Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 520

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 520 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 520); Wer diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 138 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke! Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Auch dieses zweite der großen Hilfsgesetze ist von dem Hohen Hause einstimmig angenommen worden. i(Beifall) Ich darf noch einmal daran erinnern, daß jetzt gleich, wenn wir in die Pause eintreten, der Ältestenrat im Zimmer des Präsidiums und der Wahlprüfungsausschuß im Zimmer 135 daneben sich zu kurzen Sitzungen versammeln. Ich lasse nunmehr eine Pause von einer halben Stunde eintreten. (Unterbrechung der Sitzung) Wir fahren in der Sitzung fort. Wie ich dem Hohen Hause bereits mitteilte, ist eine Erweiterung der Tagesordnung erforderlich geworden. Bevor ich sie hier bekanntgebe, will ich zunächst dem Hause von dem Ergebnis einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses Mitteilung machen. Die mir darüber behändigte Niederschrift lautet folgendermaßen: Der am 8. September 1950 zu seiner 4. Sitzung zusammengetretene Wahlprüfungsausschuß der Provisorischen Volkskammer hat von dem Inhalt des am 6. September d. J. von der Fraktion der LDP an das Präsidium der Kammer gerichteten Schreibens folgenden Wortlauts Kenntnis genommen: „Auf Grund der von dem Herrn Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik am 5. September dieses Jahres dem Präsidium der Provisorischen Volkskammer übermittelten schriftlichen Begründung seines inzwischen von der Provisorischen Volkskammer angenommenen Vorschlages, die Immunität des Abgeordneten Günther Stempel aufheben zu lassen, hat die Parteileitung der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands Herrn Günther Stempel mit sofortiger Wirkung aus der Liberal-Demokratischen Partei ausgeschlossen. Herr Stempel ist demgemäß auch nicht mehr Mitglied der Fraktion der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands. Im Hinblick hierauf richtet die Fraktion der LDPD an das Präsidium der Provisorischen Volkskammer die Bitte, durch Beschluß der Provisorischen Volkskammer feststellen zu lassen, daß auch das Mandat des Herrn Günther Stempel als Mitglied der Provisorischen Volkskammer erloschen ist." Hiernach hat der Wahlpiüfungsausschuß folgenden Beschluß gefaßt: Auf Grund der ihm nach Art. 59 der Verfassung obliegenden Pflicht, das Recht der Mitgliedschaft der Abgeordneten der Kammer zu prüfen, stellt der Ausschuß fest, daß das Mandat des Abg. Günther Stempel erloschen ist. Der Ausschuß bittet die Provisorische Volkskammer, diese seine einstimmig getroffene Feststellung zu bestätigen. Ich lege den Beschluß des Wahlprüfungsausschusses dem Hohen Hause hiermit vor und bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die diesem Beschluß des Wahlprüfungsausschusses ihre Zustimmung geben und die dort getroffene Feststellung bestätigen wollen, um das Handzeichen. Ich danke. Sind Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die Feststellung des Erlöschens des Mandats des bisherigen Abgeordneten Günther Stempel ist einstimmig getroffen worden. 502 Ich teile dem Hause weiter mit, daß nach Mitteilung der Fraktion der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands als Nachfolger für den ausgeschiedenen Abgeordneten Stempel Herr Joachim Flatau, Potsdam, dem Hause angehören soll. Ich bitte das Haus, von dieser Regelung zustimmend Kenntnis zu nehmen. Das ist geschehen. Ich heiße Herrn Flatau in unserem Hause willkommen. Das Präsidium und der Ältestenrat schlagen dem Hohen Hause eine Erweiterung der Tagesordnung dahingehend vor, daß jetzt die Wahl eines weiteren Mitgliedes des Obersten Gerichts vorgenommen wird. Herr Ministerpräsident Grotewohl hat an mich am 7. September d, J. folgendes Schreiben gerichtet: Infolge gesteigerten Arbeitsanfalles bei den Kassationssenaten für Strafsachen des Obersten Gerichts und infolge Behinderung einer Richterin für längere Zeit ist die Wahl eines weiteren Richters für das Oberste Gericht erforderlich. Entsprechend dem Antrag des Herrn Präsidenten des Obersten -Gerichts hat die Regierung beschlossen, der Volkskammer die Wahl von Fräulein Irmgard Eisermann, Richterin beim Oberlandesgericht Schwerin, zum Richter des Obersten Gerichts vorzuschlagen. Sie finden in der Anlage Personalangatoen über Fräulein Eisermann. Da die Geschäftslage des Obersten Gerichts die Wahl eines weiteren Richters dringend erforderlich macht, bitte ich Sie, diese Wahl noch in der morgigen Sitzung der Volkskammer durchzuführen. Der Ältestenrat hat vorhin einstimmig beschlossen,' diesem Ersuchen des Herrn Ministerpräsidenten stattzugeben. Das Haus tritt, wie ich annehme, dieser Entschließung bei. Die Erweiterung der Tagesordnung ist in diesem Sinne beschlossen. Wir kommen dann zu dem soeben beschlossenen Punkt der Tagesordnung: Wahl eines weiteren Richters des Obersten Gerichts. Zu der Persönlichkeit, die hier als weiteres Mitglied des Obersten Gerichts vorgeschlagen wurde, bitte ich noch davon Kenntnis zu nehmen, daß Fräulein Eisermann Teilnehmerin an einem Richterlehrgang in Mecklenburg gewesen ist, sich dort und in ihrer späteren Tätigkeit als Amts- und Landrichter und zuletzt beim Oberlandesgericht Schwerin hervorragend bewährt hat und auf Grund dieser Bewährung als Mitglied des Obersten Gerichts vorgeschlagen wird. Sind andere Vorschläge zu machen oder wünscht das Haus in eine Aussprache hierüber einzutreten? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann bitte ich diejenigen Mitglieder des Hauses, die der Wahl von Fräulein Irmgard Eisermann als Richter beim Obersten Gericht zustimmen wollen, um das Handzeichen. Ich danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? 'Die Wahl ist einstimmig vorgenommen worden. Wir fahren nunmehr in der gedruckten Tagesordnung fort. Zur Beratung steht der Entwurf eines Gesetzes über die weitere Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler in der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksachen Nr. 137 und 141). Diese Gesetzesvorlage ist gemäß der dem Präsidium von dem Hohen Hause generell erteilten Ermächtigung vor der ersten Lesung den zuständigen Ausschüssen, und zwar Haushalts- und Finanzausschuß und Ausschuß für Arbeit und Gesundheitswesen, zur gemeinsamen Beratung überwiesen worden. Die Ausschüsse haben die Vorlage gestern verabschiedet.;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 520 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 520) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 520 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 520)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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