Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 501

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 501 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 501); der Erwartung Ausdruck geben, daß die etwaige Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte wie bei allen übrigen Steuerzensiten hier noch mit in die neuen Tarife eingebaut wird. Sehr wesentlich sind auch die Ubergangsvorschriften nach § 14. Hiermit wird zweifellos dem produzierenden und reparierenden selbständigen Handwerk seitens der Deutschen Demokratischen Republik eine großzügige Geste des Entgegenkommens bewiesen, indem einmal Steuerschulden, die sich aus Kontrollen für die Veranlagungszeit bis zum 31. Dezember 1949 ergaben, soweit sie nicht bereits entrichtet sind, erlassen werden. Ferner werden, soweit der Steuerschuldner die im Abs. 1 genannten Steuern verkürzt hat, gegen ihn laufende Steuerstrafverfahren eingestellt und neue Verfahren nicht mehr eingeleitet. Bereits ausgesprochene, aber noch nicht getilgte Geldstrafen werden den Steuerschuldnern erlassen. Das Handwerk selbst wird vielleicht über die Ubergangsvorschriften etwas verschiedener Meinung sein. Aber wir können uns den an uns herangetragenen Wünschen, daß eventuell auch noch nachträglich Vergünstigungen oder Gutschriften für bereits getilgte Steuerschulden und auch Steuerstrafen stattfinden sollten, nicht anschließen. Denn wir müssen uns vor Augen halten, daß die weitaus größte Mehrzahl der Betriebe in allen Berufsgruppen des Handwerks ihrer Steuerpflicht ehrlich und aufrichtig nachgekommen ist. Die Steuertabellen, die uns demnächst in einem Gesetz vorgelegt werden, sollen verankern, daß hier die volle vorhandene Steuerkraft des Handwerks ausgeschöpft wird, daß aber andererseits auch Überspitzungen nach oben oder unten in jeder Weise vermieden werden. Meine Damen und Herren! Wenn wir am 9. August 1950 das Gesetz zur Förderung des Handwerks angenommen haben und heute auch dieses weitergehende Gesetz über die Steuer des Handwerks als Folge des genannten Gesetzes annahmen, so haben wir in der Deutschen Demokratischen Republik unter Beweis gestellt, daß wir dem produzierenden und reparierenden Handwerk nicht mit hohlen Phrasen und Deklamationen helfen wollen, sondern mit seinem Einbau auf gesicherter Existenzbasis in die Volkswirtschaftspläne unserer Deutschen Demokratischen Republik. Welche wirtschaftliche Bedeutung alle Fraktionen des Hauses ausnahmslos dem Handwerk in unserer Gesamt-wirtscfaaft zusprechen, geht einmal aus den Erklärungen hervor, die ich eingangs meiner Ausführungen aus der vorigen Sitzung am 9. August 1950 angezogen habe, dann aber auch aus der Verankerung, die das produzierende und reparierende Handwerk in den Volkswirtschaftsplänen und besonders auch im neuen Fünf jahrplan gefunden hat. Somit glauben wir, daß aus diesem neuen Gesetz, das wir heute hier annehmen, ein neuer Kraftquell und auch ein neuer Wille, den Aufbau der demokratischen Wirtschaft noch mehr zu fördern als bisher, im Handwerk entspringen werden. Ich kann deshalb für die Christlich-Demokratische Union diesen Gesetzentwurf nur begrüßen, und es ist eine Selbstverständlichkeit, daß wir ihm auch in der ersten und zweiten Lesung unsere Zustimmung geben. Die Christlich-Demokratische Union hat in ihrer Betrachtung der Wirtschaftspolitik mit konstruktiven Vorschlägen, z. B. auch in der Förderung des vergangenen und bereits erfüllten Zweijahrplanes, immer wieder hervorgehoben, welche gesamtwirtschaftliche Bedeutung dem Handwerk zukommt. So können wir auch hier heute nur sagen und damit möchte ich meine Ausführungen schließen : Für das Handwerk ist keine Resignation mehr am Platze; sondern das Handwerk kann mit Zuversicht und Mut der neuen Entwicklung, auch seiner eigenen wirtschaftlichen Gestaltung, nicht nur im Rahmen unserer Deutschen Demokratischen Republik entgegensehen, sondern wir haben zweifellos mit diesen Gesetzen zur Förderung des Handwerks auch bedeutsame Bausteine beigetragen für die Zeit, wenn die wirtschaftliche Einheit Deutschlands wiederhergestellt sein wird. Ich glaube, auch dann können andere Wege, als wir sie eingeschlagen haben, für die Förderung des Handwerks nicht beschriften werden. (Beifall) Präsident Dieckmann: Als nächster Redner spricht Herr Abgeordneter August Heiden für die Fraktion FDGB/FDJ u. a. Abg. Heiden (FDGB/FDJ u. a.): Meine Damen und Herren! Bereits in der Präambel zum Gesetz zur Förderung des Handwerks vom 9. August 1950 ist mit Recht hervorgehoben worden, daß das Handwerk an dem erfolgreichen Aufbau der Friedenswirtschaft und bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des allgemeinen Bedarfs tatkräftig mitgewirkt hat. Nicht nur in Anerkenntnis dessen, sondern in der Erkenntnis, daß die Zusammenarbeit des Handwerks mit der volkseigenen Wirtschaft erforderlich ist, hat die Regierung unserer Deutschen Demokratischen Republik nach Annahme des obigen Gesetzes im weiteren Verfolg eine neue Gesetzesvorlage uns überreicht, in der nun dem Handwerk eine weitere sichtbare Hilfe gegeben werden soll. Das Gesetz über die Steuer des Handwerks, das vor uns liegt, wird von den Handwerkern unserer Deutschen Demokratischen Republik wirklich lebhaft begrüßt. Im § 7 des Gesetzes vom 9. August 1950 heißt es, wie bereits angedeutet worden ist: „Die Besteuerung des Handwerks ist zu vereinfachen.“ Es ist „eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, welche die steuerliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Handwerksberufe berücksichtigt." Der vorliegende Entwurf über die Steuer des Handwerks stellt ein neues Prinzip auf und verläßt damit die alte Methode der Besteuerung. Bisher war der Handwerker nach der von den Nazis eingeführten Methode gezwungen, eine steuerliche Buchführung zu machen. Diese wurde in den wenigsten Fällen vom Finanzamt, wie die Praxis bewiesen hat, anerkannt. Diese Methode, den Kleinen zu hängen und den Großen laufen zu lassen, entsprach der monopolkapitalistischen Entwicklung der Vergangenheit. Der Handwerksmeister empfand es geradezu als eine Strafe; denn je mehr er arbeitete, je fleißiger er war, um so höher wuchs seine Steuerleistung. Er sah im Finanzamt seinen Mitesser. Die breiten Schichten des Handwerks begrüßen diesen entscheidenden Schritt der Regierung. Mit der Einführung eines Steuersolls, ausgehend vom Alleinmeister, wird jedem Handwerker Gerechtigkeit zuteil. Mit der Erfüllung seines Solls ist der Meister jeder weiteren steuerlichen Verpflichtung dem Staate gegenüber ledig. Alle Einzelsteuern fallen fort. Er braucht, wie bereits betont worden ist, weder eine Einkommensteuer, Umsatz-, Gewerbe- und Vermögensteuer für betriebliches Vermögen zu zahlen, noch ist hierüber ein Nachweis in den Büchern zu führen. Es wird auch nicht mehr Vorkommen, daß die Prüfer des Finanzamts dem Handwerksmeister das Leben schwer machen. Der Meister wird auf Grund des noch zu erlassenden Steuertarifs ohne unnötige Schreibarbeit und ohne Bürokratismus viel leichter in der Lage sein, seine Steuern zu zahlen. Es ist bereits gesagt worden, daß er für diesen Aufwand an Zeit und Mühe produktive Arbeit leisten kann und somit der Wirtschaft dienlicher ist. Man machte und macht uns sehr oft den Vorwurf, daß in unserer Deutsche Demokratischen Republik der Wille vorhanden sei, das Handwerk zu beseitigen, ihm Schwierigkeiten zu machen, es auszulöschen und in den volkseigenen Betrieben aufgehen zu lassen. Daß es der Deutschen Demokratischen Republik ernsthaft darum zu tim 483;
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Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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