Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 303

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 303 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 303); DOKUMENT 208 (SOWJET ZONE DEUTSCHLAND) St. Ks. 209/52 Im Namen des Volkes! In der Strafsache gegen den Studenten Hans-Jürgen Naumann, geb. 20. Febr. 1930 in Halle wurde für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Boykotthetze gegen demokratische Organisationen und Einrichtungen sowie Erfindung und Verbreitung tendenziöser Gerüchte gern. Art. 6 der Verfassung der DDR in Verbindung mit KD 38 Abschn. II Art. Ill A III zu einer Zuchthausstrafe von 12 Jahren verurteilt. Aus den Gründen: Im Februar d.J. traf der Angeklagte den ihm bekannten Meinhardt im „Berolinas-Keller am Alex, in Berlin. Der Angeklagte kannte Meinhardt aus Dessau her, wo er mit dem Sohn des M. in näherer Verbindung stand. Er wusste, dass M. ebenfalls Wirtschaftsrecht studiert hatte. Im Laufe des Gespräches zwischen den beiden stellte sich heraus, dass M., nachdem er seine Familie durch Bombenangriff verloren hatte, nunmehr in West-Berlin ansässig ist. Beide unterhielten sich über die Verhältnisse an der Humbold-Universität und der Angeklagte gab sein Missfallen über die Lehrweise in der Humbold-Universität M. gegenüber bekannt. Sie unterhielten sich des weiteren über Prozesse, die in der DDR durchgeführt worden waren und der Angeklagte gab zu verstehen, dass er mit dem Strafmass nicht einverstanden gewesen sei, da ihm dieses viel zu hoch erschien. M. forderte den Angeklagten auf doch einmal zu ihm zu kommen, er wolle, wenn der Angeklagte Wert darauf lege, ihm behilflich zu sein, zur „Freien Universität Berlin” überzuwechseln, wo er dann tatsächlich Jura studieren könne. Im Gespräch mit Meinhard, wobei noch ein gewisser Mathes zugegen war, wurde der Angeklagte beauftragt, doch irgendwelche Meldungen aus der DDR an M. zu geben, wofür dieser dann dem Angeklagten behilflich sein wollte, zur „Freien Universität Berlin” zu kommen. Er erhielt den Auftrag, über die V.P., über volkseigene Betriebe (Kollektiv-Verträge und Produktionspläne) sowie über die Staatliche Verwaltung in der DDR Berichte abzufassen und sie unter dem Namen Werner Pappsilber (Deckname für den Angeklagten) an M. zu senden. Der Angeklagte erklärte M. gegenüber, solche Angaben nicht machen zu können, gab dafür aber bekannt, das er in der Linienstrasse beobachtet habe, wie die VP eine Verhaftung vorgenommen habe. Der Angeklagte wurde dann auch von Mathes, der sich als Angehöriger des Ostbüros der SPD bekannt machte, aufgefordert, ihn ebenfalls zu besuchen. Einige Zeit später beobachtete der Angeklagte in der Nähe des Alex, Ecke Wilhelmstrasse die Verhaftung zweier Angestellter, vermutlich der HO, durch die VP., worüber er ebenfalls unter seinen Decknamen Bericht an M. erstattete. Mathes ging mit dem Angeklagten -zu einem Schulrat Rabaude, wo er sein Abitur ablegte. Er wurde dann weiter verwiesen an den Aktions-Ausschuss der FDJ in West-Berlin, wo der Angeklagte eine gewisse Hilde Simon kennen lernte, die ihn, nachdem sich beide über die Zustände an der Humbold-Universität unterhalten hatten, an das Ostbüro verwies. Hier lernte der Angeklagte den Mitarbeiter des Ostbüros, einen gewissen Lau, kennen, der den Angeklagten aufforderte, ihm über die Kreisräte des Kreises Oberbarnim Charakteristiken anzufertigen und zu übergeben. Der Angeklagte war nämlich nicht, wie zuerst beabsichtigt, aufgrund seiner negativen Einstellung von der Humbold-Universität entfernt worden, sondern war nach Rücksprache doch zur mündlichen Prüfung zugelassen worden und zum Kreisamt Oberbarnim zur 303;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 303 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 303) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 303 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 303)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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