Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 279

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 279 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 279); DOKUMENT 192 (TSCHECHOSLOWAKEI) Verhandelt am 21. Oktober 1954 zu В erlin-Zehlendorf, im Büro der Internationalen Juristen-Kommission Vor dem Unterzeichneten, dem Geschäftsführer des Berliner Büros der IJK, Helmut Riebel, erschien heute der Kränführer, zuletzt Strassen-bahnschaffner, Josef Hallwirt h, tschechischer Staatsbürger, geb. 15.6.1932, früher wohnhaft Gablonz an der Neisse, CSR, Gottwalder Str. 110, derzeitig wohnhaft in Berlin-Wannsee, Am Sandwerder 17/19, im folgenden „der Zeuge” genannt. Der Zeuge legte die Polizeichliche Anmeldung, ausgestellt am 1. Oktober 1954 vom Polizeipräsidenten in Berlin, Polizei-Revier Nr. 162, vor. Hierdurch erlangte der Unterzeichnete Gewissheit über die Person des Zeugen. An der Geschäftsfähigkeit des Zeugen bestehen keine Bedenken. Nach eingehender Befragung und unter Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks gelangte der Unterzeichnete auch zu der Überzeugung, dass der Zeuge als glaubwürdig angesehen werden kann. Der Zeuge beherrscht die deutsche Sprache. Der Zeuge gibt nunmehr die folgenden Erklärungen ab: Ich war seit 1951 bei der V.T.K. iKomutau (fr.: Mannesmann-Röhrenwerke) zuletst als Kranführer und danach als Rohrrichter tätig. Im Februar 1953 musste ich jeden Tag damit rechnen, zur Miliz eingezogen zu werden, bzw. gemustert zu werden. Von dem Tage an hätte ich dann den Militärgesetzen unterstanden. Verschiedene Kameraden meines Jahrgangs hatten bereits den Munsterungsbefehl bzw. waren schon eingezogen. Weil ich mit den politischen Verhältnissen in der CSR nicht einverstanden war und auf keinen Fall für das System Soldat werden wollte, versuchte ich zu flüchten. Ich bin auch bis in die Sowjetzone Deutschlands gekommen, wo ich jedoch von der Volkspolizei in Lauterbach bei Marienberg festgenommen wurde. Nach einigen Wochen wurde ich dem tschechischen STB übergeben. In den Verhören wurde mir vorgeworfen, dass ich Spionage treiben wollte. Als ich dies bestritt, fasste mich der Vernehmende in den Jackenaufschlag, schlug mich mehrmals mit dem Kopf gegen die Wand, indem er mit dem Finger gegen den Kehlkopf drückte, sodass mein Kopf nach hinten fiel. Nachts gingen die Wachmannschaften durch das Gefängnis und schlugen etwa alle Viertel Stunden gegen die Türen. Die Folge war, dass niemand richtig schlafen konnte, und das war ja wohl auch beabsichtigt. Während der zwei Monate, die ich in diesem Gefängnis einsass, kam ich keine Minute lang an die frische Luft. Mein Zellengenosse, M о n i g Jaroslay, sass zu dieser Zeit bereits 25 Monate ein, und war, wie er mir erzählte, während dieser ganzen Zeit nicht an die frische Luft gekommen. Er war ein junger Mensch etwas über dreissig Jahre und hatte in dieser Zeit graue Haare bekommen. Er war etwa 1,85 m gross und wog nur noch etwa 65 Kilo. Beim Baden habe ich gesehen, dass jede Rippe deutlich hervortrat und die Haut darüber so dünn wie Pergament aussah. Der Bauch war eine richtige Höhle und ganz eingefallen. Man hätte einen Fussiball hineinstecken können. Ich selbst habe während dieser Zeit 19 Kilo abgenommen. Das Essen war zwar qualitativ nicht schlecht, aber mengenmässig sehr wenig. Ausserdem wurde uns zu wenig Zeit zur Einnahme der Mahlzeiten gelassen. Der Häftling, der uns das Essen brachte, und der je fünf gegenüberliegende Zellen zu betreuen hatte, stellte die Näpfe in Kästen, die an der Tür hingen. Ein Wachtmeister reichte uns dann die Näpfe hinein. Und schon eineinhalb Minute später kam er wieder, um die leeren Näpfe zu holen. Während dieser kurzen Zeit war es oft, besonders wenn die Suppe sehr heis war, unmöglich, alles aufzuessen. Wir mussten ohnehin das heisse Essen schon herunterstürzen und hatten gar keine Zeit, zum Beispiel Suppe zu löffeln. Oftmals, wenn die Suppe zu heiss war, mussten wir sie zurückgeben. Das alles geschah in der Haftanstalt des STB in Leitmeritz. 279;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 279 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 279) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 279 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 279)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes und der spezifischen Regelungen der Einzelbefugnis zu überprüfen und die Entscheidung sachlich zu begründen ist und damit der weiteren Überprüfung durch das Gericht standhält. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet.

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