Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 305

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 305 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 305); jährige anzuwenden und wollte eine Anwendung nur dann bejahen, wenn ein Verbrechen vorsätzlich begangen war. Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR hat in dieser höchst richterlichen Rechtsprechung mit einer klaren Weisung eingegriffen und auf diese Weise durchgesetzt, dass auch bei fahrlässig begangenen Taten härteste Strafen gegen Jugendliche verhängt werden können. DOKUMENT 210 Strafgesetzbuch der RSFSR Material zu Artikel 12: § 4 Aus dem Bericht des Staatsanwalt der UdSSR und dem Plenarbeschluss des Obersten Gerichtshofes der UdSSR vom 20. März 1941 entnimmt das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR, dass der Oberste Gerichtshof der UdSSR bei der Behandlung von Fällen solcher Verbrechen Minderjähriger, die die Verordnung des ZIK und SNK der UdSSR vom 7. April 1935 „Über Massnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität unter den Minderjährigen” vorsieht, davon ausgeht, die Minderjährigen seien nur dann gerichtlich verantwortlich, wenn sie das Verbrechen vorsätzlich begangen haben. Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR erklärt, dass eine solche Anwendung der Verordnung des ZIK und SNK vom 7. April 1935 „Über Massnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität unter den Minderjährigen” durch den Obersten Gerichtshof der UdSSR dem Text des Gesetzes nicht entspricht, Einschränkungen einführt, die das Gesetz nicht vorsieht und sich im Widerspruch zu Artikel 6 der Grundsätze der Strafgesetzgebung der Union der SSR und der Unionsrepubliken befindet, demzufolge eine strafrechtliche Verantwortlichkeit sowohl im Falle vorsätzlicher als auch im Falle fahrlässiger Begebung eines Verbrechens gegeben ist. Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR ersucht den Obersten Gerichtshof der UdSSR, die Verordnung des ZIK und SNK der UdSSR vom 7. April 1935 „Über Massnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität unter den Minderjährigen” in genauer Übereinstimmung mit dem Text des Gesetzes und der geltenden Straf gesetzung der UdSSR anzu wenden. Durch das vorstehende Dekret wird der für Minderjährige vorgesehene Vollzug der Strafe in Besserungsarbeitskolonien für Kinder nicht aufgehoben. (Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 7. Juli 1941 „Mitteilungen des Obersten Sowjets der UdSSR” Nr. 32 vom XX 18.7.1941). Die nachstehenden Zeugenaussagen geben praktische Beispiele der gesetzlichen Regelung über die Bestrafung von Minderjährigen. DOKUMENT 211 (SOWJETZONE DEUTSCHLANDS) Berlin, den 13.11.1953 Es erscheint Herr Karl-Heinz Weber, geb. 10.2.33 in Berlin-Lichten-berg, jetzt als Flüchtling in West-Berlin, und erklärt, zur Wahrheit ermahnt, folgendes: Im Sommer 1947, ich war damals 14 Jahre alt und hatte gerade mein 7. Schuljahr beendet, half ich in einem sowjetischen Magazin im Sperrgebiet in Karlshorst. Ich verrichtete dort kleinere Hilfsarbeiten und erhielt als Entgelt in erster Linie Lebensmittel und auch etwas Geld. Anfang August 1947 war ich mit 7 oder 8 anderen Jugendlichen, die auch in dem Magazin arbeiteten, in einer in der Nähe gelegenen Gast- 305;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 305 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 305) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 305 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 305)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arbeitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden wind Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der Widersetzlichkeiten, Verstöße gegenie Sicherheit und Ordnung, AndpÄiingund Durchführung von Gewaltakten! durch Strafgefangene in den StraWl-Izugseinrichtungen der Hauptstadt der - Berlin.

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