Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 210

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 210 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 210); \ (c) Während der Überprüfung werden alle Personen automatisch suspendiert: (1) die gewisse Stellungen, welche unten aufgeführt, oder in der beigefügten Aufstellung aufgeführt sind, einnehmen oder einnahmen. (2) die. nicht in eire der Gruppen fallen, bei denen automatische Entlas- suqg Platz greift, aber aktive iNazis oder überzeugte Anhänger der Nazis sind. * 1 (3) die zu irgendeiner Zeit seit dem 1. Januar 1938 eine hierin aufge- führte Stellung einnahmen, deren gegenwärtiger Inhaber nur auf Grund seiner Stellung gemäß dieser Anweisung suspendiert worden ist. ■ . у . (4) die zu irgendeiner Zeit seit dem 1. Januar 1938 außerhalb Deutschlands a) im Aufträge des Reichs oder dessen Behörden, gleichgültig ob sie in leitenden Stellungen waren oder nicht, oder b) als Beamte einer im vorstehenden genannten oder einbezogenen finanziellen Unternehmen und Regierungsbehörden, die finanzielle Funktionen ausüben oder irgendeiner ihrer Zweigstellen, Tochterunternehmen oder angeschlossenen Organisationen, oderc) im Aufträge irgendeiner in den Gesetzen Nr. 2, 5 oder 77 der Militärregierung beze’ichneten Organisationen tätig waren. (5) die zu irgendeiner Zeit seit dem 1. Januar 1938 als Personalleiter oder als höhere Beamten in der Personalabteilung eines finanziellen Unternehmens oder einer Regierungsbehörde, die sich hauptsächlich mit finanziellen Angelegenheiten befaßt, tätig waren. (d) #Die deutschen finanziellen Unternehmen, die in der beigefügten Aufstel- lung auf geführt sind, haben in bezug auf die in ihren Stellungen verblei-, benden Personen, die in dieser Aufstellung bezeichnet sind, wie in dieser Anweisung und in der Aufstellung angegeben, vorzugehen. (e) Wenn ein Unternehmen oder eine Person in mehr als eine Gruppe in bezug auf die Behandlung gemäß dieser Anweisung fällt, so soll diejenige Gruppe für die in dieser Anweisung die strengste Behandlung * vorgeschrieben ist, maßgebend sein. & ** A V. Beamten auf dem Gebiet der) öffentlichen Finanzen Fragebogen müssen von allen Beamten ausgefüllt werden, die Steuern und Ausgaben verwalten oder in irgendeiner anderen Regierungsstelle tätig sind, die sich mit finanziellen Angelegenheiten befaßt, gleichgültig ob dies im Rahmen der Gemeindeverwaltung oder der staatlichen Verwaltung geschieht, wenn sie seit dem 1. Januar 1938 eine höhere Stellung als die eines Büroangestellten oder eines anderen untergeordneten Angestellten eingenommen hajben. Das gleiche gilt auch von allen solchen Beamten, die in einem der Finanzministerien oder einem der Wirtschaftsministerien beschäftigt sind, oder der Dienstaufsicht eines dieser Ministerien unterstehen und mit der Beaufsichtigung oder Überwachung finanzieller Unternehmen beschäftigt sind. Demzufolge sind Fragebogen so bald wie möglich an alle diese Beamten zu verteilen. Die Beamten haben diese auszufüllen und binnen drei Tagen nach Verteilung an die Regierungsbehörde, bei der sie angestellt sind, zurückzureichen. 14* 211;
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Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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