Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 53

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 53 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 53); (h) Entlassung- des Angeklagten im Falle des Freispruchs von allen Anklagen; (i) im Falle der Schuldigsprechung, Anhörung des Vortrags und des Beweisantritts , des Anklagevertreters und der Verteidigung, söweit dies für das Strafmaß erheblich ist, einschließlich Beweisaufnahme über etwaige Vorstrafen; (j) Beratung und Verkündung der Entscheidung über das Strafmaß. (2) Nach Beendigung der Beweisaufnahme für die Anklage kann das Gericht den Angeklagten von den erhobenen Anklagen freisprechen, falls es zu dem Ergebnis gelangt, daß die zur Stützung der Anklage angetretenen Beweise nicht ausreichen und er sich deshalb nicht zu der Anklage zu Verantworten braucht. Jede derartige Freisprechung ist im Protokoll zu vermerken. Das Gericht kann auf Antrag des Anklagevertreters anordnen, daß eine oder mehrere zusätzliche Anklagen gegen den Angeklagten erhoben werden und eine hierzu erforderliche Vertagung der Verhandlung beschließen. (3) Das Gericht kann jederzeit während der Vernehmung Fragen an die Zeugen stellen und jederzeit vor Entscheidung über die Schuldfrage Zeugen aufrufen und wiederaufrufen, falls ihm dies sachdienlich erscheint. (4) Jeder auf gerufene Zeuge hat vor seiner Vernehmung entweder den Eid zu leisten oder die feierliche Versicherung abzugeben und zwar in der in den Rechts-Formularen der Militärregierung angegebenen Weise; jedoch kann ein Kind unter 14 Jahren, das nach Ermessen des Gerichts nicht die Bedeutung des Eides wohl aber die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage versteht, uneidlich und ohne Abgabe einer feierlichen Versiehe- . rung als Zeuge vernommen werden. Der Eid oder die feierliche Versicherung können entweder in Englischer öder in einer anderen Sprache abgelegt werden. (5) Das Gericht kann den Angeklagten unmittelbar nach der Befragung, ob er sich schuldig oder nichtschuldig bekennt, oder während der Ver- ' f handlung vernelynen; er darf jedoch nicht auf irgendeine Weise zur Beantwortung von Fragen gezwungen werden. Alle dann gemachten Aussagen können als Beweis zugelassen werden. Falls der Angeklagte es vorzieht, zu einem späteren Zeitpunkt der Verhandlung auszusagen, so soll ihm dies gestattet werden; er darf jedoch zur Aussage nicht gezwungen und soll nicht vereidigt werden. (6) Das Gericht kann für die Verhandlung die Öffentlichkeit ausschließen, um Nachteile für die Sicherheit der Alliierten Streitkräfte abzuwenden * oder in sonstigen außergewöhnlichen Fällen. 58;
Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 53 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 53) Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 53 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 53)

Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer.

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