Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 188

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 188 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 188); gehörte. Doch sogar bei dieser Gelegenheit erreichte der kommunistische Zynismus seinen Höhepunkt. Viele der Entlassenen waren Kinder. Die Freilassung der Kinder war eine traurige Szene; sie wollten sich nicht von ihren Müttern trennen und bestanden darauf, im Lager bleiben zu wollen. Die Polizisten konnten sie nur mit Anstrengung von ihren Mütter trennen. Als wir das Lager verliessen, hörten wir das Weinen der unglücklichen Mütter, die von ihren Kindern getrennt wurden. Auch die Kinder, die unterwegs nach Tirana waren, weinten und drehten ihre kleinen Köpfe in Richtung des Lagers. Llavirion, den 25. Juli 1952 Muharren M U L L A J. DOKUMENT 89 (TSCHECHOSLOWAKEI) URTEIL ! Im Namen der Republik! Das Volksgericht in Frydlant in Böhmen, Abt. 2 hat nach Hauptverhandlung am 23. Mai 1953 folgendes für Recht erkannt: Der Angeklagte Antonin Döstal geboren am 23.3.1910 in Bouhousöv, Landwirt-Dorfreicher in Jinricho-vice unter Smrk Nr. 56, zur Zeit in Haft in Frydlant in Böhmen ist schuldig in Jindrichovice unter Smrk bis zur Zeit seiner Verhaftung, d.h. bis zum 13.11.1952 1) seine Funktion als Vorsitzender der Einheitlichen Landwirtschaftlichen Genossenschaft JZD zur eigenen Bereicherung ausgenützt zu haben und seiner Ablieferungspflicht aus der ELG und aus der Landwirtschaft des Pavel Staras, welche er bewirtschaftete, nicht ordnungsgemäss nachgekommen zu sein. Gleichzeitig verursachte er durch Abänderung der Saatflächen Unordnung in der Kontrolle der Ablieferung und er verletzte dadurch seine Berufspflichten, dass er die Erfüllung des einheitlichen Wirtschaftsplanes auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion erschwerte. 2) auf seinen Liegenschaften 2 Pistolen und zwei Schrotflinten mit Patronen aufbewahrt zu haben. Dadurch beging er die Straftaten der Sabotage im Sinne des § 85 Abs. 1 Lit а des Strafgesetzes und des unerlaubten Waffenbesitzes im Sinne des § 120 Abs. 1 b des Strafgesetzes und wird verurteilt: Nach §§ 22/1, 85/1 des Strafgesetzes zur Freiheitsentziehung für 6 Jahre und nach § 46 des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Kcs, im Falle der Uneinbringlichkeit gemäss § 40 zur Ersatzfreiheitsstrafe für die Dauer von 3 Monaten. Nach § 47 des Strafgesetzes wird der Verfall des ganzen Vermögens des Angeklagten ausgesprochen, gemäss § 74/ld des Strafgesetzes die Beschlagnahme einer Hälfte der Landwirtschaft Nr. 56 in Jindichovice unter Smrk, die der Ehefrau des Angeklagten, Olga Dostal gehört, und zwar mit dem gesamten lebendigen und toten Inventar. Frydlant in Böhmen, 23.5.1953 JUDr. Ladislaw Stastny Quelle: Veröffentlicht in „Cesta Miru” Liberec vom 26.9.53. Wo im kommunistischen Machtbereich eine Gruppe oder Organisation entdeckt worden ist, der man „Konterrevolutionäre” Bestrebungen nachweisen zu müssen glaubt, werden sämtliche Mitglieder dieser Gruppe für die angebliche Straftat eines Einzelnen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, ganz gleich, 188;
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Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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