Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 96

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 96 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 96); seiner Meinung dahin Ausdruck verliehen hat, daß diese Bestimmung möglicherweise dem Artikel 134 unserer Verfassung widersprechen könnte. Der Artikel 134 der Verfassung befaßt sich damit, daß kein Deutscher seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind. Ich glaube, daß aus der Fassung des § 6, früher 4, nicht entnommen werden kann und darf und daß es auch nicht der Wille von uns allen als Gesetzgeber ist, ihn dahin auszulegen, daß mit dieser Bestimmung etwa ein Ausnahmegericht errichtet wird, weil der Oberste Staatsanwalt in Sachen von überragender Bedeutung, wie ich hoch einmal betonen möchte, eine Anklage vor dem Obersten Gericht unmittelbar erheben kann. Vielmehr schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, daß in bestimmten Sachen ein Angeklagter, ein Verbrecher, einer, der sich gegen die Grundsätze unserer neuen demokratischen Ordnung vergeht, eben wegen der überragenden Bedeutung dieser Strafsache nicht erst vor dem Schöffenrichter oder dem Landgericht oder vor der Strafkammer zur Anklage zu bringen ist, sondern unmittelbar vor dem Obersten Gerichtshof angeklagt werden kann. Ich muß mich eben noch korrigieren: der Oberste Gerichtshof trägt nicht den Namen, den ich eben genannt habe, sondern er trägt nach § 1 der Vorlage die Bezeichnung „Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik“. Neu eingefügt wurde in § V der Drucksache Nr. 26, die Ihnen heute vorliegt, eine Bestimmung, wonach die Regierung berechtigt ist, vom Obersten Gericht Rechtsgutachten einzufordern, ein Wunsch, der in dem Anträge der LDP enthalten war und dessen Erfüllung durchaus gerechtfertigt erschien. Die §§ 8 bis 11, die sich mit der Errichtung der Obersten Staatsanwaltschaft befassen, die nach § 8 die Bezeichnung „Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik“ führt, wurden mit ganz unwesentlichen redaktionellen Änderungen ebenfalls zum Beschluß erhoben, wobei die gleichen Bedenken wie bei § 6, früher § 4, und bei § 11, früher § 9, seitens der LDP und der CDU geäußert wurden, die aber letzten Endes im Interesse der Einheitlichkeit der Auffassung auch auf diesem Gebiete zurückgestellt werden konnten. Ebenso sind die Bestimmungen des Abschnitts III der Ihnen vorliegenden Drucksache über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen gebilligt worden, wobei lediglich Bedenken erhoben worden sind, ob die Frist von einem Jahr, die im § 13 vorgesehen ist, etwa als zu lang bezeichnet werden muß, nämlich die Bestimmung, daß ein Antrag auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen nur innerhalb eines Jahres vom Eintreten der Rechtskraft an möglich ist. Der Herr Minister der Justiz hat zugesichert, nachdem der Wunsch geäußert wurde, bei den Ausführungsbestimmungen bzw. bei der weiteren Überarbeitung der Probleme, die mit diesem Gesetz Zusammenhängen, eine Überprüfung vorzunehmen. Dann muß ich Sie bitten, im § 15 noch eine redaktionelle Änderung vornehmen zu wollen, und stelle dies hiermit auch für die Abstimmung als Antrag, nämlich daß Satz 2 von Abs. 1 Satz 2 von Abs. 2 wird, weil das Verbleiben dieses Satzes im Abs. 1 sinnentstellend wirkt und dieser Satz tatsächlich nur Bedeutung hat, wenn er als Satz 2 von Abs. 2 erscheint. Weiterhin ist über den § 16 Einstimmigkeit erzielt worden, der die Außerkraftsetzung von bisherigen Kassationsgesetzen in einzelnen Ländern bringt, mit gewissen redaktionellen Änderungen, die gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf durchgeführt wurden. Einigkeit wurde auch was von außerordentlicher Bedeutung zu sein scheint im § 17 erzielt, wonach der Sitz des Obersten Gerichts nicht, wie von einer Seite gewünscht wurde, erst durch eine Regierungsverordnung bestimmt wird, sondern dafür gleich Berlin als die Hauptstadt der Deutschen Republik festgelegt wird. Die letzten Bestimmungen sind im wesentlichen Übergangsbestimmungen, so daß ich mir einen Hinweis darauf ersparen kann. Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß ich damit, wenn auch in sehr abgekürzter Form, aber doch erschöpfend, wiedergegeben habe, was sich in der viel-stündigen Sitzung des Rechtsausschusses abgespielt hat. Ich darf zum Schluß zum Ausdruck bringen, daß mit der Errichtung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft, die Generalstaatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik heißen wird, ein wesentlicher Stein in das Gefüge unserer demokratischen Ordnung gesetzt wird, daß mit diesem Obersten Gericht und mit dem Geist, der darin einziehen wird und muß, wenn wir gemeinsam und einstimmig diesem Gesetze unsere Zustimmung geben, eine wesentliche Festigung unserer demokratischen Ordnung erzielt werden wird und daß wir uns audi hinsichtlich unserer demokratischen Justiz darauf verlassen können, daß unsere Arbeiten nach jeder Richtung hin vollen Erfolg haben werden. (Beifall) Präsident Dieckmann: Meine Damen und Herren! Sie haben den Bericht des Herrn Berichterstatters zur Kenntnis genommen. Wortmeldungen zu diesem Punkt der Tagesordnung liegen nicht vor. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Vorlage. (Zuruf: Zur Geschäftsordnung!) Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Abgeordneter Rohner. Abg. Rohner (CDU): Ich bitte, noch einmal die Änderungen im angezogenen Paragraphen bekanntzugeben. Präsident Dieckmann: Es wird gebeten, die Änderungen noch einmal bekanntzugeben. Darf ich den Herrn Berichterstatter bitten, mich dabei zu unterstützen. Abg. Dr. Helm (SED), Berichterstatter: Es ist lediglich zu ändern: Satz 2 von Abs. 1 im § 15 muß als Satz 2 in Abs. 2 von § 15 heruntergezogen werden. Gleichzeitig müssen die in diesem Satz enthaltenen „§§ 10 bis 12“ durch „§§ 12 bis 14“ ersetzt werden. Präsident Dieckmann: Ist das klar? (Zustimmung) Dann werde ich über die Vorlage mit den Änderungen abstimmen lassen. Wir treten in die Abstimmung ein. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Diejenigen, die gegen das Gesetz stimmen wollen, bitte ich um das Handzeichen. Stimmenthaltungen? Ebenfalls nicht. Ich kann feststellen, daß dieses wichtige Gesetz die einstimmige Zustimmung der Provisorischen Volkskammer gefunden hat. (Lebhafter Beifall) 84;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 96 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 96) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 96 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 96)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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