Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 562

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 562 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 562); ventionstruppen in diesem Gebiet ihre Kriegsübungen durchführen. Die Äcker können nicht bestellt werden, da sie unter ständigem Artilleriebeschuß liegen und von den Panzern der britischen Besatzungstruppen zerwühlt werden. Weil die Gefahr eines neuen Krieges durch solche Maßnahmen immer deutlicher wird und die Kriegstreiber sich den westlichen Teil unserer Heimat als Aufmarschgebiet zur Durchführung ihrer völkerrechtswidrigen Pläne ausersehen haben, ist es unsere Aufgabe, noch stärker als bisher für die Einheit und Unabhängigkeit unseres Vaterlandes und damit für den Frieden zu kämpfen. Wir werktätigen Bäuerinnen wissen, daß nur im Frieden unsere Gesetze zur vollen Entfaltung kommen können und Glück und Wohlstand erreicht werden können. Deshalb werden wir werktätigen Bäuerinnen am 15. Oktober unsere Stimme für Frieden, Einheit und eine bessere Zukunft abgeben. Ich begrüße nochmals im Namen der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands die Vorlage des Gesetzentwurfs. Wir geben ihm unsere volle und freudige Zustimmung. (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Das Wort hat nunmehr Herr Abg. Korn von der National-Demokratischen Partei Deutschlands. Abg. Korn (NDPD): Meine Damen und Herren! Wir kämpfen für den Frieden und gegen den Krieg. Mit dem Plan unserer Wirtschaft und im Zuge der starken planvollen Ordnung des friedlichen Lebens und der Arbeit entstehen in unserer Deutschen Demokratischen Republik unsere Gesetze, so auch das Gesetz, über das wir heute beraten und zu dem ich im Namen der Fraktion der National-Demokratischen Partei Deutschlands zu Ihnen spreche. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau geht selbstverständlich nicht nur die Frauen an; es ist kein Frauengesetz; dieses Gesetz geht alle an: die Männer, die Frauen und die Kinder unseres Volkes. Weil es um die Familie des Volkes geht, ist dieses Gesetz Sadie der ganzen Nation. Gestatten Sie mir als dem letzten Redner in diesem Zusammenhang einen ganz kurzen Rückblick auf unsere eigene Arbeit. Die Provisorische Volkskammer hat eine Reihe wichtiger großer Gesetze beschlossen. Diese Gesetze sind das darf man aussprechen die ersten großen, weithin sichtbaren und wirkenden Ergebnisse unserer gemeinsamen Aufbauarbeit. Einige dieser Gesetze hatten noch die Verheerungen zu beseitigen, die Wunden zu heilen, die der Krieg geschlagen hatte. Ihre Aufgabe war es, die persönliche unverschuldete Not vieler Menschen unseres Volkes zu beheben, eine Not, in die sie der Hitlerkrieg gestürzt hatte. Wir haben in der jüngsten Zeit ein Umsiedlergesetz verabschiedet. Während im Westen unseres Vaterlandes durch die Schuld einer unfähigen und gewissenlosen Regierung deutsche Menschen, die ihre Heimat verloren haben, für den Zweck eines noch schrecklicheren Krieges schamlos mißbraucht werden, haben wir unsere Pflicht getan: wir haben diesen Menschen Arbeit und Existenz gegeben und eine neue Heimat unter Inanspruchnahme der brüderlichen Solidarität unseres Staates geschaffen. Ein anderes Gesetz beschäftigte sich ernsthaft und großräumig mit dem Wiederaufbau unserer Städte. Während man im Westen heute nichts Besseres weiß, als neben der Wiederingangsetzung der Kriegsbetriebe Atombunker anzubieten, die sich ein jeder zum Preise von „nur" 40 000 Mark erwerben kann, haben wir mehr als 4 Milliarden Mark für den Aufbau unserer Städte bereitgestellt. Schon dieses Gesetz zeigt den neuen, besseren, zukunftsgewissen Abschnitt unseres Lebens an, den wir betreten haben. Unbeirrt durch die Drohung mit dem Atomkrieg, nehmen wir planend schon von der Zukunft Besitz. Wir tun damit kund, daß wir unbeirrbar an den Sieg des Friedens glauben, weil unser ganzes Sinnen und Trachten, unsere ganze Kraft und Arbeit dem Frieden gehören. Wir haben ein Jugendgesetz beschlossen. Dieses Gesetz steht in engster Verbindung mit dem Gesetz, das wir heute beraten. Das Gesetz hat unseren jungen Menschen über den gesicherten Weg von Schule, Berufsausbildung und Studium den unbedrohten Arbeitsplatz gegeben. Uber Arbeit und Leistung gewährleistet das Jugendgesetz unseren jungen Menschen den Weg in ein stolzes, schönes, unabhängiges und glückliches Leben. Unsere Jugend ist mit 18 Jahren nicht nur formal, sondern sie ist wirklich mündig geworden. Ihr eigenes Leben, ihre Zukunft und die Zukunft der ganzen Nation sind tatsächlich fest in ihre Hand gegeben. Was das Jugendgesetz angezeigt hat, bestätigt fast noch eindringlicher das heute zur Verabschiedung stehende Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau. Wir dürfen und können uns jetzt immer mehr mit dem beschäftigen, was vorausliegt. Nachdem der Fünfjahrplan beschlossen ist, nachdem dieser große Plan die materiellen Grundlagen unseres Lebens sichert und erweitert, nachdem er uns ein so glückliches Leben plant, wie wir es in der ganzen Vergangenheit unseres Volkes noch nicht gekannt haben, wird ein Gesetz möglich wie das, über das wir jetzt beraten und beschließen. Mit vollem Bewußtsein sagt deshalb die Präambel des Gesetzes, daß wir den Kinderreichtum wünschen. Mit vollem Bewußtsein sehen wir in den Kindern, und zwar, in vielen Kindern, die die Mütter unseres Volkes haben sollen, die Zukunft der Nation. Man soll sich, man wird sich und man muß sidi mit diesem Gesetz auch im Westen unseres Vaterlandes beschäftigen. Unser Volk und Staat aber wünschen nicht viele Kinder, um aus ihnen Soldaten zu machen. Die Kinder, die dank der Fürsorge dieses Gesetzes in der Zukunft leben werden, sollen nicht mehr ihren Müttern auf den Schlachtfeldern entrissen werden. Sie werden nicht mehr in die Zwangslage kommen, geboren zu sein, um im Kriege zu sterben. Der tiefe Sinn dieses Gesetzes ist der, daß es durch unsere neue Ordnung weder Todesangst durch den Krieg noch Lebensangst durch Arbeitslosigkeit, Not und Krisen in Zukunft mehr geben wird. Wir sind unserer Sache sicher. Wir sind sicher, nicht weil wir etwa die Gefahr eines neuen Krieges unterschätzen, sondern weil wir uns durch eigene friedliche, zukunftsplanende, kraftvolle Aufbauarbeit immer stärker und immer fester mit den unbesiegbaren machtvollen Friedenskräften der ganzen Welt verbinden. Weil unsere Generation diesen Kampf gegen den Krieg im Bündnis mit den Kräften des Friedens führt, wie sie in dieser Zahl und Stärke noch nie in der Geschichte der Welt vereinigt waren, deshalb darf unser Volk sich selbst und seinen Müttern viele Kinder wünschen. Das ist der tiefe innere Sinn dieses Gesetzes. Die materiellen Leistungen für die kinderreiche Familie an Erziehungsbeihilfen, die das Gesetz vorsieht, sind sehr groß. Viele Millionen werden jährlich dafür aufgewendet. Diese „Investitionen" sind ein weiteres Zeichen der großen wirtschaftlichen Kraft, über die unser Staat dank dem Arbeitsenthusiasmus aller seiner Menschen seiner Arbeiter, seiner Bauern, seiner Intelligenz, seiner Angestellten und seiner Handwerker und nicht zuletzt dank seinen tapferen berufstätigen Frauen und seinen Hausfrauen verfügt. Dieses Gesetz ist die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Verfassung. Die Verwirklichung dieses Gesetzes aber kann nicht allein die Aufgabe der Regierung, der Parteien und 544;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 562 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 562) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 562 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 562)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Befragung können entgegen der ursprünglichen politischoperativen Zielstellung die Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Veranlassung andersrechtlicher Sanktionen erforderlich machen.

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