Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 282

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 282 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 282); während des Krieges zusammengewesen war. Im Jahr 1949 trug ich mich mit dem Gedanken, aus Ungarn zu flüchten. Am 2.5.1949 vormittag sagte ich zu diesem Bekannten, dass ich am Nachmittag dieses Tages über die Grenze gehen würde. Ich ging dann in die Stadt und als ich gegen 14 Uhr nach Haus kam, wurde ich auf der Strasse von der AVH in Zivil verhaftet. Der Häuserblock, in dem ich wohnte, war bereits umstellt gewesen. Ich war dann 65 Tage bei der AHV in in Haft. Ich kann zunächst in eine Gemeinschaftszelle mit etwa 50 Insassen, nach drei Tagen wurde ich zum Verhör geholt. Das Verhör begann gegen Mitternacht und dauerte bis etwa gegen.drei Uhr morgens. Bei dem Verhör wurde mir sofort gesagt, dass ich aus Ungarn habe flüchten wollen. Ausserdem wurde behauptet, dass ich noch andere Leute kannte, die flüchten wollten bzw. geflüchtet waren. Da ich einige Zeit an der Freilegung eines Grenzgürtels gearbeitet hatte, wurde behauptet, dass ich bei dieser Gelegenheit einer Anzahl von Ungarn zur Flucht über die Grenze verholten hätte. Ich habe diese Beschuldigungen abgestritten. Bei diesem ersten Verhör bin ich nicht misshandelt worden. Am Schluss dieses Verhörs wurde mir gesagt, man werde mir Zeit zum Nachdenken geben. Ich kam dann in eine Einzelzelle im Mass 2 x 1,5 Meter, die ohne jede Einrichtung war, also weder Stuhl noch Tisch noch Bett hatte. Oben befand sich ein kleines Lüftungsloch. Meine Schuhe wurden mir weggenommen, sodass ich ohne Schuhe auf dem kalten Betonfussboden stehen musste. Die Beleuchtung erfolgte durch eine auf dem Gang hängende Lampe, die ihr Licht durch eine kleine Öffnung in die Zelle warf. In dieser Zelle blieb ich dreissig Tage. In diesen 30 Tagen wurde ich etwa 10 13 Mal aus der Zelle geholt, mitunter nur 10 bis 15 Minuten, dann wurde ich nur verprügelt, mitunter auch bis zu 4 Stunden, dann wurde ich verhört und manchmal auch misshandelt. Insgesamt wurde ich, wie ich mich erinnere, 9 Mal verprügelt. Bei den Verhören wollte man von mir wissen, ob in meinem Bekanntenkreis auch andere Leute Fluchtabsichten hätten. Weiter wollte man wissen, ob ich von irgendeiner Untergrundbewegung in meinem Bekanntenkreis etwas wisse. Schon nach etwa zwei Wochen legte man mir ein Protokoll vor. Ich lehnte aber die Unterschrift ab, weil man mir das Protokoll nicht zum Durchlesen gab. Ich wurde daraufhin wieder verprügelt und in meine Zelle gebracht. Durch die Haft in der eiskalten Zelle, durch die ständigen Misshandlungen und infolge der sehr schlechten Verpflegung ich bekam nur 30 gr Brot und zweizehntel Liter Suppe pro Tag kam ich schliesslich so weit, dass mir alles gleichgültig war und nach 30 Tagen Haft habe ich dann das mir vorgelegte Protokoll unterschrieben. Dabei wurde der Text des Protokolls abgedeckt und nur die Stelle freigelassen, an die ich meine Unterschrift setzen sollte. Ich wusste also nicht, was ich unterschrieb. Ich wurde dann in eine Gemeinschaftszelle zusammen mit anderen gebracht, die ebenfalls ihre Verhöre schon hinter sich hatten. Hier gab es auch wieder eine Liegemöglichkeit für mich. In dieser Zelle blieb ich solange, bis die Spuren der Misshandlungen, die ich erlitten hatte, einigermassen verschwunden waren. Ich hatte durch das Schlagen auf Hände und Fußsohlen geschwollene Füsse und Hände, auch im Gesicht hatte ich Verletzungen. Alles dies musste einigermassen ausgeheilt werden, wenn ich vor Gericht gestellt würde. Nach etwa 30 Tagen wurde ich mit einer Anzahl von Mitinhaftierten in das Gerichtsgefängnis überführt. Nach einigen Tagen wurde ich vom Staatsanwalt noch einmal verhört. Dieser bezog sich auf das Protokoll der AVH. Ich sollte ausdrücklich anerkennen, dass dieses Protkoll der AVH richtig sei, dass ich meine Aussagen freiwillig gemacht hätte und dass meine Unterschrift nicht erpresst worden sei. Ferner sollte ich erklären, dass ich nicht misshandelt worden sei. Daraufhin sagte ich der Wahrheit gemäss, dass die Unterschrift unter das Protokoll von mir erpresst worden sei. Da ich nicht wusste, was in dem Protokoll stand, fragte ich, was gegen mich vorliege. Der Staatanwalt erklärte daraufhin, ich hätte beim AVH zugegeben, dass ich aus Ungarn hätte flüchten und in ein kapitalistisches 282;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 282 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 282) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 282 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 282)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

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