Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 379

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 379 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 379); Deutschen Demokratischen Republik und Westberlin sowie den Bestimmungen über den innerdeutschen Handel, wie er bereits bei dem Warenverkehr zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Westdeutschland in Kraft ist, und der Behandlung des Warenverkehrs zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Osten Berlins, der etwas anders und milder behandelt werden soll als der Handel mit Westberlin. Es war notwendig, um den Zweck des Gesetzes und den Schutz wirklich zu erreichen, für solche Schwarzhändler und Parasiten an unserem Volkswdrtschaftsplan sehr harte Strafen und 'Strafmaßnahmen in dem Gesetz vorzusehen. Es ist deshalb festgelegt worden, daß bei Schiebungen, die nach Westberlin gehen, in minder schweren Fällen, wenn die Strafanzeige durch ein Amt für Kontrolle des Warenverkehrs, das zu errichten sein wird, erfolgt, die Gefängnisstrafe nicht unter 3 Jahren beträgt, während in allen anderen Fällen Zuchthausstrafen von großer Höhe vorgesehen sind. Ich denke, daß dieses Gesetz uns die Möglichkeit geben wird, sicherer als bisher diesen schwarzen Warenstrom und damit die Schädigung unserer Volkswirtschaft zu unterbinden. Ich denke, daß es möglich sein wird, durch schnelle Verabschiedung des Gesetzes und sofortige Anwendung der äm Gesetz festgelegten Bestimmungen unsere Volkswirtschaft vor solchen parasitären Erscheinungen zu schützen und zu erreichen, die gesamte Produktion der Deutschen Demokratischen Republik für unsere Belange zu verwenden. (Beifall) Präsident Dieckmann: Auf Grund der mir vom Hause erteilten Ermächtigung haibe ich das Gesetz nach Eingang dem zuständigen Ausschuß zur Beratung überwiesen. Das Haus müßte nunmehr beschließen, daß es die erste und zweite Lesung des Gesetzentwurfes miteinander verbindet und auf die in der .Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen verzichten will. Ich frage das Haus, ob es entsprechend beschließen will. Ich höre keinen Einspruch und stelle fest, daß dieser Beschluß gefaßt worden Ist. Wir treten nunmehr in die Beratung der verbundenen ersten und zweiten Lesung des Gesetzentwurfes ein. Als Berichterstatter des Ausschusses hat das Wort Herr Abgeordneter Ihr. Thürmer, der, wie mir mitgeteilt worden ist, im Anschluß daran auch für die Fraktionen des Hauses eine Erklärung abgeben wird. Ich bitte Herrn Dr. Thürmer, das Wort zu nehmen. Abg. Dr. Thürmer (LDP), Berichterstatter: Meine Damen unJd Herren! Der Wirtschaftsausschuß hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels eingehend diskutiert und einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause seine Annahme unter Berücksichtigung einiger Abänderungsvorschläge zu empfehlen. Der Wirtschaftsausschuß begrüßt dieses Gesetz, da es uns endlich die Möglichkeit gilbt, unseren Wirtschaftsablauf und unsere Währung gegenüber Störungen durch Maßnahmen von Schiebern .und Saboteuren im Osten und Westen zu schützen und Verschiebung von Waren und Kapital zu verhindern. Es wurde ausdrücklich festgestellt, daß dieses Gesetz selbstverständlich nicht im Gegensatz zum Frankfurter Abkommen steht, sondern daß es gerade der Durchführung dieses Abkommens dient. Vom Wirtschaftsausschuß wurden einige Abänderungsvorschläge festgelegt, die Ihnen vorzutragen ich jetzt die Ehre habe. Sie sind in der Drucksache Nr. 82 zusammengefaßt, die Ihnen ausgehändigt worden ist. In der Präambel sollen in der ersten Zeile nach „Die stetige Erweiterung der Produktion“ die Worte „auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes“ eingefügt werden. In der letzten Zeile der Präambel ist das Wort „folgendes" durch „dieses" zu ersetzen. Im § 1 bitte ich das sind alles nur kleine redaktionelle Änderungen im zweiten Absatz das Wort „innerdeutschen“ zu streichen und dafür „Innerdeutschen" zu setzen. In § 1 Abs. 3 sind die Worte „des Staates" durch „der Deutschen Demokratischen Republik“ zu ersetzen. Weiter bitte ich in der zweiten Zeile des ersten Absatzes im § 2 das Wort „der" zu streichen und dafür „den" zu setzen. § 3 bleibt unverändert. In § 4 Abs. 5 muß die letzte Zeile wie folgt lauten: „für Kontrolle des Warenverkehrs entschädigungslos zu Gunsten der Deutschen Demokratischen Republik einzuziehen". In Abs. 6 bitte ich die letzte Zeile wie folgt zu nestelten: „ wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft." Der Wirtschaftsausschuß ist zu dieser Lösung gekommen, weil er sich gesagt hat, daß es doch einige nicht so belangreiche Fälle geben kann, bei welchen eine Gefängnisstrafe nicht angemessen wäre, sondern die Möglichkeit sein müßte, eine Geldstrafe auszusprechen. Darüber hinaus war der Wirtschaftsausschuß der Meinung, daß man auch bei den Strafmaßnahmen des § 4 Geldstrafen und Gefängnisstrafen für besonders schwere Fälle vorzusehen hat. In § 5 sind einige kleine Änderungen eingetreten, und zwar sollen im A'bs. 1 die letzten beiden Zeilen lauten: „ daß dieses Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen eingehalten werden", und zwar unter Streichung von „die Bestimmungen“. In § 5 Abs. 2 bitte ich die letzten beiden Worte „den Polizeibehörden" durch „der Volkspolizei“ zu ersetzen. Dann ist in der letzten Zeile dieses Paragraphen unter Abs. 3 das falsch geschriebene Wort „Kontrolle" richtig zu schreiben. Weiter hat der Ausschuß beschlossen, § 6 und § 7 zusammenzuziehen, so daß der bisherige § 6 Absatz 1 des neuen § 6 und der bisherige § 7 Absatz 2 des neuen § 6 wird. Im Verfolg dieser Maßnahme sind in der zweiten Zeile des neuen Absatzes 2 die Worte „nach § 6" in „nach Abs. 1" abzuändern. Weiter wird nunmehr, da der alte § 7 in § 6 eange-schlossen wurde, der alte § 8 der neue § 7 und der alte § 9 der neue § 8. Das sind die Änderungen, die Ihnen vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen werden. Besonders möchte ich noch darauf hinwelsen, daß der Herr Regierungsvertreter ausdrücklich betont hat, daß dieses Gesetz gegen Saboteure, Schieber und andere asoziale Elemente gerichtet ist, daß es aber nicht kleinlich gehandhabt werden soll und darf und daß keinerlei Belästigung des normalen Reiseverkehrs eintreten wird. Weiter wurde ausdrücklich festgestellt, daß gegen wirklich Schuldige, aber selbstverständlich nur gegen diese, mit der vollen Kraft dieses Gesetzes auf das schärfste eingegriffen werden wird. Schließlich bin ich noch von sämtlichen Fraktionen beauftragt, zu erklären, daß alle Fraktionen durch ihre Vertreter im Ältestenrat haben erklären lassen, daß sie beschlossen haben, diesem Gesetzesantrag mit den vom Wirtschaftsausschuß 'vorgeschlagenen und von mir soeben vorgetragenen Änderungen ohne Diskussion zuzustimmen. Ich bitte, dies zu tun. (Lebhafter Beifall) 363;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 379 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 379) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 379 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 379)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge umgesetzt werden. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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