Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 446

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 446 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 446); den Gemeindevertretungen als „Vertreter“ bezeichnet. Man wollte damit offenbar zum Ausdruck bringen, daß die Mitglieder der Kreistage und Gemeindevertretungen nicht die gleiche verfassungsmäßige Stellung haben wie die Mitglieder der Landtage und der Volkskammer. Der Rechtsausschuß hält diese schulmäßige Unterscheidung für überflüssig und schwer verständlich. Er schlägt daher vor, daß es bei der allgemeinen Bezeichnung „Abgeordneter“ bleibt, zumal das Gesetz selbst sich auch in anderen Paragraphen dieser Bezeichnung „Abgeordneter" bedient. Zum Beispiel wird in § 2 ausdrücklich von den „Abgeordneten" der Gemeindevertretungen gesprochen. Demgemäß wäre entsprechend der Drucksache Nr. 110 in § 47 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 und genau so in § 48 das Wort „Vertreter" in „Abgeordneter“ zu ändern. Weiter wird vorgeschlagen, in § 47 noch folgende Änderungen vorzunehmen: In § 47 Abs. 2 heißt es: „Wenn ein Kandidat vor Ablauf der Wahlperiode ausscheidet ." Das ist eine offenbar unrichtige Fassung. Gemeint ist: wenn ein Kandidat vor der Wahl ausscheidet, denn die Wahlperiode beginnt mit der Wahl. Wenn ein Kandidat aber gewählt ist, dann ist er kein Kandidat mehr. Deshalb muß es richtig, dem Sinne des Gesetzes entsprechend, heißen: „Wenn ein Kandidat vor der Wahl ausscheidet .“ Ebenso wird vorgeschlagen, in Abs. 3 des § 47 dem zweiten Satz eine sprachlich bessere Fassung zu geben. Der zweite Satz lautet im Entwurf: „Die Vertretungskörperschaft hat abgesehen vom Todesfall den Wegfall der Vertretung durch Beschluß festzustellen." Wir schlagen dafür folgende Fassung vor: „Das Entfallen der Voraussetzungen oder das nachträgliche Ausscheiden ist durch Beschluß der Vertretungskörperschaft festzustellen.'' Allerdings hat sich nun in jier Drucksache Nr. 110 in diesen Verbesserungsvorschlag schon wieder ein Druckfehler eingeschlichen. Es ist dort von „Vertreterkörperschaft" die Rede. Es muß in § 47 Abs. 3, letzter Satz, richtig heißen: „Vertre tungs körperschaft". Ich bitte nun, gleichzeitig noch die Berichtigung einiger offenbarer sprachlicher Ungenauigkeiten und Unebenheiten vorzunehmen, die in der Drucksache Nr. 110 noch nicht enthalten ist. In § 12 Abs. 2 Ziffer 1 heißt es: „Die Anweisung für die Herstellung der Wahlzettel". Es heißt sonst im ganzen Gesetz „Stimmzettel“. Ich bitte also, es damit in Einklang zu bringen und auch hier statt „Wahlzettel“ „Stimmzettel" zu sagen. In § 17 Abs. 2 heißt es im Entwurf: „Für jeden Beisitzer und Schriftführer " Es gibt nur einen Schriftführer. Ich bitte zu berichtigen: „Für jeden Beisitzer und den Schriftführer .“ In § 20 Abs. 1, vierte Zeile, heißt es: „innerhalb der Straßen und Ortsbezirke". Es muß richtig heißen: „Straßen oder Ortsbezirke". In § 21 Abs. 2, dritte Zeile, heißt es: „Soll dabei ein Bürger in der Wählerliste wieder gestrichen werden". Dieses „wieder“ ist sinnlos. Ich bitte, es zu streichen. Und dann als letztes in § 31, zweite Zeile: „die Wahlvorschläge mit dem Namen der Kandidaten“. Es muß natürlich heißen: „mit den Namen der Kandidaten", Damit dürften auch die technischen Fehler im Entwurf berichtigt sein. Mit diesen Änderungen empfiehlt der Rechtsausschuß dem Hause, genau so einstimmig, wie er den Entwurf gebilligt hat, nunmehr das Gesetz anzunehmen. Präsident Dieckmann: Das Haus wünscht, in eine Aussprache über die Gesetzesvorlage einzutreten. Es haben sich bisher zu Worte gemeldet die Herren Abgeordneten Hans Müller von der Sozialdemokratischen Fraktion, Werner Brüssel von der Fraktion FDGB/FDJ u. a. und Josef Rambo von der Fraktion der Christlich-Demokratischen Union. Ich erteile Herrn Abgeordneten Hans Müller das Wort. Abg. Hans Müller (Sozialdem. Frakt.): Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Fraktion begrüßt im Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer besonders den § 49, der besagt: „Die Hauptstadt Berlin entsendet in die Volkskammer 66 Vertreter mit beratender Stimme." Durch diesen Paragraphen wird die Stellung Berlins als die Hauptstadt Deutschlands noch stärker untermauert. Im Gegensatz dazu versucht die Spalterverwaltung Westberlins krampfhaft, die Stadt Berlin in die Kampfstellung eines zwölften Landes im Bonner System hineinzupressen. Nach ihrem Willen soll Berlin von seiner natürlichen Verbindung mit der Deutschen Demokratischen Republik losgerissen werden. Das darf nicht geschehen. Wir legen Wert darauf, festzustellen: Die Vertreter Berlins ln der künftigen Volkskammer vertreten die einheitliche Hauptstadt eines einheitlichen Deutschlands. Unabhängig und frei von fremden kapitalistischen Einflüssen wird Berlin verstärkt seine wirtschaftlichen und politischen Kräfte entwickeln. Gemeinsam mit der Deutschen Demokratischen Republik kämpfen wir um die nationale Freiheit ganz Deutschlands, gegen die Spalter, Ausbeuter und Kriegshetzer, bis wir unser Ziel erreicht haben, die einheitliche Hauptstadt eines einheitlichen, friedliebenden und demokratischen Deutschlands zu sein. In diesem Sinne stimmen wir dem Gesetz zu. (Beifall) Präsident Dieckmann: Das Wort hat nunmehr der Herr Abgeordnete Brüssel. Abg. Brüssel (FDGB/FDJ u.a.): Meine Damen und Herren! Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, welche am 7. Oktober 1949 von der Provisorischen Volkskammer angenommen und bestätigt worden ist, gibt der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik die Möglichkeit, bereits mit 18 Jahren an den Wahlen teilzunehmen. Die deutsche Jugend wird am 15. Oktober zum ersten Male die ihr gewährten Rechte wahrnehmen und an der Wahlurne ihre Stimme für die Nationale Front des demokratischen Deutschland abgeben. Wir Jugendlichen wissen sehr gut, daß die Wahlen am 15. Oktober von geschichtlicher Bedeutung sind und einen entscheidenden Schlag gegen die imperialistischen Kriegspläne bedeuten. Die deutsche Jugend hat schon vor nicht allzu langer Zeit bei dem großen Deutschlandtreffen zu Pfingsten in Berlin bewiesen, daß sie nicht mehr für die Profitinteressen der Imperialisten auf dem Schlachtfeld verbluten will. Sie will lernen, studieren und für den Frieden arbeiten. Ich rufe deshalb die gesamte Jugend der Deutschen Demokratischen Republik auf: Beweist, daß ihr das historische Telegramm Generalissimus Stalins, welches er anläßlich des großen Deutschlandtreffens an die deutsche Jugend sandte, verstanden habt! Beteiligt euch geschlossen am 15. Oktober an den Volkswahlen! Gebt eure Stimme für die Kandidaten der Nationalen Front des demokratischen Deutschland! Damit werdet ihr entscheidend mithelfen, den Frieden in Europa zu sichern und eine glückliche Zukunft der jungen Generation zu bauen. 428;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 446 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 446) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 446 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 446)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Durchführung eines Strafverfahrens gerechtfertigt und notwendig sei, was darin zum Ausdruck kommt, daß noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet sei.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X