Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 292

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 292 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 292); Aufenthalt im dortigen Gefängnis nach dem Gefängnis in Schwerin gebracht. Dort wurde ich wochenlang jede Nacht durch einen russischen Offizier vernommen. Dabei wurde mir vorgeworfen, dass ich Zuträgerdienste für eine Spionagezentrale in West-Berlin geleistet hätte. Ich habe das ununterbrochen abgestritten und nichts zugegeben. Diese Vernehmungen haben etwa 5 Wochen gedauert. Wegen meines hartnäckigen Leugnens wurde ich 4 5 mal mit Wasserkarzer bestraft. Diese Strafe wird in folgender Weise vollzogen: Ich bin von russischen Soldaten nackt ausgezogen worden und musste dann in einer Zelle mit Zementboden, die unter Wasser gesetzt wird, so dass man über die Knöchel im Wasser stehen musste, 3 4 Stunden bei geöffnetem Fenster in Dezember 1950 und Januar 1951 aushalten. Nach 2 Stunden etwa wird man der Kälte gegenüber empfindungslos. Wenn man zusammenbrach, wurde man von den beobachtenden russischen Soldaten wieder hochgezerrt. Nunmehr wurde ich bei der nächsten Vernehmung bedroht, von einem russischen Sergeanten, der bereits im Vernehmungsraum stand, mit einem Gummiknüppel geschlagen zu werden, wenn ich nicht gestehen würde. Da ich mich dieser Misshandlung nicht aussetzen wollte, gab ich zu, dass der mir vorgelegte Brief an mich gerichtet gewesen ist. Weitere Geständnisse habe ich nicht gemacht. Meine Aussage wurde nun protokollarisch niedergelegt und damit die Untersuchung abgeschlossen. Am 9.3.1951 fand dann in Schwerin eine Verhandlung vor einem Russischen Kriegsgericht statt, das sich aus drei russischen Offizieren, einem Schriftführer und einem Dolmetscher zusammensetzte. Ein Verteidiger wurde mir nicht gestellt. Es wurde mir meine protokollierte Aussage verlesen. Nach einer kurzen Pause wurde dann das Urteil verkündet, dass ich zum Tode verurteilt und zu 25 Jahren Zwangsarbeitslager begnadigt sei. Es wurde dabei gleich eröffnet, dass die Entscheidung unwiderruflich und eine Kassation unmöglich sei. gez. Unterschrift Der Landwirt Jürgen Breuer hat 9 Monate ohne Haftbefehl in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Gefängnis gesessen, lediglich weil er in dem Verdacht stand, seinem Arbeitgeber die Flucht nach dem Westen ermöglicht oder erleichtert zu haben. Während seiner Haft hatte Breuer Gelegenheit, zu beobachten, wie Menschen, die an dem Volksaufstand am 17.6.53 beteiligt waren, brutal misshandelt wurden. Wegen angeblicher Beteiligung an diesem Volksaufstand war auch Frau Edith К 1 ü t z verhaftet worden. DOKUMENT 201 (SOWJETZONE DEUTSCHLANDS) Berlin, den 26.9.1953 Es erschient der Landwirt Jürgen Breuer, geb. 24.9.18, aus Burkhardtswalde, Krs. Meissen und erklärt, zur Wahrheit ermahnt, folgendes: Nach meiner Entlassung aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft im August 1952 habe ich mich in Burkhardtwalde niedergelassen. Ich erhielt dort eine Stellung als Wirtschafter bei dem Landwirt Werner Tamm. Am 28. Dezember 1952 flüchtete mein Arbeitgeber nach West-Berlin. Einige Tage später, am 3. Januar 1953, morgens gegen 6 Uhr, wurde ich von einem Volkspolizisten in Uniform und zwei Angehörigen der Kriminalpolizei in Zivil von meiner Arbeitsstelle nach Meissen zu einer polizeilichen Vernehmung geholt. In Meissen wurde ich im Gebäude der Polizei von einem Zivilisten eingehend über eine angebliche Begünstigung der Flucht meines Arbeitgebers sowie wegen Äusserungen, die in öffentlichen Gemeinderatssitzungen gegen die Devastierung der landwirtschaftlichen Betriebe gefallen sein sollen, vernommen. Ich 292;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 292 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 292) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 292 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 292)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges anzuwenden sind und wer zu ihrer Anweisung befugt ist.

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