Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 100

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 100 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 100); (d) Jede Entscheidung, jeder Beschluß und jedes Urteil, welches eine Geldzahlung, die Auslieferung, den Verkauf, die Übertragung oder sonstige Verfügung von Vermögen anordnet oder ermächtigt oder Rechten oder Eigentum an Vermögen berührt und das zugunsten einer Person oder von Personen ergeht, deren Vermögen von der Militärregierung gesperrt ist, muß, neben der Feststellung, daß die Entscheidung, der Beschluß oder das Urteil dieser Verordnung entspricht, ferner bestimmen, daß solche Geldsumme in ein von der Militärregierung genehmigtes Sperrkonto eingezahlt oder daß das Vermögen oder der aus seinem Verkauf oder aus eine Verfügung darübei* erzielte Erlös an einem von der Militärregierung bezeichneten, ernannten oder genehmigten Verwalter ausgehändigt oder daß die Rechtsübertragung oder Eigentumsauflassung an diesen vorgenommen wird. 4. Besondere Erfordernisse für Treuhänder und Sachverständige (a) Kein Richter oder Beamter der Justizverwaltung soll als Vormund, Pfleger, Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter, Liquidator, Konkursverwalter oder als sonstiger Treuhänder oder als amtlichen Sachverständigen eine Person ernennen oder bestätigen, die zu irgendeiner Zeit „sich aktiv für eine Tätigkeit der NSDAP oder einer der ihr angeschlossenen Organisationen eingesetzt hat“, oder deren Vermögen durch die Militärregierung gesperrt ist. Keine derartige Person soll in einem solchen Amt gelassen werden, gleichgültig zu welcher Zeit ihre Ernennung erfolgt fst. Der hier gebrauchte Ausdruck „sich aktiv für eine Tätigkeit der NSDAP oder einer der ihr angeschlossenen Organisationen einsetzen“ bezieht sich auf Mitglieder der NSDAP und der ihr angeschlossenen Organisationen, die entweder (1) ein Amt in der NSDAP, in einer der in §§ 1* 2 und 3 des Miltiär-regierungsgesetzes Nr. 5 angeführten Organisationen oder in einem der Verbreitung militärischer Lehren gewidmeten Verbände ausgeübt oder sich sonst aktiv in diesen Organisationen betätigt haben, ohne Rücksicht darauf, ob dies auf der Ortsoder Reichsstufe oder auf irgendeiner Zwischenstufe der Fall w war; oder (2) die Begehung einer nationalsozialistischen Straftat, eine Rassenverfolgung oder Diskriminierung angeordnet oder sich daran bewußt beteiligt haben; oder (3) ihre nationalsozialistische Überzeugung, die Rassendoktrin oder militärische Lehren nachdrücklich vertreten haben; oder (4) die NSDAP oder nationalsozialistische Amtsträger oder Führer aus freien Stücken und im wesentlichen Umfang moralisch, finanziell oder politisch unterstützt haben. 101;
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Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

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