Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 210

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 210 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 210); Schaft im allgemeinen gut führte, erkannte das Gericht gegen ihn wegen dieser strafbaren Handlung auf eine Zuchthausstrafe von nur 2 Jahren. Gleichzeitig wird auf die Einziehung des Vermögens, welches sich aus der gleichen Verordnung ergibt, erkannt. Die Angeklagten Else Böttcher und Gerda Arendt können nicht nach-weisen, dass sie als Eigentümer der Grundstücke die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Verhütung der strafbaren Handlungen der Angeklagten Arendt, Fritz und Böttcher, Helmuth angewandt haben. Gemäss § 10, § 1 der WStVO wird daher gegen sie auf Einziehung ihres Vermögens erkannt. Gemäss § 16 WStVO können die Gegenstände (die nach Rechtsprechung des Obersten Gerichts und des Kammergerichts auch eine Sachgesamtheit darstellen können), auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder sonstige Rechte Dritter eingezogen werden. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der in der Wirtschaft des Böttcher erzeugte Hafer, welchen er unrechtmässig dem Arendt verkaufte, sich auf die Wirtschaft des Böttcher bezieht. Der in der Wirtschaft des Arendt gelagerte und an die Pferde, welche zur Wirtschaft gehören, verfütterte Hafer, welcher unrechtmässig erworben wurde, bezieht sich eben durch seine Verwendung auch auf diese Wirtschaft. In beiden Fällen wurde deshalb gemäss § 16 der WStVO auf die Einziehung der Wirtschaften erkannt. Die Kosten des Verfahrens ergeben sich, soweit Verurteilung erfolgte, aus § 353 StPO, soweit Freispruch erfolgte aus § 355 StPO. gez. Brunner gez. Baumann gez. Bernicke Etwaige Rechte dritter Personen an Grundvermögen, welches zugunsten des Staates eingezogen wird, werden entschädigungslos gelöscht, wie sich aus nachstehendem Dokument ersehen lässt (vergl. die Bemerkung: „Die Belastungen der II. und III. Abteilung sind gerötet. *). So kann es geschehen, dass ein Hypothekengläubiger die für ihn eingetragene Hypothek auf einem Grundstück entschädigungslos verliert, wenn ein Strafgericht wegen eines angeblichen Wirtschafsverbrechens dieses Grundstück zu Gunsten des Staates einzieht. DOKUMENT 106 (SOWJETZONE DEUTSCHLANDS) Rat des Kreises Neustrelitz Staatliches Eigentum Aktenzeichen: Diemitz Neustrelitz, den 16. Dez. 53 К Rechtsträg ernachw eis 1) Der Rat der Gemeinde Diemitz ist mit Wirkung vom 1.12.53 Rechtsträger des nachstehend bezeich-neten Grundbesitzes Diemitz Blatt 7. 2) Die Bilanzierung erfolgt bei: dem Rechtsträger. 3) a) Bisheriger Eigentümer: Herman Bünger. b) Bisher bilanziert bei: 4) Die Veränderung erfolgt auf Grund: des rechtskräftigen Urteils des 3. Strafsenats des Bezirksgerichts Neubrandenburg vom 26. Mai 1953. 210;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 210 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 210) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 210 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 210)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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