Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 513

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 513 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 513); Graeiber (SoziaMem. Fraikt.), Siemon (NDPD) und Fritz Lange (SED). Als erstem Redner erteile idi Herrn Abgeordneten Rübel für die Fraktion der Christlich-Demokratischen Union das Wort. Abg. Rübel (CDU): Meine Damen und Herren! Die Christlich-Demokratische Union begrüßt die beiden Vorlagen mit besonderer Genugtuung und stimmt ihnen vollinhaltlich zu. Die Tatsache, daß die Deutsche Demokratische Republik in der Lage ist, mit dem Entschuldungsgesetz für die Landwirtschaft Härten auszugleichen und einem wichtigen Berufsstand, den Bauern, eine so fühlbare Hilfe zu gewähren, beweist überzeugend, wie schnell sich unser Aufbau fortsetzt und wie richtig es ist, diesen Aufbau aus eigener Kraft, d. h. ohne Verschuldung, durchzuführen. Weil wir unsere wirtschaftliche Selbständigkeit erhalten haben, weil wir Herr im eigenen Hause geblieben sind, deshalb können wir ohne Rücksicht auf die Interessen etwaiger internationaler Geldgeber souverän die Entscheidung darüber treffen, inwieweit auf bestimmte Beträge verzichtet werden kann oder inwieweit wir Kredite für diesen oder jenen Berufsstand bereitstellen wollen. Wenn die ersten Maßnahmen, die wir jetzt beschließen, der Entschuldung der Neubauern dienen, so wird eindeutig bewiesen, daß es uns darauf ankommt, diese Menschen als vollwertiges Glied unserer Bevölkerung einzubauen und ihnen wirklich eine Heimat zu verschaffen, im Gegensatz zum Westen, wo die Umsiedler heute noch unter unwürdigen Bedingungen leben und wo kein Mensch daran denkt, etwa durch Schaffung von Neubauernstellen das gesunde Bauerntum durch Hinzuführung neuer Kräfte zu stärken. Daß die Deutsche Investitionsbank für die durch die Entschuldung entstandenen Ausfälle in voller Höhe Schuldbucheintragungen des Staates erhält, zeigt die Stärkung unserer Wirtschaft und damit unserer Finanzlage. Die Vorlage hat außerdem die Entschuldung derjenigen zum Inhalt, die in der Zeit vor 1933 Eigentum erworben haben. Es wird Zeit, die hierbei noch vorhandenen Auswüchse einer großkapitalistischen Kreditwirtschaft nunmehr endgültig zu liquidieren. Wir sind uns der großen Erleichterungen bewußt, die es für die Altsiedler bedeutet, wenn sie nun endlich das Eigentum kraft Gesetzes erwerben und wenn der Alpdruck, wegen noch bestehender Verbindlichkeiten das seinerzeit gekaufte Land eines Tages wieder zu verlieren, von ihnen genommen wird und sie die Gewißheit haben, daß die bisher durch harte Arbeit erworbenen und für das Land aufgewendeten Beträge ihnen nicht mehr verloren gehen körmen. Wir waren davon überzeugt, daß die Bauern am 15. Oktober ihren Dank gegenüber unserer Regierung für die große Förderung der Landwirtschaft abstatten würden. Wir glauben aber, daß sie sich nunmehr noch aktiver für die erfolgreiche Durchführung der großen Volkswahl einsetzen werden und daß sie noch mehr als bisher schon bereit sein werden, für die Sicherung um serer Ernährung zu arbeiten. Wenn schließlich mit der Vorlage die Möglichkeit einer langfristigen Kredithilfe für die Wiederinstandsetzung der Wirtschaftsgebäude und der Wohnhäuser der Klein-und Mittelbauern geschaffen wird, so rundet sich damit das Gesetz in logischer Weise ab. Vor allem ist es zu begrüßen, daß eine Stundung der Amortisation und Verzinsung für die bereits bestehenden Lasten erfolgt, wenn der Bauer nicht in der Lage ist, aus Einnahmen im Betrieb oder aus anderen Aufkommen derartige Zahlungen zu leisten. Der Wiederaufbaukredit hat den Vorrang, und dieser Grundsatz ist anzuerkennen, da die Beträge, die heute auf Grundi der Vorlage investiert werden, in der Zeit nach dem Kriege von unserem Volke neu erarbeitet wurden. Jeder arbeitende Mensch, auch der Bauer, hat sich als Treuhänder des ganzen Volksvermögens zu betrachten, und wenn ihm aus diesem Vermögen jetzt Kredite gegeben werden, dann ist die Sicherung dieser Beträge vordringlich. Auch mit dieser Vorlage sehen wir immer stärker den Übergang von der Improvisation zur Finanzplanung auf lange Sicht, ein eindeutiger Beweis für die Wandlung, die sich bei uns vollzogen hat, und für die Festigkeit des Fundamentes, auf dem sich der Aufbau in den künftigen fünf Jahren vollziehen wird. Bringt die erste Vorlage dem Bauernstand als einem tragenden Pfeiler unserer Wirtschaft erhebliche Vergünstigungen, so wendet sich die andere Vorlage an diejenigen, die als besonders bedauernswerte Opfer der nationalsozialistischen Herrschaft angesehen werden können. Es ist für meine Partei, die Christlich-Demokratische Union, ein Herzensbedürfnis, gerade dieser Vorlage zuzustimmen, weil wir immer wieder mit besonderem Nachdruck betont haben, daß die Not der alten und arbeitsunfähigen Menschen, der Witwen und der elternlosen Kinder von seiten des Staates berücksichtigt werden soll und man hier helfend eingreifen müsse. Wir sind uns dabei klar, daß dies in den vergangenen Jahren noch nicht in genügendem Maße möglich war. Die Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, selbst am Aufbau mitzuarbeiten, empfinden vielfach sehr bitter die scheinbare Nutzlosigkeit ihres Daseins. Mißverständnisse führen leicht zu Verstimmungen und schließlich dazu, daß die Alten das Gefühl haben, nicht verstanden zu werden. Durch den gewaltigen Substanzverlust am Volksvermögen waren selbstverständlich starke Abstriche bei den Altguthaben notwendig, und die großen Aufgaben unseres Aufbaus verbieten zur Zeit noch die Flüssigmachung der Beträge zur Auszahlung der umgewerteten Guthaben. Aber die Tatsache, daß ein Teilbetrag ausgegeben werden kann, zeigt, wie stärk die Wechselwirkung zwischen werteschaffender Arbeit auf der einen Seite und der Versorgung der alten und arbeitsunfähigen Menschen auf der anderen Seite ist. Je mehr wir die Steigerung unserer Produktion vorantreiben, desto eher ■werden wir in der Lage sein, denen zu helfen, die hierbei selbst nicht mehr eingeschaltet werden können. Aber und das erscheint uns besonders wichtig der Umstand, daß die schaffenden Menschen, daß besonders die jungen Menschen es ermöglicht haben, den Alten eine Hilfe zu gewähren, führt zu einer Stärkung des Gemeinschaftsgefühls. Wir sind davon überzeugt, daß auch diejenigen, die sich bisher manchmal nutzlos vorkamen und aus dieser Passivität heraus für die Ideen unseres neuen Staates nicht immer aufgeschlossen waren, nunmehr erkennen werden, wie groß die Bereitschaft gerade unserer sozialistischen Ordnung ist, allen Bürgern entsprechend ihrer besonderen Lage zu helfen. Wenn man durch das Gesetz neben der Auswertung eines hohen Betrages für die Barauszählung noch einen Erlaß der alten Bankschulden vornimmt, so reiht sich diese Maßnahme denen der Vorlage für die Landwirtschaft logisch an. Natürlich sollen nur die wirklich Bedürftigen begünstigt werden. Es kann nicht erwartet werden, daß wir denen die Schulden erlassen, die auf der anderen Seite über beträchtliche Vermögenswerte verfügen. Sie bleiben verpflichtet, durch Abtragung dieser Schulden nach ihren Kräften mitzuhelfen, daß all das, was aus dem Zusammenbruch überhaupt noch realisiert werden kann, auch wirklich gerettet und damit unserer Volkswirtschaft zugeführt wird. 495;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 513 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 513) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 513 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 513)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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