Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 111

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 111 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 111); sich in einen Mann, der zu einer illegalen Organisation gehörte und der für ein Vergehen gegen das Regime zu Gefängnis verurteilt, nachher aber auf Grund einer Amnestie freigelassen wurde. Als im Jahre 1950 ein Zug auf der Strecke zwischen Warszawa und Lublin von den Partisanen aufgehalten wurde, hatten die Sicherheitsbehörden den obenerwähnten Mann in Verdacht und sie beschlossen, ihn zu verhaften. Eines Tages, als Frl. Byc mit ihrer Kollegin zu Hause war, erschien dort der obenerwähnte Mann und bat die Kollegin von Frl. Byc um ihre Hand. Er wurde angenommen. Die ganze Nacht verbrachte er im Zimmer der beiden Mädchen. Er schlief im Bett seiner Braut und die Braut gemeinsam mit Frl. Byc in dem zweiten Bett. Da Frl. Byc damals hundertprozentige Anhängerin des kommunistischen Regimes war, stand sie in der Nacht auf, zog die Brieftasche des Mannes aus seinem Rock und stellte die Identität des Mannes auf Grund seiner Dokumente fest. Am nächsten Morgen berichtete sie über den Fall ihrem Chef in dem Sicherheitsamt. Dieser befahl Frl. Byc den Mann ständig zu bespitzeln, hat aber zuerst davon abgesehen, ihn an Ort und Stelle zu verhaften, da er höchstwahrscheinlich dazu beitragen konnte, mit Hilfe und in Zusammenarbeit mit Frl. Byc die ganze illegale Organisation aufzudecken. Frl. Byc bespitzelte ständig den Bräutigam ihrer Kollegin, konnte aber nichts Verdächtiges entdecken. Ganz im Gegenteil, der Mann unterstrich in Anwesenheit von Frl. Byc ständig, dass er jetzt an der Seite seiner Braut ein ruhiges Leben zu führen beabsichtige und auf jede Zusammenarbeit mit irgendwelchen illegalen Organisationen verzichtete. Diese Berichte fanden aber kein Einsehen bei dem Sicherheitsdienst. Eines Tages befahl der Vorgesetzte von Frl. Byc, sie solle die Geliebte dieses Herrn werden, damit sie ihn dadurch später zu irgenwelchen Geständnissen politische Natur bewege. Da sich Frl. Byc weigerte, diesem Befehl Folge zu leisten, wurde sie aus Rache vom Sicherheitsdienst verhaftet. Sie wurde vom Sicherheitsdienst wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt, da sich eine verdächtige Person in ihrem Zimmer aufhielt, was an und für sich eine gemeine Lüge war. Wie war es mit der Verletzung des Dienstgeheimnisse durch Byc? Byc hatte einmal das Verhör eines verhafteten Priesters protokolliert und darüber ihrer Kollegin, mit der sie an einem Tisch arbeitete, erzählt. Das Gericht bestand aus dem Richter, / Jurist / als Vorsitzenden, und zwei Schöffen, die von dem Wojewodschafts-Sicherheitsdienst delegiert waren. / Beide Zugführer / Während der Verhandlung bemühte sich der Verteidiger, Dr. Hersch-dorfer, zu beweisen, dass man von einem Überschreiten des „Gesetzes über Verletzung des Dienstgeheimnisses” nur dann sprechen kann, wenn man dieses Geheimnis ausserhalb des Amtes veröffentlicht. Es ist aber nicht zu denken, dass eine Mitarbeiterin keinen Zutritt zu den Akten haben sollte, die auf demselben Tische liegen, an dem die zwei Mitarbeiterinnen sitzen. Hätte Frl. Byc überhaupt von dem Verhör des Pfarrers nicht gesprochen, so würde ihre Kollegin aus obenerwähnten Gründen diesen Fall erfahren haben. Was das zweite Delikt anbetrifft, wurde von Rechtsanwalt Dr. Herschdorfer ausdrücklich unterstrichen, dass lt. Aussage vom Frl. Byc sie am nächsten Morgen ihren Chef darüber informiert hat, dass sich ein verdächtiger Mann im gemeinsamen Zimmer beider Mädchen aufhielt. In Anbetracht ihres bisherigen guten Rufes, sowohl als Bürokraft als auch als Mitglied der Partei, muss man dem Mädchen Glauben schenken. Da das Wojewodschaftssicherheitsamt zur Verhandlung ein negatives Gutachten über Frl. Byc abgegeben hat, forderte der Verteidiger Dr erschdörfer das Vorlegen der Personalakten, da er ganz gut wusste, dass das Gutachten der Sicherheitsbehörden tendenziös war. Die Verhandlung war mehrere Male vertragt worden, da das Wojewodschaftssicherheitsamt entsprechende Akten nicht zur Verfügung stellen wollte, mit der Begründung, dass zur Aushändigung der Peronalakten eine spezielle Genehmigung des Sicherheitsminister erforderlich sei bezw. dass ein entsprechendes Gesuch um Aushändigung der Akten nicht zuständigkeitshalber zurückgegeben wurde. Es sollte nicht an das Wojewodschaftsamt, sondern an den Chef desselben gerichtet werden. 111;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 111 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 111) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 111 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 111)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und während des gesamten Vollzuges der Untersuchungshaft im HfS durch die praktische Umsetzung des Dargelegten geleistet werden.

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