Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 576

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 576 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 576); Abschnitt IV Allgemeine Bestimmungen § 14 Der Sitz des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. § 15 Das Oberste Gericht und die Oberste Staatsanwaltschaft unterstehen der Verwaltung und Dienstaufsicht der Regierung der Republik. § 16 (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt die Regierung. Berlin, den 4. November 1949. gez. Otto Grotewohl, Ministerpräsident Behandelt 5. Sitzung (9. November 19U9) Beschluß an den Rechtsausschuß überwiesen Drucksache Nr. 15 Antrag der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Die Provisorische Volkskammer möge folgendes Gesetz beschließen: Gesetz über die Änderung der Bezeichnung des Ministeriums für Außenhandel und Materialversorgung Vom . Oktober 1949 Die Provisorische Volkskammer hat folgendes Gesetz beschlossen: § 1 Das in Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Oktober 1949 über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik GBl. S. 2 unter Nr. 7 aufgeführte Fachministerium erhält die Bezeichnung: Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung. § 2 Dieses Gesetz tritt mit dem 20. Oktober 1949 in Kraft. Berlin, den 4. November 1949. gez. Otto Grotewohl, Ministerpräsident Behandelt 5. Sitzung (9. November t9U9) Beschluß: einstimmig angenommen Drucksache Nr. 16 Antrag der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Die Provisorische Volkskammer möge dem nachstehenden Abkommen zustimmen: Abkommen über den Waren- und Zahlungsverkehr zwischen der Ungarischen Volksrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik Die Regierung der Ungarischen Volksrepublik einerseits und die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik andererseits haben folgendes Abkommen geschlossen: Artikel 1 Die Regierung der Ungarischen Volksrepublik wird die Lieferung von Waren aus Ungarn in die Deutsche Demokratische Republik zulassen, die in Anlage A.) zu diesem Abkommen genannt sind. Die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik wird den Bezug dieser Waren genehmigen. Die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik wird die Lieferung von Waren aus der Deutschen Demokratischen Republik nach Ungarn zulassen, die in Anlage B.) zu diesem Abkommen genannt sind. Die Regierung der Ungarischen Volksrepublik wird den Bezug dieser Waren genehmigen. Beide Regierungen werden bestrebt sein, den Abschluß der in Artikel 3. vorgesehenen Verträge bis 31. Dezember 1949, mit Ausnahme der saisonbedingten Waren, durchzuführen. Artikel 2 Die in Artikel 1 dieses Abkommens vorgesehenen Warenlisten können Änderungen und Ergänzungen erfahren, wenn sie schriftlich festgelegt und von Bevollmächtigten beider Regierungen unterzeichnet werden. Artikel 3 Die in Artikel 1 dieses Abkommens vorgesehenen gegenseitigen Warenlieferungen werden durchgeführt auf Grund von Verträgen, die zwischen den staatlichen Außenhandelsunternehmungen der Ungarischen Volksrepublik einerseits und den Organisationen und Firmen der Deutschen Demokratischen Republik andererseits abgeschlossen werden. In diesen Verträgen sind die in dem Abkommen nicht genannten Preise und andere Lieferungsbedingungen zu vereinbaren. Artikel 4 Die zuständigen Behörden beider Parteien können von Fall zu Fall zusätzliche andere Geschäfte zwischen den beteiligten Wirtschaftskreisen genehmigen, und zwar über andere Waren als in diesem Abkommen nebst Anlagen vereinbart sind, oder über Mengen (Werte), die über die vereinbarten Kontingente hinausgehen. Diese Geschäfte werden ebenfalls über das Clearingkonto auf einem besonderen Subkonto verrechnet. . Artikel 5 Jede Partei wird Vorschläge der anderen Partei über den Abschluß von Verträgen zur Veredelung von Rohstoffen und Halbfabrikaten der anderen Partei in Lohnarbeit wohlwollend prüfen und nach Möglichkeit genehmigen. Grundsätzlich wird bei Veredelungsgeschäften der Veredelungslohn durch Einbehaltung eines Teiles der gelieferten Rohstoffe oder Halbfabrikate oder eines Teiles der hergestellten Fertigwaren vergütet. Die Parteien einigen sich darüber, daß in gewissen Fällen ein gegenseitiger technischer Erfahrungsaustausch angestrebt und gefördert werden soll. Artikel 6 Falls in den Verträgen nichts anderes bestimmt wird, werden die Warenlieferungen erfolgen: a) aus Ungarn in die Deutsche Demokratische Republik franko Waggon ungarisch-tschechoslowakische Grenze; b) aus der Deutschen Demokratischen Republik nach Ungarn franko Waggon deutsch-tschechoslowakische Grenze. Artikel 7 Zahlungen für Waren, die auf Grund der Verträge gemäß Artikel 3 dieses Abkommens geliefert sind und Zahlungen für alle Nebenkosten (Provisionen, Ver- 8;
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Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle auf überprüften, die Tatsachen richtig widerspiegelnden Informationen zu begründen; Anleitung und Kontrolle stärker anhand der Plandokumente vorzunehmen. Wesentliche Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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