Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 293

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 293 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 293); musste zugeben, dass ich Herrn Tamm Sachen nach Dresden gebracht hatte. Auch die mir vorgehaltenen Äusserungen konnte ich nicht bestreiten. Nach 14-tägiger Haft im Untersuchungsgefängnis Meissen wurde ich nach Berlin transportiert. Hier wurde ich zunächst zur Albrecht-strasse zum Staatssicherheitsdienst gebracht, wo ich 4 Tage lang täglich vernommen wurde. Man versuchte mich hier zu einer Meldung zur kasernierten Volkspolizei zu überreden, was ich jedoch ablehnte. Ende Januar wurde ich zurück nach Meissen gebracht. Ich verblieb in den nächsten Monaten weiterhin in Einzelhaft. Irgendeine Anklageschrift, einen Haftbefehl oder eine sonstige Begründung meiner Haft erhielt ich nicht. Ich wurde mehrmals zu Vernehmungen nach Berlin, zum Polizeipräsidium in der Keibelstrasse, zum Staatssicherheitsdienst nach Lichtenberg und nach der Stadtvogtei in der Dircksenstrasse gebracht. In der Dircksenstrasse befand ich mich Mitte Juni, als dort eine grössere Zahl Teilnehmer an den Demonstrationen des 17. Juni eingeliefert wurden. Nach meiner Schätzung sind bis zum 22. Juni, dem Tage meiner Rückführung nach Meissen, etwa 800-900 Demonstranten in das alte Polizeipräsidium eingeliefert worden. Ich war Zeuge zahlreicher Misshandlungen dieser Häftlinge durch das Wachpersonal. Die Gefangenen wurden mit Fusstritten und Holzknüppeln bearbeitet. Schon bei ihrer Einlieferung zeigten viele Häftlinge Spuren schwerer Misshandlungen im Gesicht und an den sonst sichtbaren Körperstellen. Nachdem ich am 22. Juni nach Meissen zurückgebracht wurde, lag ich; wieder 3 Monate in Einzelhaft, ohne dass sich jemand um mich gekümmert hätte. Am 21. September wurde ich plötzlich ohne jede nähere Begründung aus der Haft entlassen'. Mir wurde aufgegeben, mich am nächsten Tage bei der Kreispolizeibehörde in Meissen zu melden, um dort meine Papiere abzüholen. Ich fuhr zunächst nach Burkhardtswalde zu meiner Familie. Hier erfuhr ich von meiner Frau, dass sie trotz grösster Bemühungen seit dem Tage meiner Inhaftierung nichts über mein Schicksal hatte in Erfahrung bringen können. Auf der Polizeibehörde in Meissen hatte man ihr stets erklärt, dass man über meinen Verbleib nichts wisse. Da ich aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen und einer Warnung befürchtete, wieder in Haft genommen zu werden, setzte ich mich am 22. September 1953 nach West-Berlin ab. An der Misshandlungen der festgenommenen Demonstranten im Polizeigefängnis in Berlin hatten sich vor allem der Polizeimeister Otto Schulz und der Polizeioberwachtmeister Kern, beide wohnhaft in der Stadtvogtei, beteiligt. Meine Angaben entsprechen der Wahrheit. Ich bin bereit, diese zur gegebenen Zeit unter Eide zu wiederholen. v.g.u. gez. Unterschrift DOKUMENT 202 (SOWJETZONE DEUTSCHLANDS) Es erscheint Frau Edith Klütz, geb. Felisch, geb. am 9.5.13, und erklärt, zur Wahrheit ermahnt, folgendes: Ich bin von Beruf Kontoristin und war zuletzt im Konsum in Berlin-Oberschöneweide als Verkäuferin tätig. Mein Ehemann war Einkäufer im Kabelwerk Köpenick. Wir wohnten in Berlin-Adlershof, Solchowst. 17b. Wir haben ein Kind von 5 Jahren. Am 17. Juni d.Js. kam mein Mann von der Arbeit abends nach Hause und erzählte mir, dass er in der Streikleitung der Belegschaft tätig sei. Er ging am 18. wie üblich zum Dienst. Er kam wie gewöhnlich nach Hause, nachdem man im Werk wieder die Arbeit aufgentunmen hatte. Nachts gegen 23,30 Uhr, wir waren bereits schlafen gegangen, wurde mein Mann von 3 Zivilisten, die sich als Angehörige der Kriminalpolizei aus wiesen, aus der Wohnung geholt. Eine Begründung wurde mir 293;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 293 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 293) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 293 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 293)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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