Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 494

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 494 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 494); Wortmeldungen für eine Aussprache liegen dem Präsidium bisher aus dem Hause nicht vor. Hingegen ist Ihnen inzwischen die Drucksache Nr. 136 zugegangen, bzw. sie wird jetzt verteilt, mit dem Wortlaut einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen der Provisorischen Volkskammer zu dem jetzt zur Beschlußfassung anstehenden Patentgesetz. Herr Abgeordneter Chwalek ist gebeten worden, diese gemeinsame Erklärung allei Fraktionen hier zu verlesen. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Chwalek (FDGB/FDJ u. a.): Meine Damen und Herren! Wie Sie soeben vom Herrn Präsidenten erfahren haben, bin ich ermächtigt, im Namen aller Fraktionen des Hohen Hauses zu den vorliegenden und zur Beratung stehenden Gesetzentwürfen eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Sie hat folgenden Wortlaut: Die Provisorische Volkskammer begrüßt in dem vorliegenden Entwurf zu einem neuen Patentgesetz ein wertvolles Instrument, die Erfindertätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern. Mit dem Aufbau der volkseigenen Industrie entwik-kelte sich in den Betrieben das Verbesserungs-, Vorschlags- und Erfindungswesen. Es wird der Erfahrungsaustausch von Betrieb zu Betrieb organisiert. Die Aufgabe bestand im Anfang darin, jede Anregung zum Aufbau unserer Wirtschaft dieser so schnell wie möglich zuzuführen, um sie ihr nutzbai zu machen. Aus den Erfahrungen dieser Entwicklung ergab sich die Notwendigkeit, die Rechte der Urheber dieser Anregungen zu wahren; zu sichern und ihnen eine angemessene Vergütung zu gewähren. Während die Anordnung über die Förderung des Erfindungswesens und die Auswertung des betrieblichen Vorschlagwesens vom 15. September 1948 nur eine Registrierung der Patente im Büro für Erfindungswesen zur Sicherung der Priorität vorsah, schafft das neue Patentgesetz eine Prüfung der Patentanmeldungen nicht nur auf Wirtschaftlichkeit und Nutzungsmöglichkeit, sondern auf Patentfähigkeit und gibt damit den Erfindern ein Anrecht auf Patenterteilung. Der vorliegende Patentgesetzentwurf ist also aus den Erfahrungen der gesamten werktätigen Bevölkerung hervorgegangen. Er ist organisch aus Erfahrungen und enger Zusammenarbeit zwischen Aktivisten und technischer Intelligenz mit Unterstützung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes erwachsen. Hier sei an die Auswüchse des früheren Einspruchsverfahrens der kapitalistischen Patentgesetzgebung erinnert. Die Patenterteilung wurde durch künstlich inszenierte Einsprüche im Interesse der großen Konzerne bewußt verzögert, um den Erfinder um die Früchte seiner Arbeit zu bringen. Die üblen Methoden, deren man sich dabei bediente, sind hinreichend bekannt. Die Fälle, daß Erfinder durch Mangel an Geldmitteln von der Weiterverfolgung ihrer Patentanmeldung Abstand nehmen mußten oder verarmt darüber hinwegstarben, sind nicht zu zählen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zwar auf eine öffentliche Auslegung vor der Erteilung des Patentes verzichtet, jedoch bedeutet das nicht, daß zu den Patenten keine Stellung genommen werden kann. Es ist vielmehr jederzeit möglich, bei den Spruchstellen eine Berichtigung des Patentes zu erreichen, auf Mängel hinzuweisen oder gegebenenfalls die Nichtigkeitserklärung eines Patentes durchzusetzen. In den kapitalistischen Staaten hat sich aur dem Gebiete des Patentwesens ein Gangstertum her* ausgebildet, das mit allen Mitteln den technischen Fortschritt im Interesse der Erhaltung des Friedens lähmt und nur darauf bedacht ist, den Profitinteressen der Monopolisten zu dienen. Nur zu oft wer- den wertvolle Erfindungen unterdrückt. Dabei sei an die anrüchigen Sperrpatente, nach denen gute Er findungen in den Tresors der Monopolverbände verschwanden, erinnert. Die Förderung der technischen Intelligenz in dei Deutschen Demokratischen Republik erhält durch das Patentgesetz neuen Auftrieb. Der Gesetzentwurf bringt neben dem bekannten Ausschließungspatent, an dem der Erfinder ausschließliche Rechte hat, als Novum in der deutscher, Patentgesetzgebung das „Wirtschaftspatent". Das Wirtschaftspatent enthebt den Erfinder der Sorge um die Nutzung seiner Erfindung, ermäßigt die Kosten auf die Hälfte und bietet dem weniger Bemittelten die Möglichkeit eines Gebührenerlasses odei einer Stundung, so daß jeder Werktätige in der Lage ist, seine Erfindung zum Patent anzumelden und prüfen zu lassen, ohne daß ihm dadurch irgendwelche Kosten entstehen. Ein besonderes Büro für Erfinder beim Ministerium für Industrie übernimmt die Unterstützung der Ideen der Erfinder bis zur Anmeldungsreife für Unbemittelte unentgeltlich. Es besteht keine Gefahr mehi für die Erfinder, daß sie gewissenlosen Unternehmern in die Hände fallen, die im Interesse ihres Profits nur eine mangelhafte Ausnutzung der Erfindungen vornehmen oder sie sogar unterdrücken. Vielmehr stehen jetzt den Erfindern neben den eigenen Möglichkeiten die in Frage kommenden Laboratorien und Versuchswerkstätten der volkseigenen Industrie zur Verfügung. Ferner ist die gleichzeitige Einführung ihrer Erfindungen in allen VE-Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik möglich. Auf diese Weise wird der höchstmögliche Nutzen erreicht, der als Grundlage der Vergütungsbemessung des Erfinders dient. Dieses erste demokratische Patentgesetz Deutschlands unterscheidet sich also grundsätzlich von dei „Patentgesetzgebung",' die die USA-Imperialisten dem westlichen Teil Deutschlands aufzwingen und bei der die Adenauer, Pferdmenges, Schumacher usw. als Agenten mitgewirkt haben. Dieses sogen. Patentgesetz des Westens stellt die alten Vorrechte der Unternehmer und Ausbeuter wieder her und benachteiligt im Gegensatz dazu den Erfinder. Es gewährt diesem auch keinerlei Hilfe bei der Nutzung seiner Erfindung. In diesem Teil Deutschlands ist daher der Erfinder in der gleichen Weise wie früher einer mehrfachen Ausbeutung ausgesetzt, und zwar sowohl durch die ausländischen als auch durch die deutschen Monopolisten. In dem neuen Patentgesetz der Deutschen Demokratischen Republik, das für ganz Deutschland gelten soll, wird aber der Erfinder in jeder Weise gefördert. Seine Erfindung wird nicht aufgekauft, um nicht verwertet zu werden, sondern sie wird allen Betrieben der volkseigenen Wirtschaft zur Auswertung zugänglich gemacht. In der kapitalistischen Wirtschaftsordnung dienen Forschung und Erfindungswesen den Profitinteressen der Monopolisten. Das hat zur Folge, daß der Monopolist gegen jede Neuerung ist, die eine Gefahr füi sein investiertes Kapital darstellt.-Die Parteien des Hohen Hauses sehen in dem Entwurf zu einem neuen Patentgesetz daher ein wirksames Mittel, die Erfinder- und Forschertätigkeit zu fördern und die Erfinder auf die großen Aufgaben hinzuweisen, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne gelöst werden müssen. So wird das vorliegende erste demokratische Patentgesetz Deutschlands der Hebung der Arbeitsproduktivität, dem Aufbau einer friedlichen Zukunft und dem Leben dienen. (Beifall) 476;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 494 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 494) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 494 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 494)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die Bedingungen des Verteidigungszustandes garantieren. Die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Zielstellung der Mobilmachungsarbeit werden durch Inhalt und Umfang der Mobilmachung und der Mobilmachungsbereitschaft Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen.

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