Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 505

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 505 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 505); unsere Veterinäre alles daran setzen, daß diese Impfungen korrekt und sauber durchgeführt werden. Audi ist der Preis für eine Impfung von 1,65 DM, um den es wohl sehr lange gegangen ist, so, daß er von jedem Tierhalter getragen werden kann. Zu dem Gesetz selbst schlagen die beiden Ausschüsse nur einige kleine Änderungen vor. Zum § 2, der in seiner Fassung zwar bestehen bleiben soll, wünschen vor allem die Tierzüchter, die dem Wirtschaftsausschuß angehören, daß der Herr Minister, bevor er die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt, erst eine Aussprache mit den zuständigen Organisationen herbeiführen möge. Nach der Erklärung des Vertreters der Regierung will man die geimpften Rinder durch ein Brandzeichen an der Backe kennzeichnen. Dieses Brandzeichen, das einen Durchmesser von ungefähr 6 cm haben soll, halten die Fachleute im Landwirtschaftsausschuß nicht für gut; denn kein Züchter findet es gerade schön, wenn ein Zuchttier durch ein solches Zeichen verunstaltet würde. Auch waren die Fachleute der Ansicht, daß wir in unserer Republik in der Tierzucht doch schon wieder so weit fortgeschritten sind, daß wir gutes Zuchtmaterial in Kürze auch wieder exportieren können, und daß wir es uns schon aus diesem Grunde nicht erlauben können, mit einem solchen Brandzeichen die Kennzeichnung vorzunehmen. Im § 4 Abs. 1, 3. Zeile, schlagen wir vor, vor dem Wort „erschwert" das Wort „böswillig“ einzufügen. Ebenfalls im § 4 Abs. 1 bitten wir in der vierten Zeile nach dem Wort „beseitigt” den Punkt durch ein Komma zu ersetzen, und hinter dem Wort „beseitigt" bitten wir anzufügen: „fälschlich anbringt oder verfälscht“. In der Begründung bitten wir in der vorletzten Zeile das Wort „jährlichen" zu streichen und dafür „jeweiligen" zu setzen. Die Mitglieder beider Ausschüsse bitten das Hohe Haus, mit den von mir soeben vorgetragenen Änderungen dem Gesetz seine Zustimmung zu geben. (Beifall) Präsident Dieckmann: Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor, so daß die Beratung zur ersten und zweiten Lesung geschlossen werden kann. Zur Abstimmung steht die Drucksache Nr. 125, die die Gesetzesvorlage Drucksache Nr. 124 aufgenommen hat. Ich weise noch in Ergänzung der Mitteilungen des Herrn Berichterstatters auf folgendes hin; Die Begründung des Gesetzes Drucksache Nr. 124 ist selbstverständlich nicht Bestandteil des Gesetzes. Die Überschrift des Gesetzes lautet: „Gesetz über die Schutzimpfung der Rinder gegen Maul- und Klauenseuche vom 1950". Am Ende der Präambel ist der Punkt nach dem Wort „beschlossen" durch einen Doppelpunkt zu ersetzen. Ich bitte, auch diesen Feststellungen mit Ihrer Abstimmung gleichzeitig die Zustimmung geben zu wollen. Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die dem Gesetzentwurf in der vorgetragenen Fassung zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Ich danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Auch keine Stimmenthaltungen! Dann ist auch dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben worden. Wir kommen nunmehr zu Punkt 10 der Tagesordnung: Gesetz über Erlaß von Schulden und Auszahlung von Guthaben an alte und arbeitsunfähige Bürger der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache Nr. 133). Ich will schon hier bemerken, daß in einem gewissen größeren Zusammenhang damit auch der nächste Punkt der Tagesordnung steht, die Vorlage der Regierung über die Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern, Drucksache Nr. 134. Wir treten nunmehr in die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs ein. Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat hat dem Hause vorgeschlagen, die Gesetzesvorlage zunächst dem Haushalts- und Finanzausschuß zur Beratung zu überweisen. Ich darf wohl feststellen, daß Sie diesem Anträge zustimmen. Ich höre keine Gegenäußerungen und nehme das als beschlossen an. Das gleiche gilt für den nächsten Punkt der Tagesordnung: Gesetz über die Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern (Drucksache Nr. 134), den ich eben schon erläutert habe. Hier ist die gleiche Situation. Zu der ersten Lesung, die wir heute haben, liegen keine Wortmeldungen vor. Hier liegt ebenfalls der Vorschlag des Ältestenrats vor, die Vorlage dem Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft und dem Haushalts- und Finanzausschuß zur gemeinsamen Beratung zu überweisen, und zwar in einer Sitzung das möchte ich noch einmal besonders hervorheben, weil hier Zweifel entstanden sind , die morgen um 11 Uhr stattfindet, nicht, wie die Einladung ursprünglich lautete,' um 9 Uhr. Es ist so beschlossen. Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen sodann noch folgende Mitteilungen zu machen: Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausscfausses, Herr Abgeordneter Fritz Lange, hat mich gebeten, dem Hohen Hause von folgendem, im Laufe des heutigen Tages in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Provisorischen Volkskammer gefaßten Beschluß Kenntnis zu geben: Der Wahlprüfungsausschuß der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat von dem Inhalt des am 5. September d. J. an das Präsidium gerichteten, die Inhaftnahme eines Abgeordneten der Volkskammer betreffenden Schreibens des Herrn Ministerpräsidenten Grotewohl Kenntnis genommen und gemäß Art. 59 und 67 der Verfassung, dem Vorschläge des Ministerpräsidenten sowie der Empfehlung des Präsidiums folgend, beschlossen, die Immunität des Abgeordneten Günther Stempel aufzuheben. Dieser Beschluß bedarf, um in Kraft treten zu können, der Zustimmung bzw. der Stellungnahme des Hohen Hauses. Ich bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die diesem Beschluß ihre Zustimmung geben wollen, die Hand zu erheben. Ich danke. Sind Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das Haus ist dem von mir mitgeteilten Beschluß des Wahlprüfungsausschusses einstimmig beigetreten. Ich habe weiter mitzuteilen, daß, wie ich vorhin schon erwähnte, die nächste Vollsitzung der Volkskammer übermorgen, also am Freitag, dem 8. September, um 10 Uhr stattfinden wird. Wir werden in dieser Sitzung die beiden Gesetzesvorlagen, die wir eben in erster Lesung behandelt haben zu den Punkten 10 und 11 der heutigen Tagesordnung , verabschieden, nachdem die Ausschüsse des Hauses morgen die Vorlagen eingehend beraten haben werden. Die Tagesordnung wird noch erweitert: darüber geht den Mitgliedern des Hauses noch rechtzeitig eine Mitteilung zu. Ich bitte weiter, schon heute davon Kenntnis zu nehmen, daß die übernächste Sitzung der Provisorischen Volkskammer voraussichtlich am Mittwoch, dem 27. September, stattfinden wird, und bitte die Mitglieder des Hauses; ihre Dispositionen danach treffen zu wollen. Die nächste Sitzung findet also übermorgen um 10 Uhr statt. Die heutige Sitzung ist hiermit geschlossen. 487;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 505 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 505) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 505 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 505)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Konspiration des während des Treffs, Überlegungen hinsichtlich eines zweckmäßigen und wirksamen Treff verlauf Entsprechend der Bedeutsamkeit des Treffs ist festzulegen, ob die schriftlich erfolgen muß und mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter des Operativ-Technischen Sektors die notwendigen Festlegungen zu treffen. Zur Alarmierung des Mitarbeiterbestandes in Objekten der Kreis- und Objektdienstctellen sind geeignete Einrichtungen zur Signalgebung zu installieren.

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