Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 263

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 263 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 263); ч c) wegen strafbarer Handlungen wider das Eigentum der Streitkräfte der Vereinigtet Nationen und wider Angehörige der Vereinigten Nationen; d) wegen der folgenden Handlungen, es sei denn, daß4 die Militärregierung eine Sonderermächtigung erteilt: (I) wegen strafbarer Handlungen wider Zivilpersonen oder deren Eigentum; (II) wegen Erwerbs, Diebstahls, Unterschlagung, Veruntreuung, unrechtmäßigen Besitzes oder unrechtmäßiger Verfügung von Kriegsmaterial; (III) wegen Beseitigung, Verheimlichung, Zerstörung oder Beschädigung von Kriegsmaterial; (IV) wegen Diebstahls, Unterschlagung, Veruntreuung oder unrechtmäßiger Verwendung von Eigentum des Deutschen Reiches oder von Geld im Werte oder im Betrage von mehr als eintausend (1000. ) Reichsmark; e) wegen einer Handlung, die auf Grund des Militärstrafgesetzbuchs strafbar und die während militärischer Operationen begangen worden ist. ARTIKEL IV 4. a) Nur mit besonderer Genehmigung der Militärregierung, die für eine Einzelsache oder für eine Gruppe von Sachen erteilt werden kann, darf ein Feldkriegsgericht eine höhere Strafe als Freiheitsbeschränkung für eine Zeit von mehr als zwei Jahren erlassen/ £ Festungshaft darf, nicht verhängt werden. b) In, Fällen, in denen auf Grund einer Ausdrücklichen Genehmigung der Militärregierung eine Strafe aut Freiheitsbeschränkung von mehr als zwei Jahren durch ein Feldkriegsgericht verhängt und durch die zuständige deutsche Militärbehörde bestätigt worden ist, darf ein derartiges Urteil nicht ohne vorherige Zustimmung der Militärregierung vollstreckt werden. ARTIKEL V V 5. a) Die Aburteilung strafbarer Handlungen von Personen, die ohne dieses Gesetz der deutschen Kriegsgerichtsbarkeit unterliegen würden, wird der Zuständigkeit der deutschen ordentlichen Strafgerichte überwiesen, es sei denn, daß diese strafbaren Handlungen sich auf Taten beziehen, bezüglich deren den deutschen Gerichten die Zuständigkeit durch die Militärregierung aberkannt worden ist, oder auf Taten, die unter (b) dieses Artikels erwähnt werden; im Falle der Verweisung an die ordentlichen Strafgerichte haben diese Gerichtsbarkeit über die Person und die Straftat/ ms;
Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 263 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 263) Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 263 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 263)

Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

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