Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 550

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 550 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 550); wird, abhängig ist von der Zahl der Geburten und unabhängig davon, ob noch alle Kinder am Leben sind oder nicht. Ich weise besonders deswegen darauf hin, weil das in den Durchführungsbestimmungen klar und deutlich herausgearbeitet werden muß, damit wir nicht später in unbeabsichtigte Schwierigkeiten kommen. Im § 6 sind in Abs. 2 einige Veränderungen vorgenommen worden, im besonderen unter Punkt 2. Dort hieß es früher: „die laufende ärztliche Beobachtung ihrer Gesundheit". Wir glaubten, daß es falsch wäre, nur eine ärztliche Beobachtung vorzunehmen, sondern daß es notwendig ist, mehr zu tun, daß man sich um die Gesundheit der Mütter, besonders der werdenden Mütter, kümmern muß und daß man deswegen klar und deutlich von ärztlicher Betreuung sprechen sollte. Das ist in einer ähnlichen Form auch noch in den anderen Punkten dieses Paragraphen enthalten. Im § 9 und im § 29 haben wir eine bedeutsame Einfügung gemacht. In diesen beiden Paragraphen ist eine Aufzählung der Einrichtungen enthalten, die zur Unterstützung der Mütter geschaffen werden sollen und auf deren Schaffung die Regierung ihr Augenmerk richten soll. Wir waren der Ansicht, daß dort noch das Wort „Kinderwochenheime" eingefügt werden muß, weil wir eine Reihe von Frauen haben, die auch in der Produktion oder in der Verwaltung mitarbeiten sollen und für die es Schwierigkeiten machen wird, wenn ihre Kinder nur am Tage in Heimen untergebracht sind, weil sie eine Arbeit zu leisten haben, die sie zeitweilig von ihrem Wohnort fernhält. Wir glaubten, daß diese Einfügung auch dem Sinn des Gesetzes und den Absichten der Regierung entspricht. Im § 10 haben wir im ersten Absatz eine Änderung vorgenommen, um eine vollkommene Klarheit zu schaffen Dort wird von der „Geburt von Zwillingen" gesprochen. Es tauchte also die Frage auf, ob ein Urlaub nur bei Zwillingsgeburten in Frage kommt. Wir haben uns dann entschieden, einen anderen Ausdruck zu wählen, der keinerlei Zweifel mehr offen läßt, daß auch bei der Geburt von Drillingen und ähnlichen Vorfällen dieser Paragraph des Gesetzes in Anwendung kommt. Wir haben also vorgeschlagen, das Wort „Mehrlingsgeburt" einzusetzen. Im § 10 Abs. 2 wird der Anspruch der Mutter auf Urlaub in Anschluß an den Schwangerschafts- und Wochenurlaub behandelt. Die Formulierungen im Gesetzentwurf der Regierung könnten dazu führen, daß auch gegen den Willen der Mütter der Jahresurlaub an den Wochen- oder Schwangerschaftsurlaub angeschlossen werden muß. Wir haben deshalb die Worte „auf ihr Verlangen" eingefügt, um damit das Recht der Mütter zu garantieren, ihren Urlaub so zu gestalten, wie es für sie zweckmäßig ist und ihren Verhältnisse entspricht, damit sie freie Hand haben, ihren Urlaub anschließend an den Schwangerschafts- und Wochenurlaub zu nehmen oder, wenn sie es wünschen, auch in einer anderen Zeit des Jahres. In den §§ 19 und 21 werden bestimmte Produktionszweige aüfgezählt, in denen besonders Frauen beschäftigt bzw. zu qualifizierten Facharbeitern entwickelt werden sollen. Die Formulierungen in beiden Paragraphen waren so gehalten, daß eine Reihe von Produktionszweigen in § 19, andere wieder in § 21 enthalten waren. Wir schlagen darum vor, die Aufzählung der Produktionszweige in § 19 zusammenzuziehen, so daß der Schluß des Abs. 1 folgendermaßen lauten soll: Die Arbeit der Frauen in der Produktion soll sich nicht auf die traditionellen Frauenberufe beschränken, sondern auf alle Produktionszweige erstrecken, insbesondere der Elektroindustrie, der Optik, des Maschinenbaues, der Feinmechanik, der Holz- und Möbelindustrie, der Schuhindustrie sowie des Bau-und graphischen Gewerbes. Wir schlagen vor, im § 21 keine bestimmten Produktionszweige mehr zu nennen, weil die Qualifizierung von Frauen in den Arbeitskräftenachwuchsplänen in allen Zweigen unserer Wirtschaft von nöten ist. Auch im § 20 haben wir eine Änderung vorgenommen und das Wort „Leistung" durch „Arbeit" ersetzt, um den Wortlaut des vorliegenden Gesetzes mit dem des Gesetzes der Arbeit in Einklang zu bringen, das vor einiger Zeit von der Provisorischen Volkskammer beschlossen wurde. Im § 23 schlagen wir eine Neuformulierung der Punkte 3 und 4 vor. Sie .finden die neue Formulierung in der Drucksache Nr. 149. Danach soll Punkt 3 lauten: 3. beim Einsatz von Frauen für Überstunden und Nachtarbeit deren Verpflichtungen als Mutter von kleinen Kindern weitestgehend zu berücksichtigen. Ich bitte diese sprachliche Änderung „weitestgehend" in der Drucksache nachzutragen. In Punkt 4 schlagen wir vor, das Wort „soziale" vor „Einrichtungen“ einzufügen, so daß Punkt 4 demnach lautet: 4. sanitäre, hygienische und soziale Einrichtungen für die arbeitenden Frauen zu schaffen. Im § 28, der die Herausgabe aufklärender Schriften usw. behandelt, fehlt nach unserer Ansicht die Heraushebung der Bedeutung des Filmes auf diesem Gebiet. Es stehen uns die Erfahrungen einiger Länder zur Verfügung, und zwar erzählte uns Herr Minister Steidle in der Sitzung des Ausschusses von einigen Filmen, die in der Tschechoslowakei gedreht wurden, die der Aufklärung der Mütter und Familien in der Kinderpflege dienen. Darum haben wir in Ziffer 1 gleich hinter „die Herausgabe von Literatur" eingefügt „und die Herstellung von Filmen", damit auch auf diesem Gebiet das Mittel des Films ausgenutzt wird, um eine weitergehende Aufklärung unter der Bevölkerung durchführen zu können. In § 31 haben wir den Termin des Inkrafttretens eingefügt. Wir schlagen vor, das Gesetz am 1. Oktober 1950 in Kraft treten zu lassen. In Anbetracht der Tatsache, daß das Ehegesetz in Vorbereitung ist, haben wir in § 31 von der Festlegung eines bestimmten Termins Abstand genommen, bis zu dem das Ministerium der Justiz der Regierung die Zusammenstellung der Gesetze und Verordnungen, die außer Kraft zu treten haben, zu überreichen hat, weil wir in Übereinstimmung mit den Vertretern des zuständigen Ministeriums glauben, daß das im Zusammenhang mit der Herausgabe des Ehegesetzes geschehen wird und geschehen muß. Ich habe bei der Bekanntgabe der Änderungen Abstand genommen von einigen stilistischen Änderungen, die für den Inhalt des Gesetzes ohne Bedeutung sind. Sie finden alle diese Veränderungen in den beiden Drucksachen Nr. 144 und 149 enthalten. Meine Damen und Herren, das Gesetz, das uns vorliegt, wird entscheidend dazu beitragen, die Gleichberechtigung der Frau zu festigen, den Müttern zur Erziehung und zum Unterhalt ihrer Kinder entscheidende Hilfe zu geben. Es legt die wichtigsten neuen Grundsätze für die Stellung der Frau in der Ehe fest und hebt die Diskriminierung der unehelichen Kinder auf. Das neue Gesetz schafft der Frau einen besseren Platz in der Produktion und legt entscheidende Hilfsmaßnahmen für die werktätigen Frauen und ihre Kinder fest. Das Gesetz legt darüber hinaus Maßnahmen fest, um die Anteilnahme der Frauen am staatlichen und gesell- 532;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 550 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 550) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 550 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 550)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

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