Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 297

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 297 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 297); 25. Sie haben anzuordnen, daß alle Mitglieder ihrer Polizeimannschaften, solange sie sich in Uniform befinden, jederzeit ihre Armbinden tragen. 26. Sie haben sowohl die Armbinde als den Ausweis von jedem aus dem Dienste ausscheidenden Polizeibeamten zurückzünehmen. Der Ausweis ist dem Offizier der, Sicherheitspolizei mit Angabe des Datums und der Umstände des Ausscheidens aus dem Dienste binnen 24 Stunden auszuhändigen. 27. Sie haben allen Angehörigen Ihrer Mannschaften alle Waffen abzunehmen. Ausgenommen sind Pistolen, Revolver, Gummiknüppel, Tränengas und Munition für 20 Schuß für jede belassene Schußwaffe. Gendarmen und Personen, die der Grenzkontrolle zur Beschäftigung überwiesen sind, dürfen die Erlaubnis zum Tragen von Karabinern erhalten. Alle anderen Waffen und Munition müssen an einer sicheren Stelle unter Verschluß gehalten werden. Sämtliche Schlüssel müssen dem Offizier der Sicherheitspolizei ausgehändigt werden. 28. Sie müssen alle Gegenstände, die laut militärischer Anordnung oder Verordnung abzugeben sind, empfangen, mit Etiketten versehen, einlagern und dafür Empfangsbestätigungen ausstellen. 29. Sie dürfen es niemandem in Ihrer Mannschaft gestatten, eine nationalsozialistische Parteiuniform oder Abzeichen zu tragen oder den nationalsozialistischen Parteigruß zu geben. 30. Jeder erteilte Diensturlaub ist mit sofortiger Wirkung zu beendigen. Neuer Urlaub ausgenommen wegen Dienstunfähigkeit darf bis auf weiteres nicht erteilt werden. 31. Sie haben Personen, die der Militärregierung genehm sind, zeitweilig in den Dienst einzustellen und sie als Hilfspolizisten oder Polizisten auszubilden. Die Zahl der einzustellenden und auszubildenden Personen muß ausreichen, um die Vollzähligkeit und Leistungsfähigkeit Ihrer Polizeiorganisation zu gewährleisten. 32. Sie haben die Leitung der Polizeischulen in Ihrem Gebiet zu übernehmen und das in Ziffer 16 verzeichnete Personal zu verhaften. Die verbleibenden Studenten haben zu ihrer Polizeitruppe zurückzukehren. Falls dieselben keiner Polizeitruppe angehören, sind sie Ihrer Truppe zwecks Untersuchung und endgültiger Verfügung anzuschließen. Das verbleibende Lehr- und Verwaltungspersonal ist vorübergehend Ihrer Truppe anzuschließen. Dasselbe ist für den Schutz des Eigentums und der Ausrüstung der Schule zu verwenden, sowie für einstweilige Schulung, bis das deutsche Polizeischulungssystem neu geregelt wird. 33. Sie haben die nationalsozialistische Weltanschauung und jede Form militärischer Schulung aus jedem zur Zeit in Durchführung befindlichen oder geplanten Ausbildungsprogramm auszumerzen. 297;
Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 297 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 297) Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 297 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 297)

Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

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