Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 519

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 519 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 519); für diesen Abschnitt des Gesetzes, der heute der Volkskammer vorgelegt wird, den Anstoß gegeben. (Bravo!) Diesen Bauern, die endlich den alten Untertanengeist überwunden haben, (sehr wahr!) die endlidi begriffen haben, daß sie neben ihren demokratischen Pflichten auch noch demokratische Rechte haben, die verstanden haben, was Demokratie bedeutet, die zu ihren Verwaltungsorganen Vertrauen gezeigt haben, haben wir es zü verdanken, daß wir heute mehr als 60 000 Altsiedlern helfen, endlich aus dieser Versklavung herauszukommen. Im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik beträgt die Zahl der Altsiedler, die noch unter diesen alten Verträgen leiden, mehr als 60 000 mit einer Restverschuldung von mehr als 490 Millionen DM, (hört, hört!) die eine Hektarfläche von mehr als 500 000 ha bearbeiten. Aber wenn Sie glauben, daß bei einer einzigen Verwaltungsstelle unserer Republik, zentral oder in den Ländern, darüber irgendwelche konkreten Unterlagen Vorgelegen haben, dann irren Sie sich. Die Agenten dieser agrarkapitalistischen Gesellschaften und der hinter ihnen stehenden Banken, die sich inzwischen alle nach Westberlin abgesetzt haben, haben im Laufe dieser Jahre verstanden, sämtliche Unterlagen, die die Altsiedlerverfahren betreffen, nach Westberlin zu verschleppen und von dort aus das Inkasso über die Organe unserer Verwaltungen zu organisieren. (Hört, hört!) Deshalb begrüßt meine Partei besonders, daß man den Bauern, den Altsiedlern, die Zahlungen anerkennt, die sie einmal aus Unkenntnis, zweitens aus alter Gewohnheit, drittens auch durch die Schuld unserer staatlichen Verwaltungen nach Westberlin an diese Banditen geleistet haben. Das ist auch deshalb nötig, weil auch unsere Deutsche Investitionsbank drauf und dran war, den Altsiedlern zu erklären: Zahlungen, die ihr seit 1945 nach Westberlin geleistet habt, erkennen wir nicht an, um ihnen vielleicht noch eine Doppelzahlung aufzuerlegen. Ich glaube, wir haben alle Veranlassung, etwas selbstkritischer zu werden und uns nicht damit zu begnügen, daß uns Gesetze vorgelegt werden, wir diese Gesetze begrüßen und zur Begründung dieser Gesetze Tatsachen anfühien, die schon länger bekannt gewesen sind, aber bisher für niemand Veranlassung gewesen sind, solche Tatsachen als Alarmsignale zu betrachten und dafür zu sorgen, daß solche Dinge rechtzeitig in Ordnung gebracht werden. Meine Partei begrüßt es, daß die Anwendung dieses Gesetzes nicht nur auf Klein- und Mittelbauern zutreffen soll, sondern auf alle Altsiedler, weil alle Altsiedler von den agrarkapitalistischen Gesellschaften betrogen und geschröpft worden sind. Wir sind der Auffassung, daß die Annahme dieses Gesetzes vor allem eine Sicherung und Festigung des bäuerlichen Eigentums bedeutet. Dieses kleine Beispiel der Aktivität etlicher Bauern, die den richtigen Weg gefunden haben, um uns auf einen Krebsschaden aufmerksam zu machen, soll eine Lehre für alle werktätigen Menschen sein. Es genügt nicht, einmal am Wahltag seine Stimme abzugeben. Unsere Demokratie erfordert, daß dieses Wahlrecht, diese demokratische Pflicht tagtäglich ausgeübt wird von jedem Werktätigen, ob in der Stadt oder auf dem Lande, und daß er seine Regierung rechtzeitig aufmerksam macht, wenn er irgendwo bemerkt, daß etwas geschieht, was unmöglich im Sinne einer antifaschistisch-demokratischen Regierung liegen kann. Nur dann, wenn diese Kontrolle von unten rechtzeitig wirksam ist, kann es überhaupt eine Kontrolle von oben her geben. In dieser Zusammenarbeit der Verwaltungen oben und der auf- merksamen, wachsamen Menschen unten liegt die Sicherung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung. (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Lange, der auf Grund seiner Beobachtungen und Erfahrungen als Vorsitzender der Zentralen Kommission für staatliche Kontrolle zu uns gesprochen hat, haben mit Recht die besondere Aufmerksamkeit des Hauses gefunden, und ich bin sicher, daß den Schlußfolgerungen, die er aus seiner Darstellung und aus dem Bericht über seine Erfahrungen gezogen hat, das ganze Haus vorbehaltlos zustimmt. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die vorliegenden Gesetzentwürfe. Daibei will ich eine Bemerkung machen. Ich habe schon eingangs der Sitzung darauf hingewiesen, daß eine besonders große Anzahl von Mitgliedern des Hauses heute an unserer Sitzung nicht teilnehmen kann. Das ist darin begründet, daß diese Sitzung ursprünglich nicht vorgesehen war, sondern daß ursprünglich die Disposition dahin ging, die gesamte Tagesordnung, die wir am Mittwoch vorgelegt haben, am Mittwoch zu Ende zu führen. Das war nicht möglich, weil noch ein drittes, außerordentlich wichtiges Gesetz als Entwurf von der Regierung verabschiedet werden konnte, das in den Rahmen der drei großen Gesetze der Hilfe, wie ich sie einmal nennen möchte, gehört und infolgedessen noch beraten werden mußte. Daraus ergab sich die Notwendigkeit der Anberaumung der heutigen Sitzung. Dem stand entgegen, daß eine große Anzahl der Mitglieder des Hauses und der Regierung schon feste Dispositionen für den heutigen Tag hatte treffen müssen, die es ihnen nicht ermöglichten, an der heutigen Sitzung teilzunehmen. Dabei handelt es sich um Großveranstaltungen der Nationalen Front und Konferenzen zur Vorbereitung des Fünfjahrplans mit seit langer Zeit festliegenden Terminen, die nicht mehr aufgehoben werden konnten. Ich stelle das ausdrücklich fest. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die in der Beratung miteinander verbundenen Punkte i und 2 der Tagesordnung. Die Beratung als solche ist abgeschlossen. Zur Abstimmung steht zunächst das Gesetz über Erlaß von Schulden und Auszahlung von Guthaben an alte und arbeitsunfähige Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, Drucksache Nr. 139, die zurückgeht auf die Drucksache Nr. 133. In der Drucksache Nr. 139 wird das Haus gebeten, den Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 133 anzunehmen. Wer diesem Antrag stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke! Sind Gegenäußerungen oder abweichende Äußerungen? Das ist nicht der Fall. Dieses erste der drei großen Hilfsgesetze hat damit die einstimmige Zustimmung des Hauses gefunden. (Beifall) Wir kommen zur Abstimmung über das zweite der uns hier vorliegenden Gesetze, nämlich über das Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern. Der Antrag, das Gesetz zu verabschieden, und zwar unter Berücksichtigung einiger vom Herrn Berichterstatter vorgetragenen Änderungen, findet sich in Drucksache Nr. 138, die die Drucksache Nr. 134, den Wortlaut des Gesetzes, aufgenommen hat. Es ist noch eine kleine Druckfehlerberichtigung hier zu notieren. In der Drucksache Nr. 138 heißt es unter „Präambel Abs. 1" in der drittletzten Zeile „von Landbaugesellschaften und andere". Es muß natürlich heißen „und anderen“. Ich bitte, das zu berichtigen. 501;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 519 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 519) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 519 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 519)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der hat als Bestandteil de: ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen. Darüber hinaus notwendige gesonderte Einschätzungen der Wirksamkeit der haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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