Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 96

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 96 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 96); MILITÄRREGIERUNG DEUTSCHLAND KONTROLLGEBIET DES OBERSTEN BEFEHLSHABERS Ausführungsverordnung Nr. 1 , zum Militärregierungs-Gesetz Nr. 2 1. Allgemeines Die mit Zustimmung der Militärregierung wiedereröffneten oder neuerrichteten Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandsgerichte sowie alle Richter, Staatsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Urkundsbeamte, Rechtsanwälte, Rechtskonsulenten und andere im Bereiche der Justizverwaltung amtliche Funktionen ausübenden Personen werden hiermit zur Ausübung aller ihrer amtlichen Funktionen ermächtigt, vorbehaltlich der in den §§ 8 14 des Militärregierungsgesetzes Nr. 2, der in den §§ 7 (b), (c), % und 9, der von der Militärregierung erlassenen allgemeinen Anweisung für Richter Nr. 1, und der in dieser Ausführungsverordnung . vorgesehenen Einschränkungen und Bedingungen. 2. Gerichte mit besonderer Zuständigkeit Nichts in dieser Verordnung darf als Ermächtigung ausgelegt werden zur Eröffnung oder Wiedereröffnung anderer von der Militärregierung geschlossener oder abgeschaffter Gerichte, einschließlich der Anerbengerichte und Erbgesundheitsgerichte, selbst wenn ihre Funktionen von Richtern der in § 1 genannten Gerichte wahrzunehmen waren oder wenn die geschlossenen oder abgeschafften Gerichte einem der in § 1 genannten Gerichte angegliedert waren. Für Angelegenheiten, die früher zur aus-schließliphen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gehörten, sind bis auf weiteres in erster Instanz ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die das auf Arbeitsstreitigkeiten anwendbare Verfahren soweit wie möglich zu befolgen haben; die Vorschriften über Teilnahme von Laien in den Arbeitsgerichten treten jedoch erst dann wieder in Kraft, wenn der zuständige Justizminister es bestimmt. 3. Amtshandlungen (a) Sofern nicht die in Absätzen (b) (1) oder (2) bestimmten Voraus- * Setzungen erfüllt sind, darf weder ein Gericht noch ein Beamter der Justizverwaltung, Richter, Notar, Gerichtsvollzieher oder sonstiger Beamter . % L & 7 97 &;
Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 96 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 96) Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 96 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 96)

Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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