Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 180

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 180 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 180); wegen Verbrechens und Vergehens nach Art. 6 der Verf. der DDR in Verbindung mit KD 38, Abschn. II Art. Ill A III hat der I. Strafsenat des Bezirksgerichtes in Magdeburg in der Sitzung am 4. Juni 1953 an der teilgenommen haben: Richter am Bezirksgericht Sieber als Vorsitzender Irmgard Bleiy, Gommern Felix Hackel, Gerwisch als Schöffen Staatsanwalt К u b e als Vertreter des Bezirksstaatsanwalts Justizangestellte В e t h g e als Schriftführerin für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Verbreitung tendenziöser Gerüchte zu einer Gefängnisstrafe von 2 zwei Jahren verurteilt. Es wird gemäss der KD 38, Abschn. II Art. Ill А III als Belasteter festgestellt, und es werden ihm die obl. Sühnemassnahmen der Kd 38 Abschn. II Art. IX Ziff. 3 9 auferlegt, wobei die Beschränkungsdauer der Ziffer 7 auf fünf Jahre festgelegt wird. Die U-Haft wird dem Angeklagten seit dem 20.1.1953 auf die erkannte Strafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. I Aus den Gründen: In seiner Gastwirtschaft hat der Angeklagte ein Rundfunkgerät stehen. Des öfteren stellte er den RIAS an und hörte Musiksendungen, Rätselraten, Nachrichten und auch Hetzsendungen. Dabei nahm er keine Rücksicht bezw. störte sich nicht an den anwesenden Gästen. In seinem Lokal verkehrte auch die Dorfjugend von Toppei. Auch den Jugendlichen gestattete der Angeklagte, dass sie in seinem Lokal den RIAS hörten und verwies sie nicht auf das Unzulässige ihrer Handlungsweise. Vor Weihnachten des vergangenen Jahres fand in der Gaststätte des Angeklagten eine Bauernversammluhg statt und bei dieser Gelegenheit spielte der Angeklagte den RIAS. Der Angeklagte gibt zu, das er des öfteren den RIAS gehört habe, er habe aber nicht gewusst, dass dieses verboten sei. Als er sich einmal über diese Frage mit dem Bürgermeister von Toppei unterhalten habe, habe ihm dieser erklärt, er als Bürgermeister höre ebenfalls den RIAS und er würde es dem Angeklagten als Agitator ebenfalls empfehlen, denn dann wüsste er gleich Bescheid, welche Argumente die Einwohner bringen. Diese Einlassung des Angeklagten ist als absurd und lächerlich zu bezeichnen. Auf Grund des von dem Senat als erwiesen festgestellten Sachverhalts hat der Angeklagte objektiv und subjektiv den Tatbestand der KD 38 Abschn. II Art. Ill A II erfüllt. Durch das Einschalten des RIAS in seinem Rundfunkgerät im Beisein anderer Personen, hat er die Möglichkeit geschaffen, dass die Hetzsendungen verbreitet werden konnten und hat somit die friedensgefährdenden Gerüchte verbreitet. Er war demgemäss als Belasteter festzustellen. In Anbetracht des beachtlichen Grades der Gesellschaftsgefährdung war der Senat der Überzeugung, dass eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren die gerechte Strafe ist und erkannte auf eine solche. Da der Angeklagte als Belasteter festgestellt wurde, waren ihm die obligatorischen Sühnemassnamen der KD 38, Abschn. II Art. IX aufzuerlegen in ihrer Ziffer 3-9, wobei die Beschränkungsdauer der Ziffer 7 auf fünf Jahre festgelegt wurde. 180;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 180 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 180) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 180 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 180)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen.

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