Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 271

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 271 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 271); als vorgesehen war. Die Menschen standen, und nur der Reihe nach konnten sie Platz auf dem Steinboden bekommen, um ein bis zwei Stunden zu schlafen. Die Verpflegung aber wurde, laut Befehl aus Moskau, für eine normale Zahl der Gefängnisinsassen verabreicht und deshalb bekam ein jeder eine derartig klägliche Portion, dass er alles auf einmal verschlang. Ungeachtet dessen haben sie täglich 12 Stunden arbeiten müssen. Die Verhafteten sahen wie Knochengerippe aus und konnten sich nur mit Mühe bewegen. München, den 18.12.53 v.g.u. geschlossen: gez. Unterschrift gez. Unterschrift Das, was Leonid Ronshin von der Verfahrensweise gegen andere Bürger der Sowjetunion berichtet hat, hat Evamaria Werner am eigenen Leibe erfahren müssen. DOKUMENT 183 (SOWJETZONE DEUTSCHLANDS) Zeugenaussage Berlin, den 28.9.1953 Es erscheint Fräulein Evamaria Werner, geb. 28.6.32, und erklärt, zur Wahrheit ermahnt, folgendes: Ich bin seit 1951 in Ost-Berlin polizeilich gemeldet gewesen, wohnte aber seit August 1952 in West-Berlin. Bei einem Besuch von Bekannten in Ost-Berlin wurde ich am 25. Oktober 1952 von den Sowjets verhaftet. Ich wurde zunächtst zum MWD-Gefängnis Lichtenberg, Magdalenen-strasse, gebracht. Nach drei Tagen Vernehmungen wurde mir ein Haftbefehl wegen Spionage, der in russischer Sprache abgefasst war, vorgelesen. Ich wurde dann nach Karlshorst in ein sowjetisches Untersuchungsgefängnis gebracht. Hier wurde ich in den nächsten 3 Monaten fast täglich mehrere Stunden wegen angeblicher Spionage für den amerikanischen Geheimdienst vernommen. Die Vernehmungen begannen gewöhnlich gegen 22,30 Uhr und dauerten bis 3 oder 5 Uhr morgens. Ich dürfte mich dann schlafen legen, wurde aber um 6 Uhr mit den übrigen Häftlingen geweckt. Es folgten am Tage Vernehmungen von etwa 10 17 Uhr. Insgesamt bin ich etwa 200 mal vernommen worden. Die Vernehmung erfolgte durch einen sowjetischen Untersuchungsrichter im Range eines Oberstleutnants. Da ich niemals mit einem west" liehen Geheimdienst in Verbindung gestanden hatte, brachten die Vernehmungen keinerlei belastendes Material zutage. Das Verfahren war offenbar nur durch eine Äusserung von mir gegenüber einem Bekannten veranlasst worden. Mitte Januar 1953 wurde ein Abschlussprotokoll hergestellt und das gesamte Beweismaterial zusammengetragen. Im Anschluss daran wurde ich wieder nach Lichtenberg überführt. Hier sollte ich meine Aburteilung durch ein sowjetisches Tribunal abwarten. Zu irgendwelchen Vernehmungen kam es nicht mehr. Ich wurde dann plötzlich am 22. September 1953 aus der Haft entlassen, nachdem man mich vorher unter der Drohung, mich weiterhin festzuhalten, verpflichtet hatte, für den sowjetischen Nachrichtendienst zu arbeiten. Irgendeine Bescheinigung über das Verfahren und über meine Verhaftung habe ich nicht erhalten. Ich bin bereit, diese Aussage jederzeit eidlich zu wiederholen. Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: gez. Unterschrift DOKUMENT 184 (SOWJET-UNION) Zeugenaussage LIONGINAS KUBLICKAS, geboren 1929 in Litauen, Bezirk Zarasai; 271;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 271 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 271) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 271 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 271)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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