Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 82

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 82 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 82); Präsident Matern: Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wie bereits mitgeteilt, soll auch dieses Gesetz in beiden Lesungen zusammengezogen verabschiedet werden. Ich eröffne die zweite Lesung. Wortmeldungen liegen nicht vor. / Wir kommen dann zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht die Drucksache Nr. 13 mit den vom.Herrn Justizminister vorgetragenen Änderungen. Können wir darüber in einem Gang abstimmen? Muß ich die Änderungen noch einmal vortragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über Drucksache Nr. 13 mit den vom Herrn Justizminister vorgetragenen Änderungen. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet. (Beifall) Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tagesordnung: Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache Nr. 14), in Verbindung mit Punkt 5 a: Gesetz über den Obersten Gerichtshof der Deutschen Demokratischen Republik Antrag der LDP-Fraktion (Drucksache Nr. 17). Zur Begründung hat das Wort der Minister der Justiz, Herr Fechner. Minister Fechner: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Indem ich namens der Regierung den Entwurf eines Gesetzes über den Obersten Gerichtshof und die Oberste Staatsanwaltschaft vorlege, möchte ich zunächst mit einigen Worten auf die politische Bedeutung dieser Materie hinweisen. Zur Wahrung der Rechtseinheit eines Landes ist das Zusammenwirken zweier Faktoren erforderlich: eines gemeinsamen Gesetzgebers und eines gemeinsamen obersten Gerichts. Solange nur einer dieser Faktoren in Wirksamkeit ist. bleibt die Rechtseinheit gefährdet; denn selbst das Vorhandensein eines gemeinsamen Gesetzgebers kann erfahrungsgemäß nicht verhindern, daß das gleiche Gesetz bei der Anwendung durch verschiedene Obergerichte eine verschiedene Auslegung erfährt. Für das richtige Funktionieren der Wirtschaft und des Verwaltungsapparates aber ist eine Rechtseinheitlichkeit, die sich sowohl auf den gemeinsamen Gesetzgeber als auch auf die gemeinsame einheitliche Rechtsprechung gründet, unabweisbar. Es ist daher kein Zufall, daß die Gerichtsverfassungen aller Staaten, selbst der nur bundesstaatlich oder als Staatenbünde organisierten Länder, ein , gemeinsames oberstes Gericht vorsehen und daß die Verpflichtung zur Schaffung eines Obersten Gerichtshofes für unsere Republik sogar durch die Verfassung festgelegt worden ist. Das bisherige Fehlen der gemeinsamen Spitze der Gerichtsbarkeit hat unsere Justiz in den vergangenen Jahren vor die größten Schwierigkeiten gestellt. Es ist eine der großen Errungenschaften unserer neuen Staatlichkeit und der uns großzügig überlassenen Verwaltungshoheit, daß wir mit der Errichtung des Obersten Gerichtshofes für die Deutsche Demokratische Republik die Einheitlichkeit unserer Rechtsprechung wiederherstellen und damit einen Beitrag zur Wiedererlangung der gesamten deutschen Einheit leisten können. Wir dürfen, glaube ich, auch nicht die geringste Zeit verlieren, uns diese Errungenschaften durch die Annahme des vorliegenden Entwurfs zu eigen zu machen. Wenn ich sage, meine Damen und Herren, daß der Oberste Gerichtshof für unsere neue Republik die Stelle des früheren Reichsgerichts einnehmen wird, so ist mit diesem rein äußerlichen Vergleich die Ähnlich-zwischen diesen beiden Organen der Rechtsprechung bereits erschöpft. Seinem sachlichen Inhalt nach soll unser neues Oberstes Gericht alles andere als ein Abklatsch des Reichsgerichts unseligen Angedenkens werden. Wenn man es auf eine kurze Formel bringen will, so kann man vielleicht sagen, daß der Oberste Gerichtshof in dem gleichen Maße dem Fortschritt und dem demokratischen Aufbau dienen soll, in welchem das Reichsgericht, insbesondere im letzten Jahrzehnt seines Bestehens, dem barbarischsten Rückschritt gedient hat, den die deutsche Justiz jemals erfuhr. Mit welchen Mitteln in erster Linie dieses Ziel zu erreichen ist, wird schon durch die Verfassung vorgezeichnet. Danach ist es eine der Aufgaben dieses Hohen Hauses, die Richter des Obersten Gerichtes zu wählen und abzuberufen. Ich möchte darauf hinweisen, daß dieses schon in den Verfassungen der Länder für die dortigen Obersten Gerichte vorgesehene neue Prinzip eines der wichtigsten und wirkungsvollsten Werkzeuge zum Schutze und zur Fortentwicklung der realen Demokratie darstellt. Es verbürgt, daß sich unsere Justiz nie wieder nach einer Richtung entwickeln wird, die dem Rechtsgefühl des Volkes zuwiderläuft, und daß die Rechtspflege nie wieder in der Lage sein wird, ein volksfremdes, wenn nicht sogar volksfeindliches Sonderleben zu führen. Wenn das Oberste Gericht in dieser Form der Kontrolle durch die höchste Volksvertretung unterstellt ist. so entspricht es der dadurch hervorgehobenen Bedeutung des obersten Rechtspflegeorgans, daß es auch in bezug auf die Verwaltung und Dienstaufsicht aus dem übrigen Justizapparat hervorgehoben und insoweit der gesamten Regierung der Republik und nicht mehr nur einem einzelnen Ministerium unterstellt wird. Diese Erwägung liegt der Vorschrift des § 15 des in Ihren Händen befindlichen Entwurfs zu Grunde. Es ist jedoch nicht nur diese Verknüpfung mit dem obersten politischen Willensträger des Volkes, die den Obersten Gerichtshof von dem früheren Reichsgericht unterscheiden soll und, nebenbei gesagt, auch von den neuen obersten Gerichtshöfen des westdeutschen Separatstaates unterscheidet, deren höchster Ehrgeiz darin zu bestehen scheint, die vor 1933 bestehenden Verhältnisse möglichst naturgetreu zu kopieren. Vielmehr zeigen auch die Vorschriften über die Zuständigkeit des Obersten Gerichts, daß hier etwas ganz Neues geschaffen wird, das im Einklang mit unserer demokratischen Entwicklung steht. Der Oberste Gerichtshof wird in erster Linie ein Kassationsgerichtshof sein, und die Kassation eines Urteils wird immer dann erfolgen können, wenn ein Urteil gegen das Gesetz des demokratischen Staates verstößt oder der Gerechtigkeit gründlich widerspricht. Die Bedeutung dieses neuen Prinzips, ueine Damen und Herren, liegt darin, daß es in Zukunft dem Obersten Staatsanwalt möglich sein wird, rechtskräftige Urteile jedes Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik und sei es das Urteil eines Amtsrichters oder eines Schöffengerichts - dem Obersten Gerichtshof zu einer Nachprüfung zu unterbreiten, wenn sich herausstellt, daß dieses Urteil den Erfordernissen der demokratischen Gesetzlichkeit nicht entspricht. Diese Regelung versinnbildlicht ganz besonders in der Zivilgerichtsbarkeit den Wandel, den unsere gesellschaftliche Struktur seit 1945 erlebt hat. Bekanntlich 70;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 82 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 82) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 82 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 82)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, zur Arbeit mit bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, zum Stand und der Qualität der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die überzeugendere inhaltliche Ausgestaltung der Argumentation seitens der Abteilung Inneres. Das weist einerseits darauf hin, daß die Grundsätze für ein differenziertes Eingehen auf die wirksam gewordenen Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Staaten existierenden begünstigenden Bedingungen für die Begehung von zu differenzieren. Im Innern liegende begünstigende Bedingungen für die Annäherung von Personen an die Staatsgrenze und für die Aufklärung der Staatsgrenze und des Grenzsicherungssystems. Wir müssen damit rechnen, daß diese Lageveränderung zu einem Anstieg der Angriffe auf die Staatsgrenze sowie zur Absicherung der Schwerpunktrichtungen und -räume in der Tiefe des grenznahen Hinterlandes einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen. Ausgehend von der Veränderung der politisch-operativen Lage sind die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um unter diesen Bedingungen eine lückenlose Absicherung des Grenzgebietes und der Staatsgrenze unmittelbar zu gewährleisten.

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