Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 240

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 240 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 240); DOKUMENT 144 (POLEN) Aussage des Rechtsanwalts Herschdorfer. Ehemaliger Verteidiger bei dem Militärgericht in Lublin, Polen Fall der Rechtsanwältin Timme In Lublin fand im Jahre 1950 im Gebäude des Wojewodschaftssicherheitsamtes die Verhandlung vor dem Militärgericht statt. Verteidiger war die Rechtsanwältin Timme. Als sie ein Gespräch unter vier Augen mit dem Angeklagten forderte, wurde ihr dieses verweigert und gesagt, bei dem Gespräch müsse ein Wachmann zugegen sein. Während der Verhandlung beklagte sich die Rechtsanwältin vor Gericht, sie habe sich mit dem Angeklagten nicht verständigen können, und sie ersuche daher das Gericht um Intervention. Sie hat dadurch nur soviel erreicht, dass infolge ihrer Intervention sie von der Liste der Militärverteidiger gestrichen wurde. Ich versichere hiermit, dass obenerwähnte Aussage auf Wahrheit beruht. Pirmasens, den 1.12.54 gez. Unterschrift DOKUMENT 145 (POLEN) Aussage des Rechtsanwalts Herschdorfer Der Fall des Herrn N. Skibinski Im September 1950 mussten sich ein N. Skibinski und seine 5 Kollegen vor dem Militärgericht in Lublin für die Zugehörigkeit zur illegalen Organisation und wegen eigenwilligen Verlassens der Reihen der Miliz verantworten. Der Fall geschah im Jahre 1946, nachher wurde aber eine Amnestie für Mitglieder illegaler Organisationen erlassen. Skibinski und seine 5 Kollegen erschienen vor der Amnestiekommission und sagten, sie werden jetzt keiner illegalen Organisation beitreten und sie wollen ein normales Leben führen. Die Amnestiekommission hatte den Wunsch dieser Leute berücksichtigt und UB (Sicherheitsdienst) erlaubte den Leuten, nach Hause zurückzukehren. Es waren drei Jahre vergangen. Die Leute hatten Familien gegründet, gearbeitet und sich überhaupt nicht mehr für Politik interessiert. Plötzlich nach drei Jahren wurden alle 6 eines Tages verhaftet. Die Anklage lautete: Desertion von der Miliz mit Waffen in der Hand und Zugehörigkeit zur ilegalen Organisation. Formell genommen, waren ehemalige Mitglieder der Miliz von der Amnestie ausgenommen; es erhebt sich aber die Frage: warum erlaubten früher die Behörden den Angeklagten nach Hause zurückzukehren, in Freiheit zu leben, Familien zu gründen, um erst nach drei Jahren wieder auf die alte Angelegenheit zurückzukommen ? Der Staatsanwalt plädierte für Todesstrafe. Der Verteidiger versuchte, den Zweck der Amnestie hervorzuheben, und zwar, dass sie zur Normalisierung der Beziehungen in Polen dienen sollte. Er hat darauf hingewiesen, dass es unzweckmässig ist, die Leute zu verhaften, die Abbruch mit der bisherigen Antiregierungspolitik geleistet haben. Die Verteidigung war aber vollkommen zwecklos, da die Sicherheitsbehörden mit spezieller Verbissenheit diese Leute bekämpften, die ihre Reihen verlassen hatten. Das Urteil lautete schliesslich auf 10 Jahre Gefängnis für jeden Angeklagten. Man hatte dem Rechtsanwalt zu verstehen gegeben, dass es vollkommen unzweckmässig sei, eine Revisionsklage zu erheben, da entsprechende 240;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 240 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 240) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 240 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 240)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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