Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 231

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 231 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 231);  MILITÄRREGIERUNG DEUTSCHLAND KONTROLL-GEBIET DES OBERSTEN BEFEHLSHABERS * Gesetz Nr. 76 POST-, FERNSPRECH-, TELEGRAPHEN- UND RUNDFUNKWESEN ARTIKEL I # Öffentliche Anlagen für Nachrichtenübermittlung * 1. Bis auf weitere Anordnung der Militärregierung wird jeglicher Fernsprech-, Fernschreib-, Telegrafen- und Rundfunkverkehr (in-, ausländischer und Durchgangsverkehr) und jeglicher Postdienst ins Ausland und Durchgangsverkehr, soweit er von der deutschen Reichspost betrieben wird, eingestellt. Rundfunksendungen werden hiervon ausgenommen und unterliegen besonderen Bestim-fnungen. ' w 2. Inländische, ausländische und Durchgangspost ist anzuhalten und bis auf weitere Anweisungen der Militärregierung in Verwahrung zu nehmen. 3. Sparkassen- und sonstiger Finanzdienst der Postbehörden kann aufrechterhalten werden, es sei denn, daß dieser Dienst anderweitig durch diè Militärregierung untersagt, eingeschränkt oder den Umständen entsprechend geändert) wird. 4. Alle Beamten und Angestellten der Reichspost (mit Ausnahme der vom Dienst enthobenen) haben ihren Dienst in der üblichen Weise fortzusetzen, bis sie von der Militärregierung andere Weisungen erhalten. Sie sind verantwortlich für die Erhaltung, die Instandsetzung und Instandhaltung aller Anlagen des Nachrichtenverkehrs, für die Erhaltung aller Schriftstücke, Kontobücher und -belege, die sich auf denselben beziehen, die genaue Beschreibung aller Telegrafen-, Fernschreib- und Fernsprechanlagen (drahtlos und drahtlich) zusammen mit den Einzelheiten über dazugehörige Ausrüstungen und Einrichtungen und für den Schutz dieser Anlagen und Schriftstücke gegen Sabotage, Beschädigung, Entfernung, es sei denn, daß die Entfernung auf Anordnung der Militärregierung erfolgt. / ARTIKEL II Private Nachrichtenverkehrsanlagen *) 5. Alle Funk-Sêndegerâte, Brieftauben und pHvate Anlagen für Nachrichtenverkehr sind gegen Empfangsbescheinigung abzuliefern, und zwar gemäß der* von der Militärregierung in jedem Ort erlassenen Bekanntmachungen. 6. Wer drahtlose oder Radio-Empfangsapparate, Teile, Zubehör oder Material, das zum drahtlosen Empfang dient, und Fernsprech- oder Telegrafendraht, oder Anlagen für den Bau, die Instandhaltung oder Instandsetzung von Radio-, Funk-. Fernsprech- oder Telegrafengerätön, oder irgendwelches elektrisch-medizinisches Gerät oder Diathermie-Gerät besitzt, hat dasselbe zu der von der Militärregierung für jeden Ort bestimmten Zeit und bei den von ihr angegebenen Stellen anzumelden. * 1 Abgeänderte Fassung s. nachstehend! 1) Vgl. die Bekanntmachung über Ablieferung von Schußwaffen. Munition, * Waffen und Radiosendegeräten unter A Anhang! 231;
Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 231 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 231) Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 231 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 231)

Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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