Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 702

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 702 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 702); Drucksache Nr. 62 Antrag der Provisorischen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Die Provisorische Volkskammer wolle beschließen: Gesetz über öffentliche Sammlungen und Veranstaltungen zur Erlangung von Spenden Vom 1950 § 1 (1) Eine öffentliche Sammlung oder eine öffentliche Veranstaltung zur Erlangung von Spenden ist nur zu gemeinnützigen Zwecken zulässig. (2) Eine öffentliche Sammlung oder Veranstaltung, die für das Gebiet der Republik durchgeführt werden soll, bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Innern der Deutschen Demokratischen Republik. Soll eine solche Sammlung oder Veranstaltung für das Gebiet eines Landes durchgeführt werden, so ist für die Genehmigung die Landesregierung Ministerium des Innern zuständig. (3) Wenn zur Behebung eines Notstandes eine Landesregierung eine öffentliche Sammlung auszuschreiben beabsichtigt, so ist dazu die Genehmigung des Ministeriums des Innern der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. (4) Wenn kreisfreie Städte oder Kreise oder Gemeinden derartige Sammlungen zu veranstalten beabsichtigen, so ist die Zustimmung der Landesregierung Ministerium des Innem erforderlich. ,{5) Die Genehmigung schließt die Berechtigung zur öffentlichen Werbung ein. § 2 (1) Die Genehmigung ist nicht erforderlich 1. wenn politische Parteien oder demokratische Massenorganisationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geld, Sachspenden oder sonstige geld-werte Leistungen sammeln, 2. wenn Religionsgemeinschaften oder ihnen gleichgestellte Vereinigungen zur Pflege einer Weltanschauung, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, bei der Ausübung ihres Kultes in dazu bestimmten Räumen sammeln. § 3 (1) Die Genehmigung kann für einen einzelnen Zweck und für eine bestimmte Zeit oder allgemein erteilt werden. Sie kann mit Auflagen verbunden sein. .(2) Die Beschränkung auf die Sammlung oder Veranstaltung unter Mitgliedern gilt nicht für öffentliche Veranstaltungen, die der Vorbereitung einer amtlich ausgeschriebenen öffentlichen Wahl dienen. (3) Soll die Genehmigung allgemein erteilt werden, so muß der Antrag einen Sammlungsplan enthalten. (4) Soweit sich die in § 2 bezeichneten Organisationen oder Körperschaften an einer allgemein genehmigten öffentlichen Sammlung oder Veranstaltung beteiligen, bedürfen sie keiner besonderen Genehmigung für Sammlungen, die über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgehen. § 4 Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafen oder mit einer dieser Strafen wird, soweit nicht nach anderen Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft, wer eine nicht genehmigte Sammlung oder Veranstaltung der in § 1, Abs. 1 bezeichneten Art durchführt oder wer, ohne dazu berechtigt zu sein, an einer Sammlung oder Veranstaltung der in § 1, Abs. 1 bezeichneten Art mitwirkt oder wer dabei gefälschte Sammellisten verwendet. § 5 In dem Urteil ist die Einziehung des Ertrages der nicht genehmigten Sammlung oder Veranstaltung anzuordnen. Der eingezogene Betrag und die daraus beschafften Gegenstände oder entstandenen Rechte fallen der Gemeinschaft Volkssolidarität zu. § 6 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik. § 7 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft, Gleichzeitig treten alle diesem Gesetz widersprechenden Vorschriften und die von den Ländern erlassenen Bestimmungen über das Sammlungswesen außer Kraft. Berlin, den 7. März 1950 gez. O. Grotewohl Ministerpräsident Behandelt: 13. Sitzung (22. März 1950) Beschluß: angenommen in Verbindung mit Drucksache Nr. 69 Drucksache Nr. 63 (Berichtigte Fassung) Antrag der Provisorischen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Die Provisorische Volkskammer wolle beschließen: Gesetz über die Verleihung von Nationalpreisen Vom 1950 Die deutschen Männer und Frauen, die durch hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, durch wichtige technische Erfindungen und durch Einführung neuer Produktions- und Arbeitsmethoden, sowie durch bedeutende Werke und Leistungen auf dem Gebiete der Kunst und Literatur die demokratische Entwicklung des deutschen Volkes in besonderem Maße gefördert haben, verdienen hohe Ehrung und Auszeichnung durch das ganze Volk. In Fortführung der in der Verordnung vom 31. März 1949 über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur festgelegten nationalen Anerkennung hervorragender Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft, Kunst und Technik beschließt daher die Provisorische Volkskammer folgendes Gesetz: § 1 Art und Höhe der Nationalpreise (1) Folgende Nationalpreise werden jährlich verliehen: a) Auf dem Gebiete der Wissenschaft und Technik für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, bedeutende technische Erfindungen und für die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden, die von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind, insgesamt 30 Preise, davon 5 Preise der 1. Klasse zu 100 000 DM 10 Preise der 2. Klasse zu 50 000 DM 15 Preise der 3. Klasse zu 25 000 DM b) Auf dem Gebiete der Kunst und Literatur für Werke und Leistungen, die durch ihren hohen ideellen und künstlerischen Wert wesentlich zur kulturellen Entwicklung und demokratischen Erziehung des deutschen Volkes beigetragen haben, insgesamt 18 Preise, davon 3 Preise der 1. Klasse zu 100 000 DM 6 Preise der 2. Klasse zu 50 000 DM 9 Preise der 3. Klasse zu 25 000 DM (2) Die zur Auszeichnung mit Nationalpreisen vorgeschlagenen Werke und Leistungen sollen der Öffentlichkeit in den beiden letzten der Verleihung vorangegangenen Jahren bekannt geworden sein. (3) Die Nationalpreise sind steuerfrei. § 2 Empfänger von Nationalpreisen (1) Nationalpreisträger kann jeder Deutsche werden, gleichgültig, wo er seinen Wohnsitz hat. (2) Deutschen, die infolge politischer Emigration während der Hitlerzeit eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, kann ein Nationalpreis verliehen werden. (3) Die Nationalpreise können sowohl für Einzel- als auch für Kollektiv-Leistungen zuerkannt werden. (4) Der Nationalpreis kann derselben Person oder demselben Kollektiv für jeweils neue preiswürdige Leistungen mehrmals verliehen werden. 100;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 702 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 702) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 702 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 702)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von in ät beizutragen. Das erfolgt durch den gezielten von Siche rungst chn Schaffuno von kriminalistischst? und Methoden solchen Umständen oder Situationen, die Feindhandlungen verhindern odfer;.

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