Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 227

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 227 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 227); Wirtschaftsplanung gefährdet wird. Die Angeklagten haben damit den § 1 Abs. I Ziff. 3 WstVO objektiv und subjektiv erfüllt. Der Staatsanwalt beantragte für den Angeklagten Otto eine Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, für den Angeklagten Semerau zwei Jahren Zuchthaus. Dieser Meinung musste das Gericht sich im wesentlichen anschliessen. Bezgl. des Strafmasses für den Angeklagten Otto ist das Gericht vom Anträge abgewichen, weil es nicht eine solch hohe Verantwortung festgestellt hat, wie bei dem Angeklagten Semerau. Die Massnahme nach § 16 WStVO ist notwendig, um den Angeklagten die Möglichkeit zu nehmen, nochmals eine derartige Handlung zu begehen. Die Entscheidung über die Anrechnung der Untersuchungshaft beruht auf § 219 Abs. II StPO. Die Kostenentscheidung beruht auf § 353 StPO. gez. Rautenberg gez. Wozniak gez. Sessler e) STRARECHTLICHE SANKTIONEN ZUM SCHUTZE DES VOLKSEIGENTUMS Einen besonders starken strafrechtlichen Schutz geniesst im kommunistischen Machtbereich das staatliche Eigentum, in manchen Ländern „Volkseigentum” genannt. Nicht nur Personen, die kriminelle Handlungen, wie z.B. Diebstahl oder Unterschlagung, gegenüber dem staatlichen Eigentum begehen, unterliegen harten Strafbestimmungen, sondern jede Handlung oder Unterlas sung, die sich irgendwie nachteilig für den Sektor „staatliches Eigentum” auswirken kann, soll mit Strafe geahndet werden. Besonders hohe Mindeststraffen in den einzelnen Gesetzen und Verordnungen sollen eine generalpräventive Wirkung ausüben. Auch bei diesen Strafgesetzen tritt wieder besonders deutlich in Erscheinung, dass die einzelnen Tatbestände ausserordentlich dehnbar und verschwommen gehalten sind, so dass alles, was als irgendwie schädigend empfunden wird, unter diese Strafnormen gebracht werden kann. DOKUMENT 130 (SOWJET-UNION) Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Rechtswidrige Aneignung von staatlichem und öffentlichem Vermögen. Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 4. Juni 1947 („Mitteilungen des Obersten Sowjets der UdSSR” 1947, Nr. 19) Um die Gesetzgebung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die rechtswidrige Aneignung von staatlichem und öffentlichem Vermögen zu vereinheitlichen und den Kampf mit diesen Verbrechen zu verstärken, verordnet das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR: 1) Diebstahl, Unterschlagung oder sonstige rechtswidrige Aneignung von Gegenständen staatlichen Vermögens wird mit Einschliessung in ein Besserungsarbeitslager auf die Dauer von sieben bis zu zehn Jahren, mit oder ohne Vermögenskonfiskation, bestraft. 227;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 227 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 227) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 227 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 227)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

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