Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 495

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 495 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 495); Präsident Dieckmann: Das Haus hat von dieser gemeinschaftlichen Erklärung aller Fraktionen Kenntnis genommen, die die Drucksachennummer 136 trägt und unterzeichnet ist für die Fraktion der SED von dem Abgeordneten Wilhelm Koe-nen, der CDU von August Bach, der LDP von Dr. Liebler, der NDPD von Vincenz Müller, der DBD von Paul Scholz, für die Sozialdemokratische Fraktion von dem Abgeordneten Hans Müller, für die Fraktion des Kulturbundes usw. von dem Abgeordneten Gysi und für die FDGB-Fraktion von Herbert Warnke. Wir kommen nunmehr, da Wortmeldungen im übrigen nicht mehr vorliegen, zur Abstimmung über das Patentgesetz selber. Zugrunde liegt der Abstimmung die Drucksache Nr. 119, die die Drucksache Nr. 118 in sich aufgenommen hat. Wesentlich ist ich will noch einmal daran erinnern , daß in der Drucksache Nr. 118 im letzten Paragraphen, § 83, die Ausfüllung der Lücke vorzunehmen ist. Der § 83 hat also nach der Erklärung des Berichterstatters den Wortlaut: Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1950 in Kraft. Zu der Präambel, die in Drucksache Nr. 119 -aufge-nommen ist, sei noch einmal daran erinnert, daß auf der zweiten Seite zwei Änderungen vorgenommen worden sind. Einmal ist das Wort „vorliegende" gestrichen, und dann ist im letzten Absatz aus der Einzahl bei „Gesichtspunkt" eine Mehrzahl geworden. Im übrigen sind die Änderungen in der Drucksache Nr. 119 sämtlich verzeichnet. Wer der Drucksache Nr. 119 mit den noch einmal von mir vorgetragenen Änderungen in dieser Fassung und damit dem Patentgesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke! Will jemand gegen das Gesetz stimmen? Sind Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Ich stelle die einstimmige Annahme dieses für die weitere Entwicklung aut diesem Gesamtgebiet so wichtigen Gesetzes fest. (Beifall) In Verbindung hiermit haben wir nunmehr die Abstimmung vorzunehmen über den Gesetzentwurf über die Errichtung eines Amtes für Erfindungs- und Patentwesen in der Deutschen Demokratischen Republik,- Drucksache Nr. 120, die aufgenommen ist von der Drucksache Nr. 121, in der entsprechend dem auch mündlich vorgetragenen Antrag des Berichterstatters vorgeschlagen ist, dem Gesetz in der Fassung der Drucksache Nr. 120 die Zustimmung zu geben. Auch hier ist eine Änderung zu verzeichnen insofern, als eine Ergänzung am Schluß des Gesetzes vorzunehmen ist. Der § 4 fällt in der bisherigen Fassung dei Drucksache Nr. 120 weg und erhält stattdessen die folgende Fassung: Das Gesetz tritt am 1. Oktober 1950 in Kraft. Wer dem Gesetz in dieser Fassung mit dieser Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke! Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch dieses Gesetz ist einstimmig angenommen worden. Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen nunmehr zu Punkt 7: Gesetz über die Steuer des Handwerks (Drucksachen Nr. 122 und 123). Bevor ich hierzu dem Herrn Vertreter der Regierung das Wort erteile, will ich noch eine Bemerkung zu einem der vorhergehenden Punkte der Tagesordnung machen, nämlich zu Punkt 4, zum Aufbaugesetz. Es erscheint mir notwendig; weil hier ein Zweifel hätte bestehen können, besonders darauf hinzuweisen, daß im § 14 dieses Gesetzes die angenommene Fassung des letzten Satzes folgendermaßen lautet: Die Entschädigung erfolgt nach den zu erlassenden gesetzlichen Bestimmungen. Das ist vom Berichterstatter auch so vorgetragen worden. Es entstanden aber Zweifel anderer Art daran, ob die Beschlußfassung auch in dieser Form erfolgt sei. Das ist der Fall. Ich stelle das fest. Ein Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wir fahren nunmehr in der Tagesordnung fort. Die erste und zweite Lesung auch dieses Gesetzes über die Steuer des Handwerks sind verbunden. Die entsprechenden Fristverzichte sind generell ausgesprochen worden. Die Vorlage ist im Wirtschaftsausschuß und Haushaltsund Finanzausschuß beraten worden. Die Beratung ist abgeschlossen worden. Als Berichterstatter wird nach dem Vertreter der Regierung Herr Abgeordneter Ludwig Kühn sprechen. Ich erteile nunmehr zur Begründung der Gesetzesvorlage Herrn Minister der Finanzen Dr. Loch das Wort. Minister Dr. Loch (Min. d. Finanzen): Meine Damen und Herren! Die bisherige Besteuerung des Handwerks unterschied sich nicht wesentlich von der Besteuerung von Industrie, Handel und Landwirtschaft. Es wurde also auf die besondere leistungsmäßige Stellung des Handwerks keine Rücksicht genommen, die Qualitätsarbeit steuerlich nicht gefördert; denn wenn jede Einnahmeerhöhung sich sofort als Steigerung, noch dazu als progressive Steigerung des Steuersolls auswirkte, so mußte das naturgemäß den Anreiz des Handwerkers zur Mehrleistung hemmen oder aber ihn dazu verführen, durch die verschiedenartigsten Buchungsmanöver sich seinen Steuerpflichten zu entziehen. Nach diesen beiden ungünstigen Richtungen wirkte sich auch die Unübersichtlichkeit des Steuerwesens aus, indem sie einerseits das Handwerk überall Fallstricke vermuten ließ, andererseits auch wieder allerlei Schlupfwinkel zu eröffnen schien. Es galt also, eine Handwerkssteuer zu schaffen, die sowohl den Besonderheiten des Berufsstandes Rechnung trägt und ihn pfleglich behandelt als auch durch ihre Einfachheit dem Handwerker selbst und der Steuerbehörde die Arbeit erleichtert. Sie hahen in ihrer Sitzung vom 9. August das große Gesetz zur Förderung des Handwerks beschlossen. In der gleichen Richtung mußte sich auch die Steuergesetzgebung für das Handwerk bewegen. Es mußten Wege gefunden werden, die der Bedeutung des Handwerks im Fünf jahrplan gerecht wurden. Bedenken Sie bitte, daß die bisherige Besteuerung aus der Zeit des Monopolkapitalismus stammt und daher einseitig zugunsten der industriellen Großbetriebe ausgerichtet war! Während nämlich der Großbetrieb von vornherein kaufmännisch organisiert ist und es insofern leichter hat, mit den Fragen der Besteuerung fertig zu werden, ist kaufmännisches Denken dem einfachen Handwerker zunächst fremd. Er mußte sich also regelmäßig der privaten Steuerberatung bedienen, und die dafür ausgeworfenen Kosten kamen der Wirtschaft in keiner Form zugute. Die Besteuerung geschah dann in folgender Form: 1. Die Einkommensteuer erfaßte das gesamte Einkommen aus allen etwaigen Quellen. 2. Die Gewerbesteuer basierte auf dem Ertrag des Handwerksbetriebes. 3. Die Vermögensteuer umfaßte den Besitz jeder Art. 4. Die Umsatzsteuersteuer richtete sich nach der Summe der gezahlten Entgelte. Zu all dem waren natürlich umfangreiche Nachweisungen und eine komplizierte Buchführung notwendig, die sämtlich der eigentlich handwerklichen Tätigkeit gar nicht entsprachen. Es mußten also,- wie gesagt, unnötige Arbeitskräfte eingesetzt werden, da weder der Handwerksmeister noch etwa seine Familienangehörigen die Steuerarbeit bewältigen konnten, während sonst ja dei Handwerksbetrieb seiner Natur nach leicht auf die Familie zurückgreifen kann. 477;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 495 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 495) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 495 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 495)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - auch unter bewußter Verfälschung von Tatsachen und von Sachverhalten - den Untersuchungshaft Vollzug Staatssicherheit zu kritisieren, diskreditieren zu ver leumden. Zur Sicherung dieser Zielstellung ist die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

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