Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 48

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 48 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 48); ■ (6) Ergibt sich aus der Erklärung des Angeklagten zu der Ankfcge, daß er möglicherweise nicht der ihm zur Last gelegten Straftat schtüdig sei, so ist im Protokoll zu vermerken, daß er sich nichtsckuldig bekennt und zwar gleichgültig, wie seine Erklärung im einzelnen lauten mag. (7) Falls auf die Straftat die Todesstrafe steht und die Sache einem Oberen Militärgericht zwecks Übernahme vorgelegt iyirä: so hat das Einfache Militärgericht im Protokoll zu vermerken, daß der Angeklagte sich nichtschuldig bekennt. #■ (8) Ein Einfache oder Mittleres Militärgericht kann Straftaten, die mit dem Tode festranrwerden können, aburteilen, falls es sich davon überzeugt hat, daß es in dem gegebenenFalle eine angemessene Strafe im Rahmen seiner Strafgewalt verhängen kann. * (9) Über alle Anklagen, hinsichtlich deren sich der Angeklagte nicht-schiüdig bekennt, ist gleichzeitig zu verhandeln; das Gericht kann jedoch auf Antrag des Angeklagten beschließen, über einzelne Anklagen gesondert zu verhandeln. 8. Verfahren vor dem Einfachen Militärgerichtshof, wenn der Angeklagte sich schuldig bekennt (1) Wenn sich der Angeklagte aller ihm zur Last' gelegten Straftaten ■ schuldig bekennt, soll das Einfache Militärgericht alle Erklärungen des Anklagevertreters und der Verteidigung sowie alle Beweise zulassen, die es für den Erlaß einer Entscheidung .über das Strafmaß erforderlich hält. Ist das Gericht zur Verhängung einer angemessenen Strafe zuständig, so soll es sofort die Entscheidung erlassen. 9. Verfahren vor dem Einfachen Militärgericht, wenn der Angeklagte sich nichtschuldig bekennt I * (1) Bekennt sich der Angeklagte nichtschuldig, so soll das Gericht in einem Vorverfahren oder als Teil der Hauptverhandlung diejenigen Erklärungen des Anklagevertreters und der Verteidigung sowie diejenigen Beweise zulassen, die es für den Erlaß einer Enfcheidung über folgende Punkte erforderlich hält: 4 (a) ob die Sache an ein Mittleres oder Oberes Militärgericht zwecks Verhandlung abzugeben ist, weil es im Falle' der Verurteilung nicht zur Verhängung einer angemessenen Strafe zuständig ist * oder aus anderen Gründen; (b) ob die in der Anklage unter Beweis gestellten Tatumstände ausreichen, um die Verhandlung der Sache vor einem Gericht zu rechtfertigen. 4 49;
Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 48 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 48) Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 48 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 48)

Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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