Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 270

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 270 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 270); DOKUMENT 181 (SOWJET-UNION) Ich heisse Leonid Rons hin, geboren am 1. April 1914 zu Kasan, war Major bei der Sowjetischen Armee und bin Anfänge 1953 aus Ost-Berlin nach Westdeutschland geflüchtet. Ich kann folgendes bezeugen: Alle Personen, die politischer Vergehen beschuldigt werden, werden ohne jeden Haftbefehl und ohne Wissen der Staatsanwaltschaft durch das MWD verhaftet. Es gibt Fälle, dass der Verhaftete keine Ahnung hat, wessen er eigentlich beschuldigt wird, und zwar 10 30 Tage oder sogar zwei Monate lang. Ein Beispiel: In der Stadt Mukatschew wurde 1951 der Direktor der Eier-Zentrale, Petrow Pawel Iwanowitsch, nachts in seiner Wohnung verhaftet und befand sich 63 Tage in strenger Haft in der Einzelzelle; dann wurde er freigelassen, ohne überhaupt zu irgendeiner Beschuldigung verhört worden zu sein. Weder ein Rechtsanwalt noch seine Frau wurden während dieser Zeit zu ihm vorgelassen. Ein Offizier der sowjetischen Armee, der 1945 demobilisiert worden war, und zwar Hauptmann Fedotow, Nikolai Fedorowitsch, wurde 1952 in Moskau nachts in seiner Wohnung verhaftet und in den „Schwarzen Raben” weggeführt. Er befand sich 40 Tage lang bei der MWD in Moskau und wurde dann durch die MWD zu 8 Jahren verurteilt, weil er angeblich konterrevolutionäre Propaganda geführt hatte. Er hatte sich mit der Frage befasst, wofür das russische Volk gegen Hitler gekämpft hat, für das Vaterland oder für Stalin. Im Januar 1953 habe ich von ihm einen Brief aus Krasnojarsk erhalten. Daraus war zu ersehen, dass er täglich 16 Stunden arbeiten muss und er hat mich angefleht ihm etwas zu essen zu schicken und wenn es nur trockenes Brot wäre. Das MWD verfügt über alle möglichen Mittel, um seine Macht gegenüber der Bevölkerung auszuüben. Ohne jegliches Gerichtsurteil befiehlt das MWD, spezielle Züge mit vergitterten Fenstern auf einem bestimmten Bahnhof bereitzuhalten. Ganze Familien werden aus den Häusern herausgerissen, mit Autos zum Bahnhaf gebracht, mit Waffen bedroht, in den Zug verladen und irgendwohin transportiert. Sie dürfen nur Handgepäck mit sich nehmen. Wenn jemand sich widersetzt, wird er in ein Lager eingeliefert und dort durch das MWD verurteilt. Aus den Dörfern, die zwischen Stryj und Skolje in dem Lwow-Gebiet (Westukraine liegen, wurden 1950 etwa 2.500 Menschen zwangsweise nach Sibirien abtransportiert, weil sie angeblich sabotiert haben und den Kolchosen nicht beitreten wollten. München, den 18.12.53 v.g.u. gez. Unterschrift DOKUMENT 182 (SOWJET-UNION) Ich heisse Leonid R о h n s i n, geboren am 1 April 1914 in Kasan, war Major bei der sowjetischen Armee und bin Anfang 1953 aus Ost-Berlin nach Westdeutschland geflüchtet. Ich kann folgendes bezeugen: In der Stadt Gorkyj habe ich das Gefängnis besucht und dort Zellen gesehen, wo soviele Männer drin waren, dass sie nur fest aneinander geschmiegt darin stehen konnten. Wer diese Qual nicht aushalten konnte, rief den Aufseher und der führte ihn zum Untersuchungsrichter, wo er sein Geständnis über ein Verbrechen, dessen er nicht schuldig war, ablegen konnte. Ich habe öfters das Gefängnis in Gorkyj mit Hilfe meines Kameraden, der dort als freier Arbeiter, und zwar als Buchhalter tätig war, besucht. Er hiess Während jedes Besuches habe ich ihn gebeten, mir womöglich mehrere Zellen mit den Verhafteten zu zeigen. Immer waren in den Zellen wenigstens fünf- oder sechsmal mehr Menschen geschlossen: gez. Unterschrift 270;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 270 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 270) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 270 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 270)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ist unter diesen Bedingungen konsequent durchzusetzen. Anforderungen zur eiteren Erhöhung dor Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung ist zu gewährleisten ständig darauf hinzuwirken, daß das sozialistische Recht - von den Normen der Staatsverbrechen und der Straftaten gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht beseitigt werden kann. Auch diese spezifischen Formen diszipliniertenden Zwanges sind nur so lange aufrechtzuerhalten, wie sie zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit notwendig sind.

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