Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 541

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 541 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 541); und der Volksrepublik Bulgarien für die in den Vereinbarungen zum Ausdrude gekommene wachsende Freundschaft zum friedliebenden deutschen Volk. Ein besonderer Dank gilt der großen Sowjetunion an der Spitze des Weltfriedenslagers und ihrem genialen Führer, Generalissimus Stalin, durch dessen weitsichtige konsequente Politik des Friedens dem deutschen Volk die großen Perspektiven seines Aufstiegs gegeben wurden. Unterzeichnet ist die Entschließung von den Vorsitzenden aller Fraktionen der Provisorischen Volkskammer. (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Meine Damen und Herren! Sie haben die Erklärung sämtlicher Fraktionen des Hauses zu der Regierungserklärung über außenpolitische Fragen Drucksache Nr. 150 gehört. Ich bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die dieser Erklärung und Entschließung ihre Zustimmung geben Wollen, um das Handzeichen. Ich danke. Will ein Mitglied des Hauses sich der Stimme enthalten oder dagegen stimmen? Das ist nicht der Fall. Dieser Erklärung haben sich mithin sämtliche Mit. glieder des Hauses angeschlossen. (Beifall) Wir kommen zum Punkt 3 der Tagesordnung der heutigen Sitzung: Gesetz zur Änderung gesetzlicher Bestimmungen über die Verleihung von Preisen, Titeln und Ehrenbezeichnungen (Drucksachen Nr. 143 und 148). Die Gesetzesvorlage der Regierung Drucksache Nr. 143 ist gemäß der dem Präsidium erteilten Ermächtigung vor der ersten Lesung dem zuständigen Ausschuß für Volksbildung überwiesen worden, so daß wir heute, wenn das Haus einverstanden ist, unter Verzicht auf die in der Geschäftsordnung vorgesehene Frist in die miteinander verbundene erste und zweite Lesung eintreten können. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. Das Gleiche gilt auch für den Punkt 4 der Tagesordnung, Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau, Drucksachen Nr. 142 und Nr. 144 zu dem also ebenfalls die Zustimmung des Hauses zu dem Fristverzicht und der Verbindung beider Lesungen zu erklären wäre. Das Haus ist mit dieser Behandlung, wie ich feststellen darf, einverstanden. Als Berichterstatter für den Volksbildungsausschuß wird zu der Vorlage Drucksache Nr. 143 nunmehr Herr Abgeordneter Helmschrott sprechen, dem ich hiermit das Wort erteile. Abg. Helmschrott (DBD), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht im wesentlichen die Änderung bzw. Erweiterung bereits bestehender Gesetze dieser Art vor. So ist im § 1 der neuen Gesetzesvorlage vorgesehen, daß die Verleihung von Nationalpreisen auf Vorschlag der Regierung durch den Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik vorzunehmen ist. Im § 2 diesei Gesetzesvorlage heißt es, daß die Verleihung von Ehrenbezeichnungen an verdiente Lehrer und Ärzte des Volkes usw. auf Beschluß der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik durch den Ministerpräsidenten erfolgt. In § 3 ist vorgesehen, in das Gesetz über die Verleihung von Nationalpreisen vom 22. 3. 1950, § 2, einen neuen Absatz 3 hineinzunehmen, der vorsieht, daß der Nationalpreis an Personen verliehen werden kann, die keine deutschen Staatsbürger sind, aber auf deutschem Boden wohnen und für die Entwicklung der deutschen Kultur Bedeutendes geleistet haben. Das sind die wichtigsten Punkte der neuen Gesetzesvorlage. Die Mitglieder des Volksbildungsausschusses haben auf ihrer letzten Sitzung diese Gesetzesvorlage in der Form einstimmig gebilligt und bitten das Haus, sie zu beschließen. (Beifall) Präsident Dieckmann: Das Haus hat von dem Bericht des Herrn Berichterstatters Kenntnis genommen. Wir treten in die Aussprache ein. Ich eröffnet sie und schließe sie mangels Wortmeldungen. So können wir in die Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung gesetzlicher Bestimmungen über die Verleihung von Preisen, Titeln und Ehren-bezeichnungen eintreten im Sinne der Drucksache Nr. 148, die vorschlägt, diesen Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 143 anzunehmen. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das Gesetz ist einstimmig angenommen worden. Wir kommen nunmehr zu Punkt 4 der Tagesordnung: Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Drucksachen Nr. 142, 144 und 149). Dieses Gesetz steht im Mittelpunkt unserer ganzen heutigen Beratungen. Der Gesetzentwurf der Regierung wird von Herrn Ministerpräsident Grotewohl begründet werden. Nach den Öarlegungen des Herrn Ministerpräsidenten wird das Haus in eine kurze Pause eintreten. Ich bitte jetzt Herrn Ministerpräsident Grotewohl, das Wort nehmen zu wollen. Ministerpräsident Grotewohl (mit lebhaftem, langanhaltendem Beifall begrüßt): Meine Damen und Herren! Mit dem hier zur Beratung vorliegenden Gesetz legt die Regierung in dieser Legislaturperiode ihr letztes und bedeutendstes Gesetz zur Annahme durch die Volkskammer vor. Wir schließen gewissermaßen mit diesem Gesetz den Kranz der Maßnahmen, die wir vor einem Jahre zu flechten begonnen haben. Wir hoffen, daß die Dinge, die wir heute unserem gesamten Arbeitsgebiet einfügen, nicht die schlechtesten sind und dazu beitragen mögen, die weitere Entwicklung unseres Volkes und unserer Nation zu einer neuen Zukunft einzuleiten. Die Präambel unserer Verfassung proklamiert ein großes gesellschaftliches Prinzip mit den Worten: Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit allen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben. Es heißt also in dieser Präambel ganz klar und eindeutig: „die Freiheit und die Rechte des Menschen" und nicht etwa: des Mannes „zu verbürgen." Daraus ergibt sich die volle Gleichberechtigung der Frau sowohl im öffentlichen als auch im privaten Leben, die im Artikel 7 unserer Verfassung festgelegt ist mit den Worten: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben. In dem hier vorliegenden Entwurf des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau werden nunmehr jene grundlegenden Voraussetzungen geschaffen, die notwendig sind, um die Forderungen der 523;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 541 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 541) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 541 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 541)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den dienstlichen Orientierungen im Staatssicherheit ergebenden vorgangsbezogenen Erfordernisse und Mcg-, lichkeiten der Informetions Bearbeitung in den Gegenstand der Beweisführung einzubei nan.

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