Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 834

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 834 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 834); § 6 (1) Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierungen der Länder haben im Laufe der Jahre 1951 bis 1955 zusätzlich zu den vorhandenen weitere; 190 Mütter- und Kinderberatungsstellen zu eröffnen, damit in jedem Kreis durchschnittlich nicht weniger als drei Beratungsstellen vorhanden sind. (2) Diesen Beratungsstellen obliegt: 1. die Registrierung sämtlicher schwangeren Frauen; 2. die laufende ärztliche Beobachtung ihrer Gesundheit; 3. die hygienische Erziehung der schwangeren Frauen;; 4. allgemeine, soziale und Rechtsberatung; 5. ärztliche Beobachtung der stillenden Mütter; 6. ärztliche Beobachtung der Gesundheit und der Entwicklung der Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr. (3) Für die Errichtung der Beratungsstellen sind DM 15 000 000, zur Verfügung zu stellen. § 7 (1) Für die Erholung schwangerer Frauen mit schwacher Gesundheit sind bis zum 1. Mai 1952 vom Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen besondere Erholungsheime mit insgesamt 2000 Plätzen zu errichten. (2) Die Norm der zusätzlichen Lebensmittelrationen für schwangere Frauen ist vom 6. Monat der Schwangerschaft an und für stillende Mütter für die ganze Periode des Stillens, längstens jedoch für ein Jahr, zu verdoppeln. § 8 Zur Sicherung der ärztlichen Betreuung der Wöchnerinnen sind 1. in Großstädten und Industriezentren 10 vorbildliche Entbindungsheime mit je 60 100 Betten zu errichten, 2. in den vorhandenen Krankenhäusern neue Entbindungsabteilungen mit einer Erhöhung der Gesamtzahl der Betten auf 2000 einzurichten. § 9 Die Deutsche Demokratische Republik mißt dem Gesundheitsschutz der Kinder und der Mütter außerordentliche Bedeutung bei. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierungen der Länder haben deshalb dem Bau und der Arbeit der Frauen- und Kinderberatungsstellen, der Entbindungsheime, der Kinderkrippen und Kindertagesstätten ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. § 10 (1) Entsprechend dem Gesetz der Arbeit vom 19. April 1950 (GBl. S. 349) ist den arbeitenden Frauen Schwangerschafts- und Wochenurlaub für die Dauer von 5 Wochen vor der Geburt bis 6 Wochen nach der Geburt zu gewähren. Im Falle einer unnormalen Geburt oder der Geburt von Zwillingen wird der Urlaub nach der Geburt bis zu 8 Wochen verlängert. (2) Die Leiter von Betrieben und Institutionen werden verpflichtet, den laufenden Jahresurlaub der schwangeren Frauen an den Schwangerschafts- und Wochenurlaub anzuschließen. (3) Die Schwangerschafts- und Wochenhilfe ist in Höhe eines durchschnittlichen Monatseinkommens von der Sozialversicherung zu zahlen. Die Höhe des Betrages wird auf Grund des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Monate vor der Arbeitsbefreiung berechnet. (4) Bei der Geburt von Kindern versicherter Mütter ist von der Sozialversicherung eine einmalige Unter- stützung zur Anschaffung einer Wäscheausstattung für das Neugeborene in Höhe von DM 50, zu zahlen. (5) Die Ministerien für Industrie und für Handel und Versorgung haben die notwendige Produktion und die Versorgung des Handels mit Wäscheausstattungen für Neugeborene, mit Artikeln für die Wartung und Pflege der Kinder sowie mit Artikeln der Frauenhygiene sicherzustellen. § 11 (1) Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Frau und der Förderung der Geburtenzunahme ist eine künstliche Unterbrechung der Schwangerschaft nur zulässig, wenn die Austragung des Kindes das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau gefährdet oder wenn ein Elternteil mit schwerer Erbkrankheit belastet ist. Jede andere Unterbrechung der Schwangerschaft ist verboten und wird nach den bestehenden Gesetzen bestraft. (2) Die Schwangerschaftsunterbrechung darf nur mit Erlaubnis einer Kommission durchgeführt werden, die sich aus Ärzten, Vertretern der Organe des Gesundheitswesens und des Demokratischen Frauenbundes zusammensetzt. Die Mitglieder der Kommission unterliegen der Schweigepflicht. Die Verletzung der Schweigepflicht wird mit Gefängnis bestraft. (3) Die Unterbrechung der Schwangerschaft darf nur von ärztlichen Spezialisten in Krankenhäusern durchgeführt werden. (4) Das Nähere wird durch eine Verordnung geregelt, die das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz erläßt. II. Ehe und Familie. § 12 Eine gesunde Familie ist einer der Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft. Ihre Festigung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. § 13 Die Gleichstellung von Mann und Frau im gesellschaftlichen Leben bedingt ihre Gleichstellung im Familienrecht. Gesetze und Bestimmungen, die eine Beschränkung oder eine Minderung der Rechte der Frau im Familienrecht festlegten, sind mit Inkrafttreten der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik aufgehoben worden. § 14 Die Eheschließung hat für die Frau keine Einschränkung oder Schmälerung ihrer Rechte zur Folge. Das bisherige Alleinbestimmungsrecht des Mannes in allen Angelegenheiten des ehelichen Lebens ist zu ersetzen durch das gemeinsame Entscheidungsrecht beider Eheleute. Insbesondere soll über die Wahl des Wohnsitzes und der Wohnung, über die grundsätzlichen Fragen der Haushaltsführung, über die Erziehung der Kinder usw. nur gemeinsam entschieden werden. § 15 Durch die Eheschließung darf die Frau nicht gehindert werden, einen Beruf auszuüben oder einer beruflichen Ausbildung und ihrer gesellschaftlichen und politischen Fortbildung nachzugehen, auch wenn hierdurch eine zeitweilige örtliche Trennung der Eheleute bedingt wird. § 16 (1) Die elterliche Sorge, die das Recht und die Pflicht umfaßt, für die Kinder und ihr Vermögen zu sorgen, sowie das Recht, die Kinder zu vertreten, steht beiden Eheleuten gemeinschaftlich zu. (2) Das Vormundschaftsgericht hat einem Elternteil, der allein die elterliche Sorge hat, auf Antrag oder, wenn es 232;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 834 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 834) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 834 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 834)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes zur Begehung subversiver Tätigkeit, die Kenntnis der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der operativen Kräfte sowie Kenntnis der einsetzbaren operativen Mittel, die Beachtung und Einhaltung rechtlicher Regelungen, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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