Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 587

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 587 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 587); § 8 Es wird eine Oberste Staatsanwaltschaft eingerichtet. Sie besteht aus dem Obersten Staatsanwalt der Republik und der erforderlichen Zahl von Staatsanwälten. Der Oberste Staatsanwalt führt die Bezeichnung: „Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik“ §9 (1) Die Wahl und die Abberufung des Generalstaatsanwalts erfolgt durch die Volkskammer nach den Artikeln 131 und 132 der Verfassung. (2) Die übrigen Staatsanwälte der Obersten Staatsanwaltschaft werden auf den Vorschlag des Generalstaatsanwalts von der Regierung der Republik ernannt und abberufen. § 10 Die Staatsanwälte der Republik und der Länder haben den Anweisungen des Generalstaatsanwalts der Republik Folge zu leisten. § 11 (1) Der Generalstaatsanwalt der Republik führt in Strafsachen von überragender Bedeutung die Untersuchung und erhebt bei dem Obersten Gericht Anklage. Er kann jedes bei den Staatsanwaltschaften der Länder schwebende Strafverfahren an sich ziehen, wenn er es wegen dessen überragender Bedeutung für erforderlich hält. (2) Der Generalstaatsanwalt der Republik beantragt beim Obersten Gericht die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Zivil- und Streifsachen nach Maßgabe des Abschnitts III. Abschnitt HI Kassation rechtskräftiger Entscheidungen § 12 Die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen kann erfolgen: a) wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes im Sinne der §§ 549 551 der Zivilprozeßordnung oder im Sinne der §§ 337 und 339 der Strafprozeßordnung beruht; b) wenn die Entscheidung der Gerechtigkeit gröblich widerspricht. § 13 (1) Der Antrag auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen ist nur innerhalb einer Frist von einem Jahr seit Eintritt der Rechtskraft zulässig. Ist eine Entscheidung zwischen dem 8. Mai 1945 und dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes rechtskräftig geworden und war bisher eine Kassation nicht möglich, so beginnt die Frist mit dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes. (2) Der Antrag ist tatsächlich und rechtlich zu begründen. § 14 Auf das Verfahren finden in Zivilsachen die Vorschriften der Zivilprozeßordnung, in Strafsachen die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Revision entsprechende Anwendung, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. § 546 der Zivilprozeßordnung findet keine Anwendung. § 15 (1) Kassationsverfahren, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits bei einem Oberlandesgericht anhängig sind, werden an das Oberste Gericht abgegeben. (2) Sie bleiben beim Oberlandesgericht anhängig, wenn bereits Hauptverhandlung auf einen vor dem 1. März 1950 liegenden Tag anberaumt ist. Die Entscheidung ergeht auf Grund der §§ 12 14 dieses Gesetzes. § 16 Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft: 1. die Bekanntmachung der Landesregierung Sachsen über die Mitwirkung des Staatsanwalts in Streitsachen vom 30. März 1946 (GVOB1. S. 57), 2. das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über die Kassation rechtskräftiger Urteile in Strafsachen vom 13. Mai 1947 (GBl. Teil I S. 84), 3. das Gesetz des Landes Brandenburg über die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Strafurteile vom 11. September 1947 (OVOB1. Teil I S. 23), 4. das Gesetz des Landes Mecklenburg über die Kassation rechtskräftiger Urteile in Strafsachen vom 18. September 1947 (RegBl. S. 255), 5. das Gesetz des Landes Sachsen über die Kassation rechtskräftiger Urteile in Strafsachen vom 3. Oktober 1947 (GVOBl. S. 445), 6. das Gesetz des Landes Thüringen über die Kassation rechtskräftiger Urteile in Strafsachen vom 10. Oktober 1947 (RegBl. Teil I S. 81). Abschnitt IV Allgemeine Bestimmungen § 17 Der Sitz des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. § 18 Das Oberste Gericht und die Oberste Staatsanwaltschaft unterstehen der Verwaltung der Regierung der Republik. § 19 (1) Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt die Regierung. (2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berichterstatter: Abg. Dr. Helm. Berlin, den 29. November 1949 Rechtsausschuß gez. Dallmann, Vorsitzender Behandelt: 6. Sitzung (7. Dezember 19U9) Beschluß: einstimmig angenommen Drucksache Nr. 27 Berichtigte Fassung Antrag des Geschäftsordnungsausschusses Die Provisorische Volkskammer wolle beschließen: Geschäftsordnung der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik I. Sitzungsperiode und Wahlprüfung § 1 Die Sitzungsperiode Die Sitzungsperiode der Volkskammer beginnt mit dem Tage ihres Zusammentritts und endet mit dem Tage des Ablaufs der Wahlperiode oder der Auflösung der Volkskammer. § 2 Die vorläufige Geschäftsführung (1) Bis zum ersten Zusammentritt der Volkskammer werden die Geschäfte vom Präsidium der Volkskammer 19;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 587 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 587) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 587 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 587)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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