Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 172

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 172 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 172);  k nehmen lassen, wenn sie wissen oder Grund zur Annahme haben, daß diese Zahlung, Überweisung oder Abhebung den Vorschriften jenes Artikels widerspricht oder wenn das Geschäft nach der Allgemeinen Vorschrift Nr. 1 des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung verboten ist. Im Falle ft von Zweifeln über die Auslegung des genannten Artikels haben sie sich mit der nächsten Reichsbankstelle in Verbindung zu setzen. 6. Alle finanziellen Unternehmen haben der nächsten Reichsbankstelle' in dreifacher Ausfertigung einzureichen: (a) Binnen sieben Tagen: Eine ausführliche Bilanz per Tag des Erhalts dieser Anweisung, und zwar auf dem üblichen Formular. (b) Binnen fünfzehn Tagen: Eine Aufstellung von Konten aller natürlichen Personen, deren Gesamtguthaben RM 100,000 oder mehr beträgt, und eine Aufstellung von Konten aller anderen Kontoinhaber, deren Gesamtguthaben RM 500,000 oder mehr beträgt. (Formular MGAF (3).) (c) Binnen dreißig Tagen: Auf Formular MGAX.(l) Anmeldung aller Aktiva und Passiva, die dem Gesetz Nr. 53 der Militärregierung (Devisenbewi rtschaftung) unterliegen. 7. Binnen fünfzehn Tagen haben sie der nächsten Reichsbankstelle alle in Artikel III des Gesetzes Nr. 53 der Militärregierung (Devisenbewirtschaftung) erwähnten Devisenwerte, nebst Formular MGAX (2) in dreifacher Ausfertigung, einzureichen. g , 8. Die Amtssprache der Militärregierung ist englisch. Allen von ihnen in deutscher Sprache gemachten Angaben, welche für die Militärregierung bestimmt sind und allem mit der Militärregierung geführten Schriftwechsel ist eine englische Übersetzung beizufügen. Insofern sich die Militärregierung der deutschen Sprache bedient, geschieht das nur aus Zweckmäßigkeit sgründen. Im Zweifels- oder Widerspruchsfalle ist die englische Fassung stets maßgebend. 9. Bis anderweitige Anweisungen ergehen, wird die Reichsbank als Instanz für die Weiterleitung von Anträgen, Angaben und Berichten dienen, die von der Militärregierung verlangt werden oder welche für die Militärregierung von Bedeutung sind. 10. Das gesamte Personal, soweit es nicht von der Militärregierung entlassen oder suspendiert worden ist, hat seinen Dienst weiter auszuüben, 11. Alle zur Leitung ihres Unternehmens gehörenden Personen sowie alle zuständigen Beamten und Angestellten ihres Unternehmens sind persönlich für die Befolgung aller von der Militärregierung erlassenen Proklamationen, Gesetze und Anweisungen sowie für die Instandhaltung aller Archive, Belege, Bücher und Verzeichnisse und ferner für die unverzügliche Vorbereitung aller von der Militärregierung verlangten Angaben verantwortlich. IM AUFTRAGE DER MILITÄRREGIERUNG. 173;
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Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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