Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 56

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 56 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 56); ' щ-. (e) im Verfahren nach Absatz (b) dieser Bestimmung kann das Gericht, wenn dies billig und sachdienlich erscheint, betreffend die ' Verwahrung oder Beschlagnahme von Gegenständen, die zum Vermögen des Angeklagten gehören, einstweilige Anordnungen bis zur Beendigung der Verhandlung erlassen; es kann auch endgültige Anordnungen über solche Gegenstände erlassen, soweit dies in später veröffentlichten Verfahrensbestimmungen, vorgesehen ist. Diese Befugnis des Gerichts besteht unbeschadet der Befugnisse der Militärregigung auf Grund des Gesetzes Nr. 52 (Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen). ■* 11. Verfahren vor Mittleren und Oberen Militärgerichten* Das Verfahren vor Mittleren und Oberen Militärgerichten ist grundsätzlich das gléiche wie das vor Einfachen Militärgerichten. * 12. Beweisaufnahme (1) Ein Gericht der Militärregierung soll im allgemeinen mündliche und schriftliche Beweise sowie andere für die Sache erhebliche Beweismittel zulassen und nach seinem Ermessen unerhebliche Beweise zurückweisen. Die Beweisaufnahme kann aus Gründen der ’Sicherheit unter Ausscllluß *der Öffentlichkeit stattfinden; ausnahmsweise kann aus Gründen der Sicherheit die Erhebung von Beweisen ausgeschlossen werden. (3) Beweise für den schlechten Leumund eines Angeklagten sind vor der Entscheidung über die Schuldfrage nur zulässig, falls der Angeklagte Beweise für seinen guten Leumund oder für den schlechten Leumund ees von der Anklage benannten Zeugen angetreten hak * ч 13. Abänderung von Anklagen und Anträgen der Verteidigung (1) Vor Erlaß der Entscheidung über die Schuldfrage kann ein Gericht der Militärregierung jederzeit eine Anklage abändern, vorausgesetzt daß V dem Angeklagten hierdurch kein Unrecht zugefügt und nötigenfalls eine Vertagung gewährt wird. * (2) Vor Erlaß der Entscheidund über die Schuldfrage kann der Ange- klagte jederzeit mit Erlaubnis des Gerichts seine Erklärung, daß er sich nichtschuldig bekennt, dahin abändern, daß er sich schuldig bekennt. (3) Vor Erlaß der Entscheidung über das Strafmaß kann das Gericht jederzeit auf eigene Veranlassung oder auf Antrag des Angeklagten die Erklärung, daß er sich schuldig bekennt, dahin abändern, daß er sich nichtschuldig bekennt. 57;
Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 56 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 56) Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 56 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 56)

Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalt beschriebener Zettel, der einer Kreisdienststelle übergeben wurde, von dieser auf der Grundlage des Gesetzes gemäß verwahrt werden.

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