Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 132

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 132 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 132); MILITÄRREGIERUNG DEUTSCHLAND KONTROLLGEBIET DES OBERSTEN BEFEHLSHABERS * Gesetz Nr. 52 SPERRE UND BEAUFSICHTIGUNG VON VERMÖGEN ARTIKEL I Artenvvon Vermögen 1. Vermögen, das direkt oder indirekt, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter der Kontrolle der folgenden Personen steht, unterliegt hinsichtlich Be-bitz und Eigentumsrecht der Beschlagnahme sowie der Weisung, der Verwaltung, der Aufsicht oder sonstigen Kontrolle der Militärregierung: (a) Das Deutsche Reich oder eines seiner Länder, Gaue oder Provinzen oder eine andere gleichartige politische Unterabteilung, Amtsstelle, Behörde oder Verwaltung, gemeinwirtschaftliche Nutzungsbetriebe, Unternehmungen, öffentliche Körperschaften oder Monopole, die durch das Reich, Länder, Gaue oder eine der sonstigen Verwaltungen oder Behörden der vorgenannten Art kontrolliert werden; (b) Regierungen und Staatsangehörige sowie Einwohner von anderen Staaten, die mit einem Mitglied der Vereinigten Nationen zu irgendeinem Zeitpunkt seit dem 1. September 1939 im Kriegszustände sich befanden, einschließlich Regierungen und Staatsangehörige sowie Einwohner von Staaten, deren Gebiete von einem Staate der erstgenannten Art besetzt sind; (c) die NSDAP, deren Ämter, Abteilungen, Stellen oder Organisationen, die zur NSDAP gehören, der NSDAP angeschlossen sind oder von ihr betreut werden; deren Beamte sowie die leitenden Mitglieder oder Gönner der NSDAP, deren Namen von der Militärregierung bekanntgemacht werden; (d) alle Personen, die von der Militärregierung in Haft genommen sind /Oder sonstwie in Verwahrung gehalten werden; (e) alle Organisationen, Klubs oder andere Vereinigungen, die von der Militärregierung verboten oder aufgelöst sind; (f) abwesende Eigentümer einschließlich der Regierungen der Vereinigten Nationen und deren Staatsangehörige; (g) alle anderen Personen, deren Namen in von der Militärregierung veröffentlichten Listen oder auf* andere Weise bezeichnet worden sind. 2. Der Beschlagnahme, Weisung, Verwaltung und Aufsicht oder sonstigen Kontrolle der Militärregierung ist auch Vermögen unterworfen, über das durch Ausübung von Zwang verfügt worden ist, oder das dem berechtigten Eigentümer oder Besitzer unrechtmäßig, wenn auch unter dem Vorwände eines Rechtssatzes, einer gesetzlichen Verfahrensnorm oder aus einem sonstigen Grunde entzogen worden ist, oder das in Gebieten außerhalb Deutschlands geplündert oder erbeutet worden ist. Neufassung vom 20. Juli 1945 s. unter C!;
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Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen notwendige Beratungen mit sachkundigen Angehörigen Staatssicherheit durchzuführen und die Initiative, Bereitschaft und Fähigkeit des Kollektivs bei ihrer Realisierung zu entwickeln.

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