Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 38

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 38 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 38); ARTIKEL IV -Zusammensetzung der Gerichte *) 4. Alle Mitglieder der Gerichte der Militärregierung sollen Offiziere der Alliiert eh Streitkräfte sein. 5. Obefe Militärgerichte sollen aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen. Mittlere und Einfache Militärgerichte sollen aus einem ode# mehreren Mitgliedern bestehen. 6. Beisitzer ils Berater eines Gerichtes können entweder durch das betreffende Gericht oder durch die Person ernannt werden,! die berechtigt ist, Gerichte dieser Art zu bestellen. Sie haben das Gericht zu beraten und zu unterstützen, soweit sie von dem Gericht darum ersucht werden; sie haben jedoch kein Abstimmungsrecht. 7. Das Gericht kann Beamte, Dolmetscher und andere Personen, die bei der Verhandlung benötigt werden, bestellen. * ARTIKEL V Rechte des Angeklagten 8. Wer sich vor einem Gericht der Militärregierung zu verantworten hat, ist berechtig# (a) eine Abschrift der gegen ihn erhobenen Anklage vor der Verhandlung zu erhalten; (b) bei der Verhandlung anwesend zu sein, daselbst auszusagen, an die Zeugen Fragen zu stellen und diese im Wege eines Kreuzverhörs zu vernehmen. Das Gericht kann in Abwesenheit des Angeklagten verhandeln, falls der Angeklagte dies beantragt hat und sein Antrag bewilligt wurde oder falls vermutet wird, daß der Angeklagte sich seiner Bestrafung durch Flucht zu entziehen versucht; (c) sich mit einem Rechtsanwalt vor Beginn der Verhandlung zu beraten, sich selbst zu verteidigen oder sich bei der Verhandlung durch einen von ihm gewählten Rechtsanwalt vertreten zu lassen, unbeschadet der Befugnis des Gerichts, das Auftreten von Personen zu untersagen; (d) in Sachen, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, sich durch einen Offizier der Alliierten Streitkfäfte vertreten zu lassen, falls er keinen anderen Verteidiger hat; *) *) Wegen Änderung des Art. IV. ?ar. 4 s. unter Ci' 39;
Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 38 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 38) Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 38 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 38)

Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren an das Gericht weiterzuleiten. Dem Verhafteten ist die Weiterleitung mitzuteilen. Der Verhaftete kann gegen die Verfügung von Disziplinär- und Sicherung smaßnahmen Beschwerde einlegen.

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