Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 510

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 510 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 510); sondern auch zu einer bedeutenden Festigung der Finanzwirtschaft unserer Republik geführt haben. Das heißt, die Übererfüllung unserer Volkswirtschaftspläne und die erfolgreiche Durchführung unserer Wirtschafts- und Finanzpolitik haben dazu geführt, daß die planmäßigen Einnahmen unseres Haushaltes bis zum 1. August dieses Jahres um 700 Millionen DM übererfüllt worden sind. Dabei wurden alle im Plan vorgesehenen Ausgaben, wie in den Gesetzen festgelegt, finanziert. Es ist ein klassisches Beispiel der Finanzpolitik unserer Republik, daß der finanzielle Niederschlag der Übererfüllung unserer Volkswirtschaftspläne, d. h. die Mehreinnahme von 700 Millionen DM, jetzt unmittelbar der Bevölkerung in Form von Lohnerhöhungen, Preissenkungen, Rentenerhöhungen und, wie es dieses Gesetz vorsieht, Auszahlung der Sparguthaben der alten Leute wieder zugute kommt. Aus der Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne wurde also ein Fonds für die Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung gebildet, der jetzt, nachdem die Durchführung der Pläne für den Rest des Jahres gesichert ist, der werktätigen Bevölkerung zukommt. Daraus ersehen Sie, daß die Pläne, die in dem großen Fünf jahrplan niedergelegt sind und die zu einer Verbesserung der Lebenshaltung der Bevölkerung führen werden, wie wir sie in der Geschichte Deutschlands bisher nicht gehabt haben, bereits durch die Übererfüllung der Pläne dieses Jahres in das akute Stadium getreten sind. Ich bin verpflichtet, die Frage zu beantworten, warum diese Übererfüllung der Einnahmen in Höhe von 700 Millionen DM jetzt durch dieses Gesetz zu einem erheblichen Teil den alten Leuten zugute kommt. Es sind uns folgende Bemerkungen gemacht worden: Im Zuge des Fünfjahrplanes wird das gesamte deutsche Volk eine wesentliche Verbesserung seiner Lebenslage erfahren. Die alten Leute haben uns geantwortet: Gut, das sehen wir ein, aber wir sind so alt, daß wir diese vielen Erfolge des Fünf jahrplanes nicht mehr alle erleben werden. Das heißt, sie haben den Wunsch ausgesprochen, an den Erfolgen des Fünfjahrplanes zu einem Zeitpunkt teilzunehmen, zu dem sie noch am Leben sind. Im Rahmen der allgemeinen Politik unserer Regierung, die der Sorge um die alten Leute ihre besondere Aufmerksamkeit widmet, schlägt aus diesem Grunde die Regierung vor, über die Rentenerhöhung hinaus den alten Leuten und nur diesen ihre Guthaben aus den alten Sparguthaben auszuzahlen. Dazu ist noch zu bemerken: Die Guthaben, die auf den Sparkassen gebildet worden sind, sind von den früheren Machthabern nicht zum Aufbau der Volkswirtschaft benutzt worden, sondern sind durch die Finanzierung des faschistischen Krieges vergeudet worden. Das Geld, das auf die Sparkassen gebracht worden ist, ist vernichtet. Was also heute den alten Leuten gegeben wird, bedeutet nicht eine Auszahlung alter, früher gebildeter, vorhandener Werte, sondern eine Auszahlung von Werten, die durch diejenigen Menschen geschaffen worden sind, die heute im Produktionsprozeß stehen. (Sehr richtig!) Das heißt, diese zusätzliche Verbesserung für die alten Leute ist nur möglich, weil die werktätige Bevölkerung auf allen Gebieten ihre Pläne erfüllt hat. (Sehr wahr!) Sie ist insbesondere nur deswegen möglich, weil unsere jungen Aktivisten, unsere neue deutsche Jugend ihre Aufgabe unter anderem darin sieht,' in Hochachtung vor den Alten ihre Uberleistungen auch dazu zu verwenden, daß man den alten Leuten einen besseren Lebensabend gibt, als wir sonst zu gewähren in der Lage wären. (Beifall) Was die Regierung vorschlägt, ist also nichts anderes als ein Geschenk unserer neuen Jugend an das Alter. (Beifall) Präsident Dieckmann: Die soeben von Herrn Staatssekretär Rumpf gegebene Begründung bezog sich, wenn ich recht verstanden habe, in erster Linie auf das Gesetz zu Punkt 1 der Tagesordnung. Da wir die Beratung der beiden Gesetze zu Punkt 1 und Punkt 2 miteinander verbunden haben und eine gemeinsame Aussprache durchführen wollen, darf ich fragen, ob die Regierung das zweite Gesetz über die Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern noch besonders begründen will. Falls das der Fall ist, bitte ich, das jetzt unverzüglich zu tun, damit sich dann die gemeinsame Beratung beider Gesetze anschließen kann. Herr Staatssekretär Rumpf hat noch einmal das Wort. Staatssekretär Rumpf (Min. d. Finanzen): Das zweite Gesetz, das Ihnen die Regierung vorschlägt, beinhaltet einen Schuldenerlaß für die Neubauern, d. h. eine Reduzierung der Baukredite, die die Neubauern nach der Kapitulation aufgenommen haben, um 50%, soweit sie nicht durch die Währungsreform im Jahre 1947 bereits auf ein Fünftel reduziert worden sind. Darüber hinaus schlägt Ihnen die Regierung vor, daß den sogenannten Altsiedlern ihre Restschulden ebenfalls um 50% reduziert werden, und drittens eine gesetzliche Regelung für die Kredithilfe an Klein- und Mittelbauern, soweit sie für die Instandsetzung bzw. den Wiederaufbau ihrer Wohn- und Wirtschaftsgebäude erforderlich ist. Zu den einzelnen Teilen dieses Gesetzes habe ich folgende Bemerkungen zu machen: Diejenigen Neubauern, die bis Ende des vergangenen Jahres und auch noch in diesem Jahr ihre Gebäude errichtet haben, haben ohne jeden Zweifel unter außerordentlich schwierigen Bedingungen diese Bauvorhaben durchgeführt. Sie haben infolge der damals und bis in die letzte Zeit noch vorhandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten diese Bauten zu Kosten errichtet, die' erhöht waren. Ihnen allen ist bekannt, daß unser Transportwesen, die geringe Produktivität der Arbeit, die Schwarzmarktverhältnisse dazu geführt haben, daß auch ein Teil von privaten Unternehmern, Landbaugesellschaften usw. diese Lage benutzt hat, solche Bauten zu Preisen zu errichten, die ungerechtfertigt hoch waren. Das führte dazu, daß die Neubauern Kredite in einer Höhe aufnehmen mußten, die wirtschaftlich nicht ganz gerechtfertigt ist. Diejenigen Neubauern, die unter den heutigen Verhältnissen aufbauen, bauen unter günstigeren Bedingungen. Die Regierung schlägt aus diesem Grunde vor, denjenigen Neubauern, die im Vertrauen auf die fortschrittliche Entwicklung in den ersten Jahren trotz der hohen Kosten gebaut haben, jetzt diese Kreditschulden auf die Hälfte zu reduzieren: Das ist ein erheblicher Beitrag, um unsere Neubauernwirtschaften gesunden zu lassen. Die vielen Leistungen, die von der Republik und unserer neuen Ordnung zur Festigung der Neubauernwirtschaften durchgeführt worden sind, erfahren dadurch einen weiteren erheblichen Beitrag. Während in Westdeutschland die dort untergebrachten Umsiedler unter den grausamsten Verhältnissen leben, keine Möglichkeit haben, sich eine Existenz zu gründen, wird hier ein weiterer Beitrag geleistet, um denjenigen Menschen, die ihre Heimat verloren haben und auf unserem Gebiet seßhaft geworden sind, die Bildung und Festigung ihrer wirtschaftlichen Existenz zu beschleunigen. Der zweite Teil des Gesetzes behandelt die Entschuldung der sogenannten Altsiedler. Sowohl in der Weimarer Republik als auch in der Nazizeit sind von den alten Großgrundbesitzern, den Junkern und den von ihnen gebildeten monopolkapitalistischen Landsiedlungsgesellschaften sowie ihren Banken der schlechteste Boden, die unrentabelsten und verschuldetsten Güter zur Siedelung freigegeben worden. Dieses Siedlungsverfahren hatte einen doppelten Zweck, nämlich einmal die pleite- 492;
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Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader künftig beachten. Dabei ist zugleich mit zu prüfen, wie die selbst in diesen Prozeß der Umsetzung der operativen Informationen und damit zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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