Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 289

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 289 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 289); sichtigt werden könnte. Die folgende Beratung dauerte etwa 3 Minuten, das Urteil lautete auf 5 Jahre Kerker plus 10 Jahre Ehrverlust plus V ermögensverf all. Ich möchte bemerken, dass ich während der Verhandlung zur Sache selbst überhaupt nicht gehört worden bin. Der Staatsanwalt berief sich auf die polizeilichen Protokolle und ich wurde nur ein Mal gefragt, ob die Angabe in den Protokollen richtig sei. Der Sachverhalt als solcher wurde überhaupt nicht erörtert. Das geht ja auch daraus hervor, dass die Verhandlung insgesamt nur 15 Minuten dauerte. Auf Befragen: Ich wiederhole nochmals, dass mir ein Haftbefehl, der von einem Richter unterschrieben war, in der ganzen Zeit der Voruntersuchung nicht vor gelegt worden ist. Ich bin auch nicht vor der Verhandlung von irgendeinen Richter verhört worden. Die gesamte Voruntersuchung lag in den Händen der AVH, bzw. in den Händen des Staatsanwaltes, der auch meine Haftfortdauer angeordnet hatte. Ich möchte weiter bemerken, dass ich während der Beratung des Gerichtes auf den Gang geführt wurde, ebenso hat der Rechtsanwalt das Zimmer verlassen, der Staatsanwalt aber blieb während der ganzen Beratung mit dem Gericht in demselben Zimmer. Ich beton ausdrücklich, dass dieser Raum nur eine einzige Tür hatte, der Staatsanwalt hätte also mit mir aus derselben Tür kommen müssen, wenn er den Raum verlassen hätte. Der Staatsanwalt hatte in der Verhandlung selbst einen bestimmten Strafantrag nicht gestellt, sondern lediglich schwere Bestrafung gefordert. Bei dem Urteil wurden mir nur 15 Tage Untersuchungshaft angerechnet, die übrigen 30 Tage, die ich bei der AVH verbracht hatte, wurden nicht angerechnet. Mit meinem Anwalt habe ich auch während der Verhandlung nicht gesprochen. Ich möchte noch folgendes bemerken: ich wartete in dem Gerichtsgebäude noch auf die Aburteilung eines anderen Falles, es handelte sich um einen Jugoslaven namens St e i n e r. Während ich vor dem Verhandlungsraum wartete, kam Herr Steiner mit dem Rechtsanwalt heraus, offenbar, um sich mit ihm zu besprechen. Der Rechtsanwalt aber lehnte jede Unterredung mit Herrn Steiner ab mit der Bemerkung: „ich darf mit Ihnen nicht sprechen”. Wels, den 24. Juni 1954 v.g.u. Geschlossen: gez. Unterschrift gez. Unterschrift Das Verfahren der Geständniserpressung ist auch von den sowjetischen Militärtribunalen in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands, von den Untersuchungsorganen bei diesen Gerichten und von den sowjetdeutschen Staatssicherheits-Dienststellen übernommen worden, wie die nachfolgenden Zeugenaussagen beweisen. DOKUMENT 198 (SOWJETZONE DEUTSCHLANDS) Berlin, den 8.2.1954 Es erscheint Herr Hans-Joachim Platz, zur Zeit wohnhaft in Berlin-Zehlendorf, geb. am 25.3.27, und erklärt, mit dem Gegenstand der Unterredung vertraut gemacht und zur Wahrheit' ermahnt, folgendes: Ich studierte in Halle Medizin. Schon im Jahre 1946 war ich von den Russen wegen angeblicher Spionage einige Zeit eingesperrt gewesen, wurde aber, da sich die erhobenen Vorwürfe als haltlos herausstellten, wieder entlassen. 1948 erfuhr ich von den Bestrebungen, in West-Berlin eine Freie Universität zu gründen, da auf der Ost-Berliner Universität wirkliche akademische Freiheit nicht mehr herrschte. In Gesprächen mit Kommilitonen wies ich auf diese bevorstehende Neugründung 289;
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Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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