Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 72

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 72 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 72); Weg erkannten und sich mit ihrer ganzen Person für den demokratischen Aufbau eingesetzt haben und ein-setzen. In den volkseigenen Betrieben haben wir solche Ingenieure, Techniker und Arbeiter, die wesentlich zur Steigerung der Arbeitsproduktivität beitrugen. Ein ehemaliges Mitglied der Nazipartei ist Nationalpreisträger, ein anderer, ein Schleifer aus dem Messingwerk Berlin-Oberschöneweide, ist® Vorsitzender der Bewegung für Einheit und gerechten Frieden. In Hennigsdorf, in der Max-Hütte, in den Bergwerken Mitteldeutschlands, in Rüdersdorf, im Leunawerk haben zahlreiche ehemalige Nazimitglieder, die man namentlich nicht alle nennen kann, bewiesen, daß sie als Aktivisten ihrer Betriebe in der vordersten Front des Aufbaues stehen. Auch durch ihre Beteiligung an den Wahlen zum Dritten Deutschen Volkskongreß nahmen viele ehemalige Mitglieder der Nazipartei aktiv Anteil und bekundeten ihren Willen, einen neuen Weg zu gehen. Sie bekundeten, daß sie ihre alten Fehler eingesehen haben, und reihten sich ein in die große deutsche Volksbewegung für Einheit und gerechten Frieden. Aus allen diesen Gründen hält die Regierung die Zeit für reif, durch das Ihnen vorliegende Gesetz den ehemaligen Mitgliedern und Anhängern der Nazipartei sowie den Offizieren der faschistischen Wehrmacht die staatsbürgerlichen Rechte einzuräumen. Welche neue Lage schafft das Gesetz für diesen Personenkreis? Die Personen, denen wegen ihrer Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus oder Militarismus durch Urteil eines Gerichts oder durch Beschluß einer Entnazifizierungskommission das Wahlrecht entzogen worden ist, erhalten mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes das aktive und passive Wahlrecht. Das bedeutet, daß diese Personen durch die Ausübung des Wahlrechts gleich allen anderen Staatsbürgern Einfluß auf die demokratische Entwicklung des öffentlichen Lebens nehmen können. Das bedeutet, daß sie gewählt werden und als Abgeordnete des Volkes unmittelbar an verantwortliche Stellen rücken können. Das bedeutet, daß sie ein gleichberechtigter Teil jener mannigfaltigen Kräfte werden, die unserer Republik das fortschrittliche Gepräge geben. Das Gesetz gewährt ihnen aber nicht nur die allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte, sondern eröffnet ihnen auch den Zugang entsprechend ihren fachlichen Eignungen zum öffentlichen Dienst, zu allen Betrieben, Handwerk, Handel und Gewerbe und zu den freien Berufen. Wenn das Gesetz die Betätigung in der inneren Verwaltung und auf dem Gebiete der Justiz für diesen Personenkreis nicht zuläßt, so hat das seinen Grund darin, daß diesen Organen die besondere Aufgabe der Sicherung unserer Demokratie vor Saboteuren und Schädlingen obliegt. Deshalb muß die Durchführung ihrer Aufgaben Staatsbürgern Vorbehalten sein, die in der Vergangenheit ihre absolute Bereitschaft zur Verteidigung der Demokratie unter Beweis gestellt haben. Die ihnen im § 2 eingeräumten Rechte sichern einem jeden die Existenz seiner Person und seiner Familie und die breitmöglichste Wahl des Berufes und des Gewerbes zu. Deshalb sieht der Absatz 2 des § 2 vor, daß niemandem mehr bei der Zulassung zu diesen Berufen Nachteile aus den Sühnemaßnahmen erwachsen dürfen. Die im Zuge der Entnazifizierung und Entmilitarisierung auferlegten Maßnahmen stellen die Sühne dafür dar, daß dieser Personenkreis durch seine aktive Unterstützung und Mitarbeit die ungeheuerlichen Taten des Nazistaates möglich machte. Diese Maßnahmen waren eine gerechte Sühne für auf sich geladene Schuld. Deshalb handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetz nicht um die Wiedereinräumung oder Rückgewährung früherer gesellschaftlicher Positionen, sondern um neue Rechte, die die Demokratische Republik auf Grund ihrer Festigung in der Lage ist, ihnen zu gewähren. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß nicht Naziaktivisten und Kriegsverbrecher Nutzen aus diesem Gesetz ziehen können, die durch falsche Angaben über ihre Person, durch Flucht oder andere Mittel bewiesen haben, daß sie nicht gewillt sind, am Wiederaufbau teilzunehmen. Das gleiche gilt für Personen, die wegen Kriegsverbrechen oder anderer faschistischer Taten zu Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr verurteilt wurden. Die Vorteile dieses Gesetzes können nicht jenen Personen zuteil werden, die nach der Vernichtung des faschistischen Regimes ihre alte, verderbliche Ideologie weiterverbreiteten und eine noch größere Katastrophe über Deutschland heraufbeschwören wollen. Ganz bewußt schafft das Gesetz eine besondere Regelung für jene Personen, die verurteilt wurden, aber im Augenblick des Zusammenbruchs des Naziregimes noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Die gewaltige Entwicklung der Freien Deutschen Jugend, ihr Elan und ihr Aktivismus, der sich äußerte auf allen Abschnitten unseres Kampfes um die Einheit Deutschlands, für einen gerechten Frieden, um die nationale Unabhängigkeit, um die Steigerung der Arbeitsproduktivität zur Erfüllung und vorzeitigen Erfüllung unseres Volkswirtschaftsplanes, dies alles rechtfertigt es, Jugendlichen das aktive und passive Wahlrecht ohne Rücksicht auf die Höhe einer verhängten Freiheitsstrafe einzuräumen. In dem Ihnen vorliegenden Text des Gesetzes sind einige kleine Veränderungen durch Ausschußberatungen vorgenommen worden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß im § 2 Abs. 1, die drei lelzten Zeilen folgendermaßen lauten: Ausgenommen hiervon ist, soweit nicht durch Ausführungsbestimmungen Ausnahmen zugelassen werden, die Betätigung in der inneren Verwaltung und ihren Organen; dasselbe gilt auch auf dem Gebiet der Justiz. Der letzte halbe Satz ist also zwei Zeilen heraufgezogen worden. Im § 3 ist folgende Einfügung vorgenommen: Im ersten Absatz, zweite Zeile, muß es hinter „der früheren gesellschaftlichen“ heißen: „insbesondere beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung“. Das Wort „insbesondere“ wurde eingefügt. In der dritten Zeile muß es heißen: „Aberkannte Approbationen, Konzessionen oder andere Berechtigungen leben nicht wieder auf.“ In § 4 ist nur eine stilistische Änderung vorgenommen worden. In der ersten Zeile muß es statt „Verordnungen“ „Gesetz“ heißen. Ich spreche den Wunsch aus, daß die ehemaligen Mitglieder und Anhänger der Nazipartei die Lehre aus der Vergangenheit ziehen mögen und entschlossen mit uns den neuen Weg beschreiten, den Weg des Kampfes für ein einheitliches, unabhängiges, demokratisches und friedliches Deutschland. (Beifall) Präsident Matern: Wir treten in die 1. Lesung ein. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hans Freund, VVN. Abg. Dr. Freund (VVN): Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der WN habe ich Ihnen die Erklärung abzugeben, daß wir dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf unsere volle Zustimmung geben. Wenn wir das tun, so wird Ihnen klar sein, daß insbesondere wir diesem Gesetzentwurf eine eingehende Prüfung gewidmet haben. Denn wir sind es, die uns in erster Reihe verantwortlich fühlen für das durch den Nazismus millionenfach vergossene Blut unserer Angehörigen und Kameraden. 60;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 72 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 72) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 72 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 72)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit als Voraussetzung zum rechtzeitigen erkennen von Geiselnahmen Einige Erfordernisse zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirksamen Verhinderung von Geiselnahmen in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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