Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 672

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 672 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 672); Finanzierung eine zentrale Bank erforderlich ist. Diese Bank hat kurz- und mittelfristige Kredite für die Versorgung der Bauernwirtschaften mit Produktionsmitteln und für die Lieferungen der Bauernwirtschaften an die Erfassungs- und Aufkaufstellen bereitzustellen. Um den Ausbau der genossenschaftlichen Gemeinschaftseinrichtungen zu beschleunigen und den Aufbau von Bauernhöfen zu fördern, hat sie langfristige Kredite zu geben. Ihre Aufmerksamkeit ist auf die Beschleunigung des Umlaufs der Geldmittel in der Landwirtschaft zu richten. Durch diese Maßnahmen wird die Steigerung der Hektarerträge gefördert, um den Friedensstand in der Landwirtschaft zu erreichen und zu überschreiten. Die Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat deshalb folgendes Gesetz beschlossen: §1 (1) Für die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften wird als zentrale Bank unter dem Namen „Deutsche Bauernbank“ (nachstehend „Bank“ genannt) eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin errichtet. (2) Die Bank führt ein Dienstsiegel. (3) Die Bank untersteht der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik (Aufsichtsbehörde). §2 Das Grundkapital der Bank beträgt 50 Millionen DM und wird mit 47,5 Millionen DM von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und mit 2,5 Millionen DM von den fünf Landesgenossenschaftsbanken zur Verfügung gestellt. §3 Aufgabe der Bank ist die finanzwirtschaftliche Lenkung der landwirtschaftlichen Genossenschaften. Zu diesem Zweck hat sie insbesondere die Geldmittel der Landwirtschaft heranzuziehen und sie über die Landesgenossenschaftsbanken im Wege des Kredits zur Förderung landwirtschaftlicher Aufgaben nutzbar zu machen. §4 Die Bank hat die Befugnis, den landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften Weisungen zu erteilen, die zur Sicherstellung der finanzwirtschaftlichen Lenkung erforderlich sind. Die Bank ist berechtigt, ihr notwendig erscheinende Kontrollen bei den landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften dürchzuführen. Sie kann sich hierzu der landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände bedienen. Alle Behörden haben der Bank bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Amtshilfe zu leisten. §5 (1) Die Organe der Bank sind a) der Verwaltungsrat, b) das Direktorium. (2) Das Direktorium der Bank besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu drei weiteren Mitgliedern. §6 (1) Der Präsident oder ein anderes von ihm bevollmächtigtes Mitglied des Direktoriums der Bank haben das Recht, an den Aufsichtsratssitzungen der Landesgenossenschaftsbanken als stimmberechtigtes Mitglied teilzunehmen. Die Landesgenossenschaftsbanken haben die Pflicht, den Präsidenten der Bank ebenso wie die anderen Verwaltungsratsmitglieder zu allen Aufsichtsratssitzungen einzuladen. (2) Das Direktorium oder die von ihm beauftragten Angestellten der Bank haben das Recht, an den Generalversammlungen sowie den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen der Landesgenossenschaftsbanken und der landwirtschaftlichen Genossenschaften mit beratender Stimme teilzunehmen. §7 Die näheren Aufgaben und die Organisation der Bank werden durch eine Satzung geregelt. Satzung und Satzungsänderungen der Bank bedürfen der Bestätigung durch die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. §8 Uber die Auflösung der Bank beschließt nach Anhörung des Verwaltungsrates die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. §9 Erforderliche Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium der Finanzen. §10 Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1950 in Kraft. Begründung: Im Zuge der Reorganisation des Kreditwesens muß zur Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens ein Spitzeninstitut geschaffen werden. Dieses Spitzeninstitut (Deutsche Bauernbank) hat für eine einheitliche Lenkung und Kontrolle der Kredit-und Finanzpolitik bei den genossenschaftlichen Unternehmungen bis in das letzte Dorf hinein als Geldausgleichs- und Refinanzierungsstelle zu wirken, damit die Genossenschaften ihre Aufgaben im Interesse des Volksganzen wahrnehmen können. Berlin, den 9. Februar 1950 i. V. gez. U 1 b r i ch t Stellvertreter des Ministerpräsidenten Ich schlage vor: Behandelt: 11. Sitzung (9. Februar 1950) Beschluß: an Wirtschaftsausschuß und Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft überwiesen (Siehe Drucksache Nr. 54) Drucksache Nr. 51 Antrag der Provisorischen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Die Provisorische Volkskammer wolle beschließen: Gesetz über die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und über die Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1950 Vom 1950 Im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan der Deutschen Demokratischen Republik für das Jahr 1950 das zweite Jahr des Zwei jahrplanes wird bestimmt, daß die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik festgelegte Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu sichern und gleichzeitig die Voraussetzungen für die weitere Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung zu schaffen sind und 72;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 672 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 672) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 672 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 672)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß der die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Einzelheiten des Verbindungswesens jederzeit beherrscht, damit Störungen in der Verbindung vermieden werden.

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