahls von 170 kg Hafer verhaftet und dem Gericht übergeben. Am 26.6.47 verurteilte das Volksgericht des Bezirkes Ridnikow die Beiden zu je 8 Jahren Haft in einem Besserungsarbeitslager. 5) Im Kirower Bezirk der Stadt Moskau wurde der Kraftfahrer E. K. Smirnow, der auf einer Brotfabrik 10 kg Brot gestohlen hatte, verhaftet. Das Volksgericht des Kirower Bezirks der Stadt Moskau verurteilte E. K. Smirnow zu 7 Jahren Haft in einem Besserungsarbeitlager. 9) Am 6.6.47 stahlen A. D. Tschubarkin und W. G. Morosow in dem Dorf Zubowka des Kutusower Bezirks, Gebiet Kuibischew, 40 kg Kartoffeln aus einer Miete, die der Bürgerin Presnjakowa gehörte. Am 17.6.47 verurteilte das Volksgericht des Kutusower Bezirks die Beiden zu je 5 Jahren Haft in einem Besserungsarbeitslager. 10) Am 5.6.47 drang der in Moskau, Skrjabinsker Strasse Nr. 9/4, Wohnung Nr. 7, wohnende und wegen Diebstahls vorbestrafte K. W. Grünwald in das Zimmer seines gerades abwesenden Wohnungsnachbarn, des Bürgers Kowalow, ein und entwendete verschiedene 308;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 308 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 308) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 308 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 308)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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